
Kanalsanierungsberatung
Wir wissen, was zu tun ist
Haus- bzw. Grundstückseigentümer sind gemäß § 61a des Landeswassergesetzes NRW verpflichtet, die Dichtheit der Abwasseranlage zu gewährleisten und dies
| nach Errichten, | ||
| bei einer baulichen Änderung der Grundstücksentwässerungsanlage, | ||
| spätestens jedoch bis zum 31. Dezember 2015 |
mittels einer Dichtheitsbescheinigung nachzuweisen. Die Dichtheitsprüfung muss in regelmäßigen Abständen, spätestens jedoch nach 20 Jahren, wiederholt werden. Ziel der gesetzlichen Bestimmungen ist es, Verunreinigungen des Grundwassers und des Bodens durch undichte Abwasserleitungen zu vermeiden.
Werden bei der Kanal-TV- Inspektion Undichtigkeiten oder andere Schäden festgestellt, so muss der Eigentümer eine Sanierung durchführen lassen. Auf Grundlage der Untersuchungsergebnisse erstellen wir auf Wunsch individuelle Sanierungskonzepte, beraten bei der Sanierung, wählen geeignete Sanierungsfirmen aus und koordinieren und begleiten die Sanierungsausführung.
Abschließend werten wir die Abnahmeprotokolle aus und stellen die Dichtheitsbescheinigung aus.

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