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Stromanbieter wechseln und Umzug: Gesetzliche Änderungen ab Juni 2025

Ab dem 6. Juni 2025 gelten neue gesetzliche Regelungen für Stromverträge. Der Wechsel des Anbieters sowie die An- und Abmeldung bei Umzug sollen einfacher und schneller werden. Wir erklären, was sich ändert – und was Sie künftig beachten sollten.

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Ab dem 6. Juni 2025 ändern sich wichtige Regelungen im Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) und der Energieanbieterwechselverordnung. Es geht dabei nicht nur um den Stromanbieterwechsel, sondern auch um die An- und Abmeldung bei einem Umzug – und das hat Auswirkungen auf Ihre Planung! Während sich an den Vertragskonditionen nichts ändert, müssen sich Verbraucher künftig rechtzeitig melden und neue Fristen beachten. Welche Änderungen genau anstehen und was Sie jetzt tun müssen, erfahren Sie in diesem Artikel.

Meldung von Umzügen: An- und Abmeldung nur noch im Voraus

Melden Sie Ihren Ein- und Auszug zwei Wochen vor dem Stichtag

Ab Juni 2025 können Stromverträge nur noch zu einem zukünftigen Zeitpunkt an- oder abgemeldet werden. Eine rückwirkende Anmeldung oder Abmeldung ist nicht mehr zulässig. Um sicherzustellen, dass Ihr Stromvertrag ordnungsgemäß angepasst wird, sollten Sie Ihren Umzug spätestens zwei Wochen vor dem Umzugstermin bei den betroffenen Stromanbietern melden.

Was bedeutet das für Sie?
Wenn Sie zum Beispiel zum 1. Juli umziehen, sollten Sie sich spätestens am 17. Juni ummelden. In diesem Fall melden Sie zum 30. des Monats den alten Zähler ihrer Wohnung ab und zum 1. Juli den Zähler in der neuen Wohnung bei ihrem Energieversorger an.

Was passiert, wenn ich mich nicht zwei Wochen vor Umzug umgemeldet habe?

Eventuelle Zuordnungslücken bei Nichteinhaltung der Frist werden durch die Ersatz- oder Grundversorgung geschlossen. Der Strom wird Ihnen also nicht abgeschaltet - aber Sie zahlen für diesen Zeitraum eventuell über ihrem üblichen Preis. Kümmern Sie sich also rechtzeitig - und entgehen Sie möglichen Mehrkosten!

24-Stunden-Lieferantenwechsel

Kein Umzug, sondern Sie möchten einfach nur den Anbieter wechseln? Das geht jetzt noch schneller

Ein zentraler Bestandteil der Gesetzesänderung ist die Einführung des 24-Stunden-Lieferantenwechsels. Ab Juni 2025 wird es möglich, den Stromanbieter innerhalb von 24 Stunden zu wechseln, sodass der neue Anbieter Ihre Stromversorgung sofort übernimmt.

Beispiel:
Sie möchten einfach nur den Anbieter wechseln und haben zum 1. Juli noch keinen neuen Anbieter gewählt. Wenn Sie den Wechsel bis zum 30. Juni bei Ihrem neuen Anbieter anmelden, wird der Lieferantenwechsel innerhalb von 24 Stunden vollzogen, und Sie haben am 1. Juli Strom von Ihrem neuen Anbieter – ohne Unterbrechung.

Wichtig für Sie:

  • Vertragsbedingungen bleiben unverändert: Durch die angepassten Prozesse ändert sich an Vertragslaufzeiten oder Kündigungsfristen nichts. Auch wenn sich die Frist zur Bearbeitung eines Wechsels auf 24 Stunden verkürzt, ist ein vorzeitiger Vertragswechsel nicht möglich.
  • MaLo-ID wird relevanter: Ähnlich wie die Zählernummer wird auch die Marktlokations-Identifikationsnummer (MaLo-ID) zu einer wichtigen Kennung, die bei einem Wechsel abgefragt werden kann. Bestandskunden finden diese auf Seite 1 ihrer Vertragsbestätigung oder in den Detailinformationen ihrer Stromabrechnung. 

Weitere Informationen

Für Fragen oder Unterstützung bei der Anmeldung, Abmeldung oder dem Lieferantenwechsel stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns über unsere Website oder unseren Kundenservice

Der 24-Stunden-Lieferantenwechsel ermöglicht es Stromkunden, ihren Energieversorger innerhalb von 24 Stunden an jedem Werktag zu wechseln. Diese Regelung basiert auf der EU-Richtlinie 2019/944, die darauf abzielt, den Energiemarkt effizienter und kundenfreundlicher zu gestalten.

Die Umsetzung des 24-Stunden-Lieferantenwechsels ist für den 06. Juni 2025 geplant. Ab diesem Datum sollen Energieversorger die technischen und organisatorischen Voraussetzungen für den schnellen Lieferantenwechsel erfüllen. Spätestens ab dem 01. Januar 2026 ist der 24-Stunden-Lieferantenwechsel für alle Stromkunden verpflichtend verfügbar.

Der beschleunigte Lieferantenwechsel bietet Kunden eine höhere Flexibilität. Kunden können so zeitnah auf Angebote reagieren. 

Hinweis zur Beachtung von Vertragsbedingungen und Kündigungsfristen: Ein Wechsel innerhalb von 24 Stunden ist nur dann möglich, wenn dem keine Vertragsbedingungen oder Kündigungsfristen des vorherigen Stromanbieters entgegenstehen. 

Durch die Umstellung auf den 24-Stunden-Lieferantenwechsel ist eine An- und Abmeldung ausschließlich zu einem in der Zukunft liegenden Termin möglich. Eine rückwirkende An- oder Abmeldung ist dann nicht mehr zulässig. 

Bei einem Umzug ist es demnach beispielsweise wichtig, dass Sie die Anmeldung bei Ihrem Stromanbieter taggenau vornehmen. Eine rückwirkende Anmeldung ist durch die Änderung nicht mehr möglich. Sollten Sie die rechtzeitige Anmeldung versäumen, beziehen Sie Ihren Strom für den entsprechenden Zeitraum automatisch über die Grundversorgung. Um hohe Kosten zu vermeiden, sollten Sie sich rechtzeitig vor Ihrem Umzug mit Ihrem Stromanbieter in Verbindung setzen. 

Sobald Sie sich für einen neuen Energieversorger entschieden haben und den Wechsel beantragen, werden die notwendigen Prozesse zwischen den beteiligten Marktakteuren (z. B. Netzbetreiber, alter und neuer Lieferant) innerhalb von 24 Stunden abgewickelt. Dies umfasst den Datenaustausch und die Anpassung der Abrechnungsmodalitäten.

Ihre MaLo-ID (Marktlokationsidentifikationsnummer) spielt eine wichtige Rolle beim 24-Stunden-Lieferantenwechsel. Diese elfstellige Nummer finden Sie auf Ihrer Stromrechnung. Sie benötigen diese, wenn Sie den Anbieter wechseln, da sie Ihre Verbrauchsstelle und den dazugehörigen Zähler eindeutig identifiziert. Dadurch wird sichergestellt, dass der Wechselprozess reibungslos abläuft und die Kommunikation zwischen Ihrem neuen Energieversorger, dem Netzbetreiber und weiteren Beteiligten effizient funktioniert.

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