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Stadtwerke Essen sind Grundversorger im Netzgebiet Essen

„Gemäß § 36 Abs. 2 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) sind Betreiber von Energieversorgungsnetzen der allgemeinen Versorgung verpflichtet, den Grundversorger für die nächsten drei Kalenderjahre festzustellen sowie dies im Internet zu veröffentlichen und der zuständigen Behörde mitzuteilen. Die Feststellung zum 01.07.2021 ergab, dass die Stadtwerke Essen AG das Energieversorgungsunternehmen mit den meisten Gashaushaltskunden und damit Grundversorger in Essen ist. Die Grundversorgungspflicht des zuvor genannten Energieversorgungsunternehmens gilt bis zum 31.12.2024. Die nächste Feststellung des Grundversorgers erfolgt zum 01.07.2024.“

Bekanntmachung Feststellung des Grundversorgers zum 01.07.2024

Bekanntmachung Feststellung des Grundversorgers zum 01.07.2021

 

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