Energieausweis

Ab wann sind Energieausweise Pflicht für Hauseigentümer?

Bislang bestand in Deutschland nur bei der Errichtung von Neubauten, umfassenden Sanierungsmaßnahmen und der Erweiterung von Gebäuden die Pflicht, einen Energieausweis ausstellen zu lassen. Zukünftig wird er auch für Bestandsgebäude verpflichtend, sofern das Gebäude verkauft, neu vermietet, verpachtet oder im Rahmen eines Leasingvertrages neu vergeben werden soll.
Die Einführungstermine: 

Wohngebäude, die bis 1965 erbaut wurden:     ab 01.07.2008
Wohngebäude, die ab 1966 erbaut wurden:     ab 01.01.2009
Nichtwohngebäude:                                          ab 01.07.2009

Unabhängig von den oben genannten Terminen können Hauseigentümer schon heute Energieausweise auf freiwilliger Basis erstellen lassen. 

Was kostet der verbrauchsorientierte Energieausweis bei den Stadtwerken Essen AG?

 Energieausweiserstellung ohne Verbrauchsdatenermittlung

 Verbrauchsdaten werden vom Kunden zur Verfügung gestellt:  50,00 € inkl. MwSt. 
Energieausweiserstellung mit Ermittlung der Erdgasverbrauchsdaten
für Kunden der Stadtwerke Essen AG: 65,00 € inkl. MwSt.
Erdgasverbrauchsdatenermittlung für Kunden der Stadtwerke Essen AG
zur externen Ausstellung des Energieausweises: 25,00 € inkl. MwSt. 
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Ihr Kontakt

Michael Fritsch
Tel.: 0201 800-1438

Andreas Steinke
Tel.: 0201 800-1428

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