Information zum Wegfall der Gasspeicherumlage zum 1. Januar 2026 - weitere Informationen finden Sie hier.

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Teilnahmebedingungen Gewinnspiel Essen Original

§ 1 Veranstalter und Teilnahmevoraussetzungen

(1) Veranstalter des Gewinnspiels ist die Stadtwerke Essen AG, Rüttenscheider Str. 27–37, 45128 Essen, im Folgenden „Stadtwerke“ genannt. Mit der Teilnahme am Gewinnspiel erkennt der Teilnehmer diese Teilnahmebedingungen an.

(2) Um am Gewinnspiel teilzunehmen, muss der Teilnehmer das Teilnahmeformular auf der Gewinnspielpostkarte vollständig ausfüllen. Teilnahmeberechtigt ist jede natürliche und volljährige Person mit Wohnsitz in Deutschland. Davon ausgenommen sind Mitarbeiter der Stadtwerke sowie deren Angehörige. Die Teilnahme über Gewinnspielagenturen oder sonstige Dritte, die den Teilnehmer bei einer Vielzahl von Gewinnspielen anmelden, ist ausgeschlossen. Die Teilnahme am Gewinnspiel ist kostenlos.

 

§ 2 Ablauf des Gewinnspiels und Bedingungen für die Auskehrung des Gewinns

(1) Das Gewinnspiel beginnt am 09. Mai 2026 (12:00) und endet am 10. Mai 2026 (18:00).

 (2) Im Rahmen dieses Gewinnspiels werden nachfolgende Gewinne vergeben: 

  • 1 x 4 Freikarten für den MoviePark Germany
  • 1 x 4 Eintrittskarten für den Grugapark Essen
  • 1 x 2 Gutscheine für die Lichtburg Essen  

Voraussetzung für die Vergabe der Gewinne ist der Bestand von ausreichend gültigen Teilnahmen. Die Ver-gabe der Gewinne findet nur unter den Teilnehmern statt, die das für die Teilnahme am Gewinnspiel auszu-füllende Teilnahmeformular vollständig und richtig ausgefüllt haben oder die angeforderten Angaben zur Teilnahme am Gewinnspiel vollständig und richtig mitgeteilt haben. Die Ermittlung der Gewinner erfolgt durch Verlosung, die unter Ausschluss der Öffent-lichkeit stattfindet. Die Gewinner werden unmittelbar nach der Verlosung schriftlich benachrichtigt. Sollte dies nicht möglich sein, da bspw. ein Gewinner falsche Kontaktdaten bei seiner Gewinnspielteilnahme angegeben hat oder auch nach mehreren Versuchen nicht erreichbar ist, verwirkt der Gewinnanspruch und es erhält ein neuer, nach dem Zufallsprinzip gezogener, Teilnehmer den Gewinn.

(3) Die Stadtwerke können die Vergabe des Gewinns von der Bedingung abhängig machen, dass die Stadtwerke in eigenen Publikationen (z. B. Kunden- und Mitarbeitermagazin, Flyer, Homepage, Social Media Präsenzen) den Namen und Wohnort des Gewinners veröffentlichen dürfen. 

(4) Eine Barauszahlung des Sachwertes oder ein Umtausch des Gewinns ist nicht möglich. Der Gewinn ist nicht übertragbar.

(5) Die Stadtwerke behalten sich vor, die Verlosung zu jedem Zeitpunkt ohne Vorankündigung abzubrechen, zu unterbrechen oder die Laufzeit zu verlängern, ohne dass hieraus Ansprüche der Teilnehmer gegenüber den Stadtwerken entstehen.

(6) Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

 

§ 3 Datenschutzinformationen

(1) Für die Teilnahme an diesem Gewinnspiel ist die Angabe von personenbezogenen Daten notwendig. Die Rechtsgrundlage zur Verarbeitung der Daten ergibt sich aus Art. 6, S. 1, lit. a DSGVO. Der Teilnehmer ver-sichert, dass die von ihm gemachten Angaben wahr-heitsgemäß und richtig sind. Die Stadtwerke stellen sicher, dass sämtliche personenbezogenen Daten des Teilnehmers ohne Einverständnis weder an Dritte weitergegeben noch diesen zur Nutzung überlassen werden, außer es handelt sich um einen entsprech-enden Dienstleister zur Versendung des Gewinns.

(2) Der Teilnehmer kann seine erklärte Einwilligung zur Teilnahme jederzeit schriftlich, per E-Mail (infostadtwerke-essen "«@&.de) oder online (www.stadtwerke-essen.de/widerruf/gewinnspiele) widerrufen. Nach Widerruf der Einwilligung oder Beendigung des Gewinnspiels werden die erhobenen und gespeicherten personenbezogenen Daten des Teilnehmers umgehend gelöscht. 

(3) Weitere Datenschutzinformationen finden Sie unter: 

https://www.stadtwerke-essen.de/datenschutz.

 

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