Zum Hauptinhalt springen Zu Barrierefreiheitseinstellungen springen Links zur Barrierefreiheit

Entsorgung von Schmutzwasser

Alle Wohn- und Geschäftsgebäude verursachen Abwasser. Die jeweilige private Grundstücksentwässerungsanlage leitet dieses in das Kanalnetz.

Für den Bau, Betrieb und die Instandhaltung dieser Anlage sind die Grundstückseigentümern laut der Essener Entwässerungssatzung verantwortlich.dar.

Kontakt

Kontakt

Herr Kaltenpoth
0201 / 800-1679

Kontakt

Herr Meinicke
0201/800-1677

Grundstücksentwässerungsanlagen

Die Anlagen bestehen in der Regel aus den Grundleitungen und dem Anschlusskanal.

Die Grundleitungen liegen unzugänglich im Erdreich oder unter der Grundplatte des Hauses. Sie leiten das Wasser in den Anschlusskanal.

Der Anschlusskanal reicht vom ersten Schacht oder der ersten Öffnung auf dem Grundstück bis zum Kanal. Er verbindet die Grundstücksentwässerungsanlage mit der öffentlichen Abwasseranlage, von der er kein Bestandteil ist.

Den Antrag auf einen Anschluss an die öffentliche Entwässerungsanlage nimmt das Umweltamt FB 59-2 Wasserwirtschaft der Stadt Essen entgegen. 

Nur entsprechend zugelassene Firmen dürfen den direkten Anschluss an den öffentlichen Kanal in Essen erstellen. Auskünfte hierzu erteilen wir Ihnen gerne.

Maßnahmen zur Grundstücksentwässerung

Um bei Starkregen vor einer Überflutung des eigenen Kellers geschützt zu sein, können zahlreiche Maßnahmen im Haus und rund ums Haus ergriffen werden. Welche Möglichkeiten es gibt, sehen Sie in unserem Video "Rückstausicherung und Grundstücksentwässerung - Was tun gegen Wasser im Keller?". Darüber hinaus stehen wir Ihnen auch gerne persönlich für weitere Fragen zur Verfügung: 

Video überspringen
Videovorschau: Rückstausicherung und Überflutungsschutz

Mit dem Klick auf „Akzeptieren und Video abspielen“ stimmen Sie der Verarbeitung Ihrer Daten durch YouTube zu. Weitere Informationen finden Sie in den Datenschutz­informationen.

Ende des Videos
Nach oben