Glossar. Die wichtigsten Begriffe im Ueberblick
A
- Abrechnungsfrist
- Zeitraum, innerhalb dessen der Hauseigentümer die Abrechnung zu erstellen hat.
- Abrechnungsmaßstab
- Durch den Hauseigentümer bestimmter Maßstab, nach dem die Energiekosten auf Grund- und Verbrauchskosten aufgeteilt werden.
- Abrechnungszeitraum
- Zeitraum, in dem die abzurechnenden Kosten angefallen sind. In der Regel 12 Monate. Beispiel: 01.01. bis 31.12., 01.04. bis 31.03., 01.08. bis 31.07.
- Abschlagszahlung
- Abschlagszahlungen sind eine Teilzahlung bzw. Anzahlung auf die bereits geleisteten Energielieferungen und werden mit der turnusmäßigen Endabrechnung verrechnet. Die Höhe des Abschlages orientiert sich an dem zu erwartenden Energieverbrauch.
- Abwasser
- Durch häuslichen, gewerblichen, industriellen, landwirtschaftlichen und sonstigen Gebrauch verunreinigtes und dadurch in seinen natürlichen Eigenschaften verändertes Wasser. Hierzu gehört auch das aus bebauten Gebieten abfließende Niederschlagswasser. Man unterscheidet z. B. Schmutzwasser, Regenwasser, Fremdwasser, Mischwasser, Kühlwasser.
- Abwasserbeseitigung
- Rückführung des Abwassers in den natürlichen Wasserkreislauf. Der Begriff Beseitigung ist dabei missverständlich, da es sich um eine Verlagerung bzw. Rückführung handelt. Die Verfahrensmöglichkeiten sind u.a.: Einleitung in ein Gewässer oder die öffentliche Kanalisation, landwirtschaftliche Abwasserverwertung, Versickerung, Eindampfen und Verbrennung, Transport ins Meer (Verklappung). Der Abwasserbeseitigung muss eine Reinigung des Abwassers durch Abwasserbehandlung vorausgehen.
- Abwasserkanal
- Meist erdverlegte Rohrleitung zur Ableitung von Schmutzwasser und/oder Regenwasser aus mehreren Quellen. Zum Schmutzwasser gehören häusliches Gebrauchswasser, wie Toilettenspülung, Geschirrspülwasser usw., sowie gewerbliches Gebrauchswasser, wie Kühlwasser usw. Regenwasser ist Niederschlagswasser, das von Dachflächen, Hofflächen, Straßenflächen usw. in den Kanal geleitet wird.
- Arbeitspreis
- Entgelt, das pro Abrechnungseinheit (m3 oder kWh) berechnet wird.
- Armaturen
- Einrichtungen und Geräte zum Verschließen, Öffnen und Verzweigen von Rohrleitungen sowie zur Messung physikalischer Zustände in Leitungen.
