Neue Geschäftsbedingungen bei der Stadtwerke Essen AG
Anfang November hat die Stadtwerke Essen AG in einem Kundenanschreiben über die Änderung der Geschäftsbedingungen informiert. Jene Kunden, die bisher nicht geantwortet haben, erhalten nun ein Erinnerungsschreiben, in dem wir sie bitten, das Einverständnis zu den überarbeiteten Geschäftsbedingungen der Stadtwerke Essen AG zu erklären.
Den Kunden, die inzwischen die Einverständniserklärung zurückgesendet haben, danken wir und bitten darum, das Erinnerungsschreiben als gegenstandslos zu betrachten.
Bei Unklarheiten stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.
Auf Grund vieler Nachfragen zu unserem ersten Anschreiben möchten wir hier die Gelegenheit nutzen, Ihnen Antworten auf die uns am häufigsten gestellten Fragen zu geben:
Warum ändern die Stadtwerke Essen AG eigentlich die Geschäftsbedingungen?
Wie Sie vielleicht wissen, wird in der aktuellen Rechtsprechung die Wirksamkeit von Preisanpassungsklauseln in Gaslieferverträgen geprüft. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am 15.07.2009 die wörtliche Übernahme der Preisanpassungsregelung des § 5 Abs. 2 der Gasgrundversorgungsverordnung (GasGVV) als rechtlich wirksame Vorgehensweise vorgegeben. Diesen Vorgaben des BGH kommen wir mit der Anpassung unserer Geschäftsbedingungen nach.
Warum benötigen die Stadtwerke dafür meine Unterschrift?
Ihr Einverständnis zu den überarbeiteten Geschäftsbedingungen ist für uns von großer Bedeutung. Deren Änderung ist ein wesentlicher Punkt unseres Vertrages mit Ihnen, den wir nur mit Ihrem Einverständnis umsetzen können und wollen.
Was ändert sich ganz konkret in den neuen Geschäftsbedingungen und welche Auswirkungen bringen die Änderungen mit sich?
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Was passiert, wenn die Frist versäumt wird, oder aber der Vertragsanpassung nicht zugestimmt wird?
Eines steht fest: Niemand steht plötzlich ohne Erdgas da. Kunden, die die Frist versäumt haben, werden Anfang Dezember ein zweites Anschreiben mit der Bitte erhalten, die Einverständniserklärung zu unterschreiben. Erst wenn ein Kunde darauf immer noch nicht reagiert oder die Anpassung ablehnt, kommt es zu einer Änderungskündigung des bestehenden Vertrags. Sofern danach die entsprechenden tatsächlichen sowie gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen, wird der Kunde in die Ersatz- beziehungsweise Grundversorgung übernommen.
Wir hoffen, dass wir mit unseren Ausführungen zum besseren Verständnis dieser Thematik beitragen konnten.
Selbstverständlich stehen wir Ihnen bei weiteren Fragen zu den neuen Geschäftsbedingungen gerne unter Telefonnummer 0201/800-3333 zur Verfügung.
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