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Voraussetzung für die Eintragung in das Installateurverzeichnis der Stadtwerke Essen AG

Allgemeines

Gemäß der NDAV § 13 Abs. 2 und AVBWasserV § 12 Abs. 2 dürfen Arbeiten - außer durch den Netzbetreiber (NB) - nur durch ein in ein Installateurverzeichnis eines NB eingetragenes Installationsunternehmen durchgeführt werden. Liegt der Betriebssitz von Installationsunternehmen im Netzgebiet der Stadtwerke Essen AG, werden Installateur-Verträge zwischen den Unternehmen und der Stadtwerke Essen AG abgeschlossen.

Somit wird die Sicherheit der Gas- und Wasseranlagen für Ihre Kunden garantiert.

Um in das Installateurverzeichnis der Stadtwerke Essen AG eingetragen zu werden, ist der Nachweis der fachlichen Qualifikation für die Durchführung von Installationsarbeiten notwendig.

Innerhalb jedes Netzgebiets gibt es einen Bezirks-Installateurausschuss (BIA), der aus Vertretern des Handwerks und des Netzgebiets zusammengesetzt ist. Der BIA fördert die Zusammenarbeit und den Erfahrungsaustausch zwischen Handwerk und Netzgebiet, klärt grundsätzliche Eintragungsfragen und schlichtet bei Meinungsverschiedenheiten.

Bei neu zuzulassenden Installationsunternehmen, die die Voraussetzung zum Eintrag in das Installateurverzeichnis haben, wird eine Werkstattbesichtigung angekündigt, um zu überprüfen, ob z.B. notwendige Regelwerke und Werkzeuge vorhanden sind. Genaue Anforderungen finden Sie unter „Hinweise zur Betriebsbesichtigung“.

Hier finden Sie alle Informationen rund um das Installateurverzeichnis

Fachliche Voraussetzung für die Eintragung in das Installateurverzeichnis

Antrag auf Eintragung eines Unternehmens in das Installateurverzeichnis

Richtlinien

Hinweise zur Betriebsbesichtigung

Datenschutzerklärung

Nach Einreichen der benötigten Unterlagen werden Ihnen die Vertragsunterlagen in zweifacher Ausführung zugesendet. Wir bitten Sie, diese unterschrieben und mit Firmenstempel an die Stadtwerken Essen AG, Witteringstr. 7, 45130 Essen zurückzusenden. Nach Bearbeitung kann der gegengezeichnete Installateurvertrag und der Installateurausweis mit einer Gültigkeit von zwei Jahren unter Vorlage des Personalausweises bei der Stadtwerke Essen AG entgegengenommen werden.

Änderung der Installateurdaten

Sollten sich Ihre Daten ändern (z.B. Umfirmierung oder Änderung der Fachkraft) teilen Sie uns dies bitte umgehend mit. Schreiben Sie uns eine E-Mail an: info-netzstadtwerke-essen "«@&.de

Bei Änderung einer bestehenden oder Eintragung einer zusätzlichen Fachkraft, finden Sie hier den Antrag für die Eintragung in das Installateurverzeichnis:

Antrag auf Eintragung einer Fachkraft in das Installateurverzeichnis 

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