Häufige Fragen und Antworten (FAQs)
Sie haben Ihre Rechnung und Ihren Abschlagsplan erhalten? Hier finden Sie Erklärungen zu häufig gestellten Fragen zu diesen und vielen weiteren Themen rund um die Stadtwerke Essen.
Die technische Umsetzung der staatlichen Energiekostenentlastungen hat unsere Prozessabläufe verzögert. Inzwischen konnten wir unsere Systeme nun aber so weit umstellen, dass wir wieder Rechnungen erstellen können und mit Hochdruck daran arbeiten, den Rechnungsstau aufzulösen.
Durch die Entlastungsmaßnahmen in Form der Dezember-Soforthilfe und der Gas- und Strompreisbremsen sind die Rechnungsschreiben und Abschlagspläne deutlich komplexer geworden. Daher möchten wir Ihnen hier Antworten auf häufig gestellte Fragen geben, die uns im Kundenservice erreichen. Wir hoffen, dass wir Ihnen damit konkrete Hilfestellungen geben, Ihre Rechnung und den übermittelten Abschlagsplan besser zu verstehen.
Bei weitergehenden Fragen hilft Ihnen gerne unser Kundenservice weiter (https://www.stadtwerke-essen.de/kontakt).
Wichtig zu wissen:
Ende Juli 2023 hat der Gesetzgeber weitere Anpassungen an den Preisbremsen vorgenommen, die wir bei der Rechnungsstellung berücksichtigen müssen. Sie betreffen ab August insbesondere Heizstrom-Kunden mit einem eigenen Nachtstromtarif. Sofern Sie noch keine Rechnung erhalten haben, bitten wir Sie um Geduld. Wir setzen die Neuregelungen derzeit um.
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FAQ-Einträge
170 FAQ-Einträge
Ihr Netzbetreiber ist für die Behebung von Störungen am Stromnetz verantwortlich.
Der zuständige Stromnetzbetreiber in Essen ist die Westnetz GmbH. Angaben zum Netzbetreiber finden Sie aber auch auf Ihrer letzten Stromrechnung.
Störungen im Stromnetz können dem Netzbetreiber jederzeit gemeldet werden.
Überprüfen Sie zunächst, ob der Stromausfall nur Ihren Haushalt oder auch die Nachbarschaft betrifft. Wenn nur ihr Haushalt betroffen ist, dann nehmen Sie elektrische Geräte vom Strom, überprüfen Sie Ihre Sicherungen und schalten Sie die Geräte nach und nach wieder ein.
Sollte der Stromausfall ein größeres Gebiet betreffen und auch die Nachbarschaft betroffen sein, so ist Ihr Netzbetreiber der richtige Ansprechpartner. Denn es kann sein, dass eine Störung am Niederspannungsnetz oder im Umspannwerk vorliegt. Melden Sie den Ausfall direkt Ihrem Netzbetreiber, denn dieser ist für die Behebung verantwortlich.
In Essen ist der Stromnetzbetreiber die Westnetz GmbH. Auch auf Ihrer letzten Stromrechnung finden Sie Informationen zum Netzbetreiber.
Empfehlung zur Trinkwassernotversorgung
In den vergangenen Jahren ist das Bewusstsein für Krisen verschiedenster Art gestiegen. Ereignisse im Kontext von Extremwetterlagen wie Starkregen oder Trockenheit bzw. Cyberangriffen stellen veränderte Rahmenbedingungen und Herausforderungen an Trinkwasserversorger und damit Betreiber kritischer Infrastruktur.
Die Stadtwerke Essen empfehlen in Anlehnung an die Vorgaben des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe folgende Vorsorgemaßnahmen zur Sicherstellung der Trinkwassernotversorgung:
Legen Sie sich für mögliche unerwartet eintretende Störfälle einen Flüssigkeitsvorrat für 10 Tage von 2 l/Person* Tag im Rahmen der Eigenversorgung an.
Ein gewisser Anteil des Vorrats sollte aus (Mineral-) Wasser bestehen, aber auch Fruchtsäfte oder länger lagerfähige Getränke können dazugerechnet werden.
Was ist die CO2-Abgabe?
