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Kanalsanierungsberatung

Bei Beschädigungen Ihrer Abwasserleitungen sind Sie als Hauseigentümer zu einer Sanierung verpflichtet. Unsere Kanalsanierungsberatung ist der Komplettservice für die Sanierung Ihrer Abwasserleitungen.

Fragen zur Kanalsanierung?

Kontakt

Stadtwerke Essen

Kontakt

Jörg Kaltenpoth
0201 / 800-1679

Besteht Handlungsbedarf, helfen wir Ihnen gerne weiter mit:

  • einer umfassenden, zertifizierten Sanierungsberatung
  • der Erstellung eines individuellen Sanierungskonzeptes
  • der Auswahl geeigneter Sanierungsfirmen
  • der Koordination und Begleitung der Sanierungsarbeiten
  • der Auswertung der Abnahmeprotokolle
  • dem Ausstellen der Dichtheitsbescheinigung

Undichtigkeiten und kritische Stellen kann z. B. die von uns beauftragte Kanal-TV-Inspektion zuverlässig aufdecken.

Gesetzliche Bestimmungen

Haus- bzw. Grundstückseigentümer sind gemäß § 60 und § 61 des Wasserhaushaltsgesetzes verpflichtet, ihre Abwasseranlagen nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik zu unterhalten, zu betreiben und hinsichtlich ihres Zustandes und ihrer Funktionsfähigkeit zu überwachen.

Dichtheitsbescheinigung


Wie in der Verordnung zur Überwachung von Abwasseranlagen festgelegt, werden Dichtheitsbescheinigung benötigt:

Nach jedem Neubau bzw. jeder wesentlichen Änderung Ihrer Grundstücksentwässerungsanlage benötigen Sie 

  • eine unverzügliche Prüfung sowie 
  • eine wiederholende Prüfung nach 30 Jahren

Dies gilt sowohl für häusliches Abwasser als auch für gewerbliches/industrielles Abwasser innerhalb und außerhalb von Wasserschutzgebieten. 

Außerdem benötigen Sie eine Dichtheitsbescheinigung in folgenden Fällen:

1. in Wasserschutzgebieten

bei häuslichem Wasser:

Errichtungsdatum der Anlage Dichtheitsbescheinigung bis
vor dem 01.01.1965 spätestens bis zum 31.12.2015
ab dem 01.01.1965 spätestens bis zum 31.12.2020

 

bei gewerblichem/industriellem Abwasser

Errichtungsdatum der Anlage Dichtheitsbescheinigung bis
vor dem 01.01.1990 spätestens bis zum 31.12.2015
ab dem 01.01.1990 spätestens bis zum 31.12.2020

 

2. außerhalb von Wasserschutzgebieten

bei häuslichem Abwasser

Dichtheitsbescheinigung bis
keine Frist

 

bei gewerblichem/industriellem Abwasser

Dichtheitsbescheinigung bis
Abhängig davon, wie Ihr Gewerbe in den Anhängen der Abwasserverordnung geregelt ist
Falls Ihr Gewerbe dort nicht geregelt ist, besteht keine Prüfpflicht!

 

Hinweis für Hauseigentümer:

Ist die Abwasseranlage undicht oder weist anderweitige Schäden auf, so müssen Sie als Eigentümer eine Sanierung der Entwässerungsleitungen durchführen lassen. Durch eine defekte Abwasseranlage könnte zum Beispiel Ihr Abwasser oder Regenwasser nicht richtig abfließen. 

Ziel der gesetzlichen Bestimmungen ist es außerdem, Verunreinigungen des Grundwassers und des Bodens durch undichte Abwasserleitungen zu vermeiden.

Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne persönlich zur Verfügung!

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