Gaszähler in Betrieb setzen
Die Installation eines Gaszählers ist notwendig, um Ihre Gasanlage, also den Erdgas-Anschluss, in Betrieb setzen zu können.
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Herr Meinusch
0201 / 800-1676
Inbetriebsetzungstadtwerke-essen "«@&.de
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Frau Ruszkowski
0201 / 800-1675
Inbetriebsetzungstadtwerke-essen "«@&.de
Wie die Inbetriebnahme der Gasanlage und des Gaszählers erfolgt
Für die Zählerstellung benötigen wir einen Inbetriebsetzungsantrag für Gas. Dieser ist für die Neuverlegung, Erweiterung oder Änderung von Erdgasinstallationen erforderlich.
- Für die Inbetriebnahme Ihrer Erdgasanlage beauftragen Sie ein Installationsunternehmen Ihrer Wahl.
- Die Inbetriebnahme kann stattfinden, sobald das Installationsunternehmen Ihre Anlage mit unserem Erdgas-Netzanschluss verbunden hat. Dazu schickt uns das Unternehmen zuvor den Inbetriebsetzungsantrag zur Installation des Gasdruckreglers und des Gaszählers.
- Einen Termin für die Zähler- und Reglerstellung bzw. die Inbetriebnahme kann ca. zwei Werktage nach Antragseingang nur zwischen dem Installationsunternehmen und unserem Zählerservice vereinbart werden (zaehlerservicestadtwerke-essen "«@&.de oder unter 0201 / 800 - 3633 oder 0201 / 800 - 3634). Hier können Sie ihren Termin buchen.
Hausanschluss-Kompetenz-Center
Witteringstr. 7-9 (1. OG links)
45128 Essen
Anfahrtsbeschreibung (PDF)
Routenplaner
Geschäftszeiten:
Mo. - Do. 08.00 Uhr - 15.30 Uhr
Fr. 08.00 Uhr - 13.00 Uhr
Anträge zur Inbetriebsetzung nur noch online
- Kein Ausdrucken, Stempeln, Unterschreiben, Einscannen, Fax oder Postversand
- Das Hochladen des Installateurausweises auf der entsprechenden Seite ersetzt den Firmenstempel sowie die Unterschrift
- Sie sind unterwegs? Kein Problem! Anträge können Sie nun einfach mit Hilfe Ihres mobilen Gerätes erstellen
- Keine umständlichen Wege, um Unterschriften von Kunden einzuholen
- Sie erhalten als Empfangsbestätigung eine automatisierte E-Mail
Wichtiger Hinweis zum Gaslieferanten
Bitte nennen Sie uns Ihren Gaslieferanten. Im Antragsformular finden Sie dazu das passende Feld. Falls kein Lieferant benannt wird oder eine Belieferung aus anderen Gründen nicht zustande kommt, erfolgt die Belieferung von Haushaltskunden im Sinne der Definition des § 3 Nr. 22 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) zunächst durch den Grundversorger (§ 36 EnWG). Die Stadtwerke Essen sind der Grundversorger im Bereich Erdgas in der Stadt Essen.