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Krisenvorsorge Gas

Die Stadtwerke Essen AG steht in ihrer Funktion als Gasverteilnetzbetreiber gemeinsam mit den vorgelagerten Ferngasnetzbetreibern in der Verantwortung, den Kunden im Netzgebiet Essen eine sichere und zuverlässige Versorgung mit Erdgas zu gewährleisten.

Aufgrund der aktuellen Ukraine-Krise und ihren Auswirkungen auf die Erdgaslieferungen ist es daher erforderlich, vorsorgliche Maßnahmen für den Fall einer Versorgungskrise zu treffen.

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Selbsterklärung

Was ist eine Versorgungskrise?

Bei einer Versorgungskrise liegt eine außergewöhnlich hohe Nachfrage nach Gas, eine Störung der Gasversorgung oder eine andere erhebliche Verschlechterung der Versorgungslage vor.

Was passiert im Falle einer Versorgungskrise?

Im Falle einer Versorgungskrise werden drei Krisenstufen unterschieden, die entweder durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) oder – im Falle der Notfallstufe – durch die Bundesregierung festgelegt werden.

  • Frühwarnstufe
    Es liegen konkrete, ernst zu nehmende und zuverlässige Hinweise darauf vor, dass ein Ereignis eintreten kann, welches wahrscheinlich zu einer erheblichen Verschlechterung der Gasversorgungslage sowie wahrscheinlich zur Auslösung der Alarm- bzw. der Notfallstufe führt.
  • Alarmstufe
    Es liegt eine Störung der Gasversorgung oder eine außergewöhnlich hohe Nachfrage nach Gas vor, die zu einer erheblichen Verschlechterung der Gasversorgungslage führt, der Markt ist aber noch in der Lage, diese Störung oder Nachfrage zu bewältigen, ohne dass nicht marktbasierte Maßnahmen ergriffen werden müssen.
  • Notfallstufe
    Es liegt eine außergewöhnlich hohe Nachfrage nach Gas, eine erhebliche Störung der Gasversorgung oder eine andere beträchtliche Verschlechterung der Versorgungslage vor und es wurden alle einschlägigen marktbasierten Maßnahmen umgesetzt, aber die Gasversorgung reicht nicht aus, um die noch verbleibende Gasnachfrage zu decken, sodass zusätzlich nicht marktbasierte Maßnahmen ergriffen werden müssen, um insbesondere die Gasversorgung der geschützten Kunden sicherzustellen.

Am 30. März 2022 wurde die Frühwarnstufe und am 23. Juni 2022 die Alarmstufe durch das BMWK ausgerufen. Nach Aussage der Bundesnetzagentur ist die Gasversorgung in Deutschland derzeit stabil und die Versorgungssicherheit ist gewährleistet. Im Hinblick auf den Winter 2023/2024 bleibt dennoch ein sparsamer Gasverbrauch wichtig.

Wie läuft die Behebung einer Versorgungskrise in der Notfallstufe ab?

Wenn die Notfallstufe durch die Bundesregierung ausgerufen wird, werden staatliche Stellen wie die Bundesnetzagentur als Bundeslastverteiler diverse Maßnahmen zur Stabilisierung der Versorgung ergreifen. Dazu zählt u.a. der Erlass von Verfügungen und die Ausspeicherung von Gasmengen.

Des Weiteren ist in § 16 und § 16a des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) gesetzlich geregelt, dass im Falle von Gasmangellagen - im Rahmen der gemeinsamen Systemverantwortung aller Gasnetzbetreiber - marktbezogene und netzbezogene Maßnahmen durch die jeweiligen Netzbetreiber ergriffen werden können.

Wir bitten um Ihre Mithilfe!

Im Falle einer Versorgungskrise ist es wichtig, dass die Stadtwerke Essen AG die betroffenen Kunden frühzeitig informieren kann. Daher bitten wir alle Kunden mit registrierender Leistungsmessung (RLM) um Aktualisierung Ihrer Kundendaten im Bedarfsfall (nutzen Sie dafür gerne unser Formular im Downloadbereich). Darüber hinaus bleibt ein sparsamer Gasverbrauch wichtig.

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