
Eigentümerpflicht: Prüfung bis 2015.
Dichtheitsprüfungen privater Abwasserleitungen.
Wichtig für alle Haus- und Grundstückseigentümer: Seit dem 11. Dezember 2007 ist nach dem Landeswassergesetz in Nordrhein-Westfalen die Dichtheit der im Erdreich oder unzugänglich verlegten Abwasserleitungen spätestens bis zum 31.12.2015 durch einen Sachkundigen nachzuweisen.
Zu den Hintergründen.
Jedes bewohnte oder gewerblich genutzte Gebäude produziert Abwasser. Dieses auf den einzelnen Grundstücken anfallende Abwasser wird über ein im Boden befindliches privates Leitungsnetz dem öffentlichen Kanal zugeführt. Das private Leitungsnetz besteht u. a. aus den so genannten Grundleitungen und dem Anschlusskanal.
Grundleitungen und Anschlusskanal, auch in öffentlichen Flächen, stehen im Eigentum und damit in der Unterhaltspflicht des jeweiligen Grundstückseigentümers, dessen Abwässer darüber in den öffentlichen Kanal abgeführt werden. Diese Eigentumsregelung ist in der Entwässerungssatzung der Stadt Essen festgelegt und ist für alle Grundstückseigentümer verbindlich.
Das Ziel: Verunreinigungen des Grundwassers zu vermeiden.
Deshalb schreibt das Landeswassergesetz in Nordrhein-Westfalen (LWG) im § 61a vor, dass die Dichtheit der im Erdreich oder unzugänglich verlegten Abwasserleitungen nach Errichten, bei einer baulichen Änderung der Grundstücksentwässerungsanlage, spätestens jedoch bis zum 31. Dezember 2015 von einem Sachkundigen nachzuweisen ist. Die Dichtheitsprüfung muss in regelmäßigen Abständen, spätestens jedoch nach 20 Jahren, wiederholt werden. Die Dichtheitsbescheinigung ist der Stadt Essen auf Verlangen nachzuweisen.
Die Leistungen der Stadtwerke Essen AG
Wir von der Stadtwerke Essen AG verfügen über die notwendige Erfahrung der Kanalreinigung und der TV-Inspektion bis hin zur Sanierung von Abwasserleitungen. Nachfolgend finden Sie eine Auflistung unserer Leistungen und die damit verbundenen Kosten:
| Beratung der Eigentümer bzgl. der optischen Inspektion bzw. Zustandserfassung: Auswahl der Inspektionsfirma, Koordination und Begleitung (Bauleitung) bei der optischen Inspektion, Durchsicht der Haltungsberichte nach der Inspektion: 260 € (zzgl. Untersuchungskosten) | ||
| Erstellung eines Sanierungskonzeptes auf Grundlage der Zustanderfassung: 300,00 € pauschal |
||
| Beratung der Eigentümer bezüglich der Sanierung: Auswahl geeigneter Sanierungsfirmen, Koordination der Sanierungsfirma, Begleitung während der Sanierungsausführung (Bauleitung), Auswertung der Abnahmeprotokolle nach der Sanierungsausführung: 14% der Gesamtsanierungskosten (zzgl. der Sanierungskosten) |
Sie wünschen weitere Informationen?
Das Thema Dichtheitsprüfungen privater Abwasserleitungen ist umfangreich – von den gesetzlichen Rahmenbedingungen, über die Klärung von möglichen Sanierungskosten bis zur detaillierten Erklärung der Dichtheitsprüfung.
