Grundstücksentwässerung
Die ordnungsgemäße Entsorgung von Schmutzwasser
Auf jedem Grundstück fällt Abwasser in Form von Schmutz- und/oder Niederschlagswasser an. Dieses wird über die so genannte Grundstücksentwässerungsanlage dem öffentlichen Kanal zugeleitet. Für den Bau, den Betrieb und die Instandhaltung dieser Anlage ist gemäß der Essener Entwässerungssatzung der Grundstückseigentümer verantwortlich. Die Grundstücksentwässerungsanlage stellt somit für jeden Eigentümer einen zu erhaltenden Vermögenswert dar.
Grundstücksentwässerungsanlagen bestehen in der Regel aus den Grundleitungen und dem Anschlusskanal. Grundleitungen sind unzugänglich im Erdreich oder unter der Grundplatte des Hauses verlegte Leitungen, die das Abwasser dem Anschlusskanal zuführen. Der Anschlusskanal reicht von der ersten Reinigungs-/Prüföffnung bzw. dem ersten Reinigungs-/ Prüfschacht auf dem Grundstück bis zum öffentlichen Kanal. Er verbindet die Grundstücksentwässerungsanlage mit der öffentlichen Abwasseranlage. Er ist nicht Bestandteil des öffentlichen Abwassernetzes. Der Anschluss an die öffentliche Entwässerungsanlage muss bei der Neubebauung beim Bauordnungsamt der Stadt Essen beantragt werden. In Essen darf er nur durch besonders hierfür zugelassene Firmen erstellt werden.
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Wir beraten Sie gerne - Kanalsanierungsberatung der Stadtwerke Essen AG - bei einem geplanten Neuanschluss, einer Reparatur oder der Sanierung Ihrer Abwasseranlage.

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