Rechtliche Basis unserer Erdgaspreise
Rechtliche Hintergründe der Erdgaspreise
Es gelten die Gasgrundversorgungsverordnung (GasGVV), das Preisblatt Erdgas sowie die Ergänzenden Bedingungen zur GasGVV der Stadtwerke Essen AG.
Grundversorgung
Grundversorger nach § 36 EnWG sind die Stadtwerke Essen AG. Die Pflicht zur Grundversorgung besteht nicht, wenn die Versorgung aus wirtschaftlichen Gründen nicht zumutbar ist.
Ersatzversorgung
Gemäß § 38 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) vom 13. Juli 2005 stellen die Stadtwerke Essen AG die Ersatzversorgung mit Erdgas für maximal 3 Monate im Netzgebiet Essen sicher.
Bei der Ersatzversorgung beziehen Sie aus dem Niederdrucknetz Energie, ohne dass dieser Bezug einer Lieferung oder einem bestimmten Liefervertrag zugeordnet werden kann, d.h. der Erdgasbezug erfolgt ohne einen Liefervertrag.
Die Ersatzversorgung wird im Netzgebiet Essen von den Stadtwerken Essen AG, Ihrem Grundversorger, durchgeführt. Es gelten die jeweiligen Bedingungen der Gasgrundversorgungsverordnung (GasGVV) sowie die Ergänzenden Bedingungen der Stadtwerke Essen AG.
1. Preise der Grund- und Ersatzversorgung
Stadtwerke Essen AG: GasGVV
Stadtwerke Essen AG: Download Ergänzende Bedingungen zur GasGVV gültig seit 27.3.2012
Die Ergänzenden Bedingungen zur Gasgrundversorgungsverordnung und das Preisblatt der Stadtwerke Essen AG für Kunden in der Grund- und Ersatzversorgung und für Gaslieferungen im Rahmen von Sonderabkommen und Sondervereinbarungen liegen in unseren Geschäftsräumen aus oder werden Ihnen gerne zugesandt.
2. Preise des Sonderabkommens / Sondervereinbarung
Auf Antrag können Sonderabkommen abgeschlossen werden. Der Gaspreis je Kundenanlage/-Zähler setzt sich zusammen aus einem Jahresgrundpreis und einem Arbeitspreis. Die Stadtwerke Essen rechnen am Ende des festgelegten Abrechnungszeitraumes den Gasverbrauch nach der günstigsten Preisstufe ab. Der Grundpreis wird tageweise berechnet.
Stadtwerke Essen AG: Bedingungen zum Sonderabkommen / Sondervereinbarung gültig seit 27.3.2012
Stadtwerke Essen AG: GasGVV
Stadtwerke Essen AG: Ergänzende Bedingungen zur GasGVV gültig seit 27.3.2012

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