Seit Januar 2021 wird der Ausstoß von Kohlendioxid (CO2) vom Bund besteuert. Als Lieferant von Erdgas, einem fossilen Heiz- und Kraftstoff, müssen wir für die Erdgas-Emissionen CO2-Zertifikate kaufen und die dadurch entstehenden Kosten an unsere Kundinnen und Kunden weitergeben. Das sieht das neue Brennstoffemissionshandelsgesetz (kurz: BEHG) vor, das am 20.12.2019 in Kraft getreten ist.
Ziel der CO2-Abgabe ist es, die Verbraucherinnen und Verbraucher durch Mehrkosten zu einem bewussteren Umgang mit den Ressourcen anzuregen und dadurch klimafreundliches Verhalten zu fördern. Zudem sollen die Maßnahmen aus dem BEHG dazu beitragen, dass Deutschland bis 2050 treibhausgasneutral wird.
Inhaltlich unterscheidet sich die CO2-Abgabe vom sogenannten CO2-Kostenaufteilungsgesetz (kurz CO2KostAufG), wenn Sie wichtige Informationen zu diesem Gesetz suchen, klicken Sie bitte hier.
Auswirkungen auf die Erdgaspreise
Die Regierung hat einen CO2-Preis festgelegt, der über die nächsten fünf Jahre weiter ansteigt.
Jahr Preis pro Tonne CO2 Zusatzkosten für Erdgas pro kWh netto
2021 25 EUR 0,455 Ct
2022 30 EUR 0,546 Ct
2023 30 EUR 0,546 Ct
2024 45 EUR 0,819 Ct
2025 45 EUR 0,819 Ct
2026 55 EUR 1,001 Ct
* Der konkrete Preisaufschlag für Erdgas ergibt sich aus dem spezifischen Emissionsfaktor in Höhe von 0,182 t CO2/MWh, multipliziert mit dem für das jeweilige Jahr gültigen CO2-Preis
Bei Fragen zu den aktuellen Veränderungen oder zu unseren Serviceleistungen können Sie uns in unserem Kundenzentrum an der Rüttenscheider Straße 27–37 besuchen. Hier empfangen wir Sie gerne montags bis freitags von 8:00 Uhr bis 13:00 Uhr und donnerstags durchgehend von 8:00 bis 18:00 Uhr. Oder rufen Sie uns an. Unter 0201 800-3333 helfen wir Ihnen gerne weiter. Über diese Nummer können Sie uns auch von montags bis freitags jeweils von 8:00 bis 18:00 auf Whatsapp erreichen.
Unsere Tipps zum Energiesparen finden sie unter https://www.stadtwerke-essen.de/zuhause/energie-sparen.
Haben Sie schon mal darüber nachgedacht, Ihren Strom ganz einfach selbst zu produzieren und so Kosten zu sparen? Informieren Sie sich jetzt zum Thema Photovoltaik und unserem Produkt EssenSolar unter https://www.stadtwerke-essen.de/produkte/e-mobilitaet-photovoltaik/photovoltaik.
Der Zwischenstand wird auf Basis der letzten Verbräuche errechnet. Selbstverständlich können Sie Ihren Zählerstand auch ganz einfach selbst ablesen und an uns weitergeben.
- telefonisch unter 0201/800-1470
- per E-Mail an kundenservicestadtwerke-essen "«@&.de
Sie möchten Ihre Angaben über unsere Homepage übermitteln? Auch kein Problem. In unserem Kundenportal können Sie Ihre Daten ganz einfach online eintragen oder ändern. Melden Sie sich dazu einfach über www.stadtwerke-essen.de/kundenportal in unserem Online-Kundenportal an und nutzen Sie direkt alle Services.
Da es zum jetzigen Zeitpunkt noch Unklarheiten hinsichtlich einer Fortsetzung der Energiepreisbremsen über den 31.12.2023 hinaus und der näheren Ausgestaltung gibt, werden die Abschläge nicht automatisch angepasst. Wir empfehlen Ihnen, den Entscheidungsprozess in Berlin und Brüssel zunächst abzuwarten, bevor Sie Ihre Abschläge anpassen.
Sie möchten trotzdem schon jetzt Ihre Abschläge anpassen? Kein Problem. Melden Sie sich ganz einfach bei uns:
- telefonisch unter 0201/800-1453
- per E-Mail an kundenservice@stadtwerke-essen.de
- per WhatsApp unter 0201/800-3333
Ihren Zählerstand können Sie unter 0201/800-1470 mitteilen.
Oder nutzen Sie unser Online-Kundenportal. Unter www.stadtwerke-essen.de/kundenportal können Sie Ihren Zählerstand angeben oder Ihre Abschläge eigenständig anpassen.
Der Strompreis bei den Stadtwerken Essen setzt sich aus einem Grund- und einem Arbeitspreis zusammen. Mit dem Grundpreis werden verbrauchsunabhängige Kosten abgedeckt. Er setzt sich maßgeblich aus dem Grundpreis der Netzentgelte und des Messstellenbetriebs, inkl. Messung zusammen. Der Arbeitspreis beinhaltet alle variablen Kosten, die mit dem Verbrauch zusammenhängen (z. B. Beschaffungskosten).
Das ist unterschiedlich und hängt von Ihrem Tarif ab.
Wie der Arbeits- und Grundpreis in Ihrem Tarif jeweils angepasst wird, erfahren Sie aus dem Anschreiben zur Strompreisanpassung, das Sie von uns erhalten haben.
Auf Grund gestiegener Netzentgelte und Beschaffungskosten wird der Strompreis zum 01. Januar 2024 angepasst.
Unsere Tarife und Preise lassen sich am besten in unserem Tarifrechner im Kundenportal vergleichen. Bei Fragen können Sie uns auch gerne anrufen. Unter 0201/800-1453 helfen wir Ihnen gerne weiter. Oder kommen Sie uns in unserem Kundenzentrum besuchen. Vereinbaren Sie dazu online Ihren persönlichen Termin mit uns.
Haben Sie Ihr Passwort oder Ihre Benutzerdaten vergessen? Dann können Sie sich hier ganz einfach Ihre Login-Daten per E-Mail zusenden lassen.
Selbstverständlich helfen wir Ihnen auch gerne telefonisch weiter. Rufen Sie uns einfach an unter 0201/800-1453. Oder schreiben Sie uns eine E-Mail an kundenservicestadtwerke-essen "«@&.de.
In unserem Kundenportal können Sie viele Services bequem von Zuhause aus erledigen. Loggen Sie sich dazu ganz einfach im Kundenportal ein. Hier geht es direkt zum Login.
Einen neuen Vertrag können Sie ganz einfach in unserem Kundenportal abschließen. Geben Sie dazu in unserem Tarifrechner Ihre Daten ein und schon wird Ihnen der für Sie passende Tarif angezeigt.
Bei Fragen können Sie uns auch einfach anrufen. Unter 0201/800-1453 beraten wir Sie gerne. Oder kommen Sie uns in unserem Kundenzentrum besuchen. Vereinbaren Sie dazu online Ihren persönlichen Termin mit uns.
Ihren aktuellen Abschlag können Sie in unserem Kundenportal einsehen und ändern. Loggen Sie sich dazu ganz einfach über Ihren Zugang im Kundenportal ein. Hier sehen Sie Ihre aktuellen Abschläge und können diese individuell anpassen.
Fragen zu Ihrem Abschlag beantworten wir Ihnen auch telefonisch. Unter 0201/800-1453 helfen wir Ihnen gerne weiter. Oder schreiben Sie uns einfach eine E-Mail an kundenservicestadtwerke-essen "«@&.de.
Ihre Rechnungen können Sie in unserem Kundenportal einsehen und herunterladen. Loggen Sie sich dazu ganz einfach über Ihren Zugang im Kundenportal ein. Ihre Rechnungen werden Ihnen hier aufgezeigt und stehen zum Download bereit.
Ihren Umzug können Sie uns ganz einfach über unser Kundenportal mitteilen. Loggen Sie sich dazu ganz einfach über Ihren Zugang im Kundenportal ein oder schreiben Sie uns eine E-Mail an kundenservicestadtwerke-essen "«@&.de.
Ihre Bankverbindung können Sie in unserem Kundenportal einsehen und ändern. Loggen Sie sich dazu ganz einfach über Ihren Zugang im Kundenportal ein. Hier können Sie dann Ihre persönlichen Daten einsehen und anpassen.
Oder schreiben Sie uns einfach eine E-Mail an kundenservicestadtwerke-essen "«@&.de.
Ihre Zählerstände können Sie ganz einfach in unserem Kundenportal erfassen.
Selbstverständlich können Sie uns auch anrufen. Unter 0201/800-1453 nehmen wir Ihre Zählerstände gerne entgegen. Oder schreiben uns einfach eine E-Mail an kundenservicestadtwerke-essen "«@&.de.
Auf Grund gesunkener Beschaffungskosten am Handelsmarkt können wir den Erdgaspreis für Sie senken.
Wie hoch die Erdgaspreissenkung ausfällt, ist vom jeweiligen Tarif abhängig.
Im Grundversorgungstarif wird der Arbeitspreis beispielsweise um 15 Prozent, bzw. 1,99 ct/kWh (Brutto) gesenkt. Der Arbeitspreis liegt damit bei 11,73 ct/kWh (brutto) anstatt 13,72 ct/kWh (brutto).
In den EssenGas-Tarifen sinkt der Erdgasarbeitspreis um mindestens 7 Prozent, bzw. um rund 0,85 ct/kWh (brutto). Damit kostet die Kilowattstunde Erdgas im Tarif EssenGas M beispielsweise zukünftig 11 ct/kWh (brutto) anstatt 11,84 ct/kWh (brutto).
Die Grundpreise bleiben sowohl in der Grundversorgung als auch in den EssenGas-Tarifen unverändert.
Die Preissenkung sollte so früh wie möglich an unsere Kunden weitergegeben werden. Um die Preissenkung korrekt und in vollem Umfang berechnen zu können, wurde die Entscheidung zum Wegfall der Bilanzierungsumlage ab Oktober 2023 zunächst abgewartet. Diese wurde nun in den neuen Preisen berücksichtigt. Die EssenGas-Tarife können damit frühestmöglich zum 15. Oktober angepasst werden. Die Grundversorgung können wir erst zum 01. November anpassen, da der Gesetzgeber eine Anpassung in diesem Tarif immer nur zum 01. Eines Monats vorsieht.
Durch die zahlreichen Veränderungen am Energiemarkt im vergangenen Jahr, die stark schwankenden Preise und die Einführung der Energiepreisbremse wird von einer pauschalen Anpassung der Abschläge abgesehen. Wenn Sie Ihre Abschläge anpassen möchten, können Sie sich an uns wenden.
Entweder telefonisch unter 0201 / 800-1453 oder per E-Mail an kundenservicestadtwerke-essen "«@&.de.
Auch in unserem Online-Kundenportal können Sie Ihren Abschlag ändern. Melden Sie sich über www.stadtwerke-essen.de/kundenportal an und passen Sie Ihre Angaben wie gewünscht an.
Kunden im Tarif EssenGas S mit einem jährlichen Verbrauch von 11.000 kWh zahlen künftig rund 94 Euro weniger im Jahr. Für Kunden mit einem Erdgasjahresverbrauch von 20.000 kWh verringert sich die Jahresrechnung um rund 168 Euro.
In einem Sechs-Parteien-Haus mit einem Jahresverbrauch von etwa 65.000 kWh im Tarif EssenGas L verringert sich die Rechnung pro Mietpartei rein rechnerisch um rund 92 Euro.
Kunden im Grundversorgungstarif mit einem jährlichen Verbrauch von 11.000 kWh zahlen künftig rund 219 Euro weniger im Jahr und Kunden mit einem jährlichen Verbrauch von 20.000 kWh rund 398 Euro weniger.
Der Zwischenstand wird auf Basis der letzten Verbräuche und der vom Deutschen Wetterdienst übermittelten Temperaturdaten errechnet. Dabei wird ein Tagesdurchschnitt zugrunde gelegt.
Selbstverständlich können Sie Ihren Zählerstand auch ganz einfach selbst ablesen und telefonisch oder schriftlich an uns weitergeben.
Sie möchten Ihre Angaben online übermitteln? Auch kein Problem. In unserem Kundenportal können Sie Ihre Daten ganz einfach online eintragen oder ändern. Melden Sie sich dazu einfach über www.stadtwerke-essen.de/kundenportal in unserem Online-Kundenportal an und nutzen Sie direkt alle Services.
Alle Letztverbraucher, die unter die Strom- bzw. Gaspreisbremse fallen, erhalten vor ihrer Jahresrechnung ein Informationsschreiben. Es gibt ihnen einen Überblick, wie sich ihr Entlastungskontingent und der Entlastungsbetrag berechnen. Zudem informiert das Schreiben über die Höhe der künftigen monatlichen Abschlagszahlungen unter Berücksichtigung des Entlastungsbetrages.
Die Energiepreisbremsen sehen grundsätzlich vor, dass der Entlastungsbetrag anteilig und monatlich gewährt wird. Daher werden bei monatlichen Abschlagszahlungen die Entlastungsbeträge bei jeder einzelnen Abschlagszahlung berücksichtigt. Sofern dies bei Abschlagszahlungen in der Vergangenheit noch nicht erfolgt ist, wird dies jetzt nachgeholt.
Im ersten dargestellten Abschlag 2023 werden zusätzlich die Entlastungsbeträge der zu berücksichtigenden Vormonate verrechnet.
Beispielrechnung:
Ihr bisheriger Abschlag betrug 100,00 Euro im Monat. Ihr monatlicher Entlastungsbeitrag beträgt 25,00 Euro und in Ihrem Fall müssen die Entlastungsbeiträge aus 6 Vormonaten verrechnet werden. Daraus ergibt sich im ersten dargestellten Abschlag ein Betrag von 0,00 Euro, da die Entlastungsbeiträge aus 4 Monaten verrechnet werden konnten (4 x 25,00 = 100,00). Im zweiten dargestellten Abschlag werden die übrigen 2 Vormonate verrechnet (2 x 25,00 = 50,00), also zahlen Sie noch 50,00 Euro. Ab dem dritten Abschlag zahlen Sie 75,00 Euro (100,00 – 25,00 = 75,00).
Sofern wir Sie im Rahmen der Jahresrechnung erst später als gewohnt berücksichtigen konnten, da die Umsetzung zur Entlastung durch die Energiepreisbremse mehr Zeit in Anspruch genommen hat, sind weniger Abschlagszahlungen bis zur nächsten Jahresrechnung fällig. Dadurch erhöht sich die monatliche Belastung. Erst in der darauffolgenden Abrechnungsperiode berechnen wir Ihren Abschlag wieder mit den gewohnten 12 Abschlägen pro Jahr.
Wir rechnen im rollierenden System ab. Das bedeutet, dass der Abrechnungszeitraum nicht mit einem Kalenderjahr gleichzusetzen ist. Wenn Sie Ihre Jahresrechnung bspw. üblicherweise im Oktober erhalten, ist der aktuelle Abrechnungszeitraum Oktober 2022 bis Oktober 2023. Da die Energiepreisbremse ab dem 01. Januar 2023 gilt, ergibt sich bis zum Tag Ihrer Abrechnung im Oktober 2023 ein anteiliges Entlastungskontingent, das 10 Mal Ihren monatlichen Entlastungsbetrag berücksichtigt. Die verbleibenden 2 Entlastungsbeträge werden dann im anschließenden Abrechnungszeitraum verrechnet.
Im Rahmen des Kundeninformationsschreibens informieren wir Sie über ihren gesamten Entlastungsbetrag für das Kalenderjahr 2023 sowie den Abschlagsplan für den aktuellen Abrechnungszeitraum. Da der Abrechnungszeitraum nicht mit einem Kalenderjahr gleichzusetzen ist und somit vor Ablauf des Jahres 2023 enden kann, die Preisbremsen aber nach dem aktuellen Gesetzesstand bis Ende 2023 gelten – wobei die Bundesregierung die Preisbremsen auch noch um vier Monate verlängern kann – werden noch ausstehende Entlastungsbeträge im Abschlagsplan für den nächsten Abrechnungszeitraum berücksichtigt. In Ihren Jahresrechnungen werden zudem alle im jeweiligen Abrechnungszeitraum gewährten Entlastungen ausgewiesen.
Zur Entlastung der Gas- und Wärmekunden hat der Bundestag die Gas- und Wärmepreisbremse beschlossen. Diese gilt seit dem 01. März 2023, greift rückwirkend aber auch für Januar und Februar 2023. Das Maßnahmenpaket gilt zunächst befristet bis zum 31. Dezember 2023. Die Bundesregierung kann diese Befristung bis zum 30. April 2024 verlängern.
Für Haushaltskunden und kleinere Unternehmen wird der Erdgaspreis seit 01. März und rückwirkend für Januar und Februar bei 80 Prozent des im September 2022 prognostizierten Jahresverbrauchs auf 12 Cent brutto pro Kilowattstunde gedeckelt. Darüber hinaus gilt dann der zwischen Ihnen und uns vereinbarte vertragliche Arbeitspreis.
Auch kleinere und mittlere Wärmekunden erhalten bei 80 Prozent des im September 2022 prognostizierten Jahresverbrauchs einen Preisdeckel. Für Wärme liegt dieser bei 9,5 Cent brutto pro Kilowattstunde. Auch Wärmekunden müssen für darüberhinausgehende Verbräuche den vertraglich vereinbarten Preis zahlen.
Für Großverbraucher gelten abweichende Regeln. Ausführliche Informationen finden Sie hier
Wenn der mit Ihnen vertraglich vereinbarte Arbeitspreis den Betrag von 12 Cent brutto pro Kilowattstunde bei Gas bzw. 9,5 Cent brutto pro Kilowattstunde bei Wärme übersteigt, wird Ihr Verbrauch in Höhe von 80 Prozent des im September 2022 prognostizierten Jahresverbrauchs trotzdem nur mit dem Betrag von 12 Cent bzw. 9,5 Cent brutto pro Kilowattstunde abgerechnet. Nur der darüberhinausgehende Verbrauch wird mit dem mit Ihnen vertraglich vereinbarten Arbeitspreis abgerechnet. Wie hoch die Entlastung bei Ihnen ausfällt, hängt demnach von Ihrem bisherigen und Ihrem zukünftigen Verbrauch ab. Energiesparen lohnt sich also.
Leben Sie in einem Mehrfamilienhaus mit zentraler Gasversorgung, so erhält Ihr Vermieter die entsprechenden Informationen.
Den Entlastungsbetrag, der sich für Sie ergibt, werden wir in Ihrer Verbrauchsabrechnung berücksichtigen und ausweisen. Zudem werden Sie vorab über Ihre zukünftigen Abschläge und die entsprechende Entlastung informiert.
Nein, Sie erhalten den Ihnen zustehenden Entlastungsbetrag in vollem Umfang und auch rückwirkend für die Monate ab Januar 2023. Wir beziehen die vergangenen Monate selbstverständlich in unsere Berechnungen mit ein und informieren Sie über die für Sie entstehende Höhe des Entlastungsbetrages.
Zur Entlastung der Stromkunden hat der Bundestag die Strompreisbremse beschlossen. Diese gilt seit dem 01. März 2023, greift aber rückwirkend auch für Januar und Februar 2023. Die Strompreisbremse gilt zunächst befristet bis zum 31. Dezember 2023. Die Bundesregierung kann diese Befristung durch Rechtsverordnung bis zum 30. April 2024 verlängern.
Wenn der mit Ihnen vertraglich vereinbarte Arbeitspreis den Betrag von 40 Cent brutto pro Kilowattstunde übersteigt, wird Ihr Verbrauch in Höhe von 80 Prozent Ihres bisherigen Stromverbrauchs trotzdem nur mit dem Betrag von 40 Cent brutto pro Kilowattstunde abgerechnet. Nur der darüberhinausgehende Verbrauch wird mit dem mit Ihnen vertraglich vereinbarten Arbeitspreis abgerechnet. Wie hoch die Entlastung bei Ihnen ausfällt, hängt demnach von Ihrem bisherigen und Ihrem zukünftigen Verbrauch ab. Energiesparen