2,4,8,10-Tetraoxaspiro[5.5]undecan (TOSU)
Informationen zum Spurenstoff TOSU
Schadstoff-Einleitung an der Quelle stoppen!
2,4,8,10-Tetraoxaspiro[5.5]undecan, in der Kurzform TOSU genannt, ist ein in der Trinkwasseranalytik längjährig bekannter Stoff. Einziger Einleiter ist ein Unternehmen aus dem Sauerland. Für die Einleitung liegt eine Genehmigung der zuständigen Wasserbehörde vor.
Aktuell geht keine Gefahr vom Genuss des Essener Trinkwassers aus. Das Landesumweltministerium erklärt: "...auch wenn der angesetzte gesundheitliche Orientierungswert teilweise überschritten werde, gehe von TOSU keine „akute Gefahr” für die Trinkwasserversorgung aus."
Folgende Stellungnahmen wurden von der Arbeitsgemeinschaft Wasserwerke an der Ruhr (AWWR) und vom Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen (MUNLV) zur Thematik TOSU herausgegeben:
Pressemitteilung der Arbeitsgemeinschaft Wasserwerke an der Ruhr (AWWR):Verursacherprinzip hat Vorrang - Wasserwerke an der Ruhr begrüßen Maßnahmen zur Minderung unerwünschter Stoffe im Ruhr- und Trinkwasser
Gevelsberg, 9.4.2008
Die Wasserwerke an der Ruhr begrüßen alle Maßnahmen, die dazu dienen, unerwünschte Einleitungen in das Flusswasser zu minimieren. Der Stoff "2,4,8,10-Tetraoxaspiro[5.5]undecan" ist bekannt. Die Wasserwerke haben diesen Stoff entdeckt und bereits früher den zuständigen Behörden gemeldet. Durch die Vorgabe des Umweltbundesamts besteht nun die Möglichkeit, die Einleitung dieses Stoffes zu vermeiden.
Hansjörg Sander, Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft Wasserwerke an der Ruhr: "Das Verursacherprinzip hat dabei Vorrang. Die Wasserwerke am Ende der Aufbereitung wehren sich dagegen, verantwortlich für Einleitungen in das Flusswasser gemacht zu werden, um anschließend mit aufwändigen Reparaturmaßnahmen diese Einleitungen wieder reparieren zu müssen."
Die Wasserversorger haben entsprechend dieser Bewertung des Umweltbundesamts pflichtgemäß ihre Aufsichtsbehörden informiert. Gemeinsam mit den zuständigen Behörden und den Verursachern setzen sich die Wasserwerke dafür ein, dass unerwünschte Stoffe direkt bei der Einleitung in die Ruhr vermieden werden.
Pressemitteilung des Ministeriums für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen (MUNLV): Spurenstoff im Trinkwasser an der Ruhr nachgewiesen
Düsseldorf, 9.4.2008
Im Trinkwasser von Wasserwerken an der Ruhr ist der Stoff 2,4,8,10-Tetraoxaspiro[5.5]undecan, ein Komplexbildner, nachgewiesen worden. Da die Trinkwasserverordnung für diesen Stoff keinen Grenzwert vorschreibt, hat sich das Umweltministerium umgehend an die Trinkwasserkommission des Bundesministeriums für Gesundheit beim Umweltbundesamt gewandt und um eine toxikologische und trinkwasserhygienische Bewertung dieser Verbindung gebeten.
Eine toxikologische Bewertung konnte das Expertengremium auf Grund fehlender Datenbasis bislang noch nicht vornehmen, vorsorglich wurde aus trinkwasserhygienischer Sicht jedoch ein lebenslang gesundheitlich duldbarer Orientierungswert GOW von 0,3 Mikrogramm pro Liter empfohlen. Dieser Wert ist ein reiner Vorsorgewert. Auch wenn der Vorsorgewert teilweise überschritten wird, geht hiervon keine akute Gefahr für die Trinkwasserversorgung aus.
Das Umweltministerium, die Bezirksregierung und die vor Ort tätigen Behörden haben sich unverzüglich der Problematik angenommen und werden gemeinsam mit dem Verursacher kurzfristig wirksame Minderungsstrategien festlegen.

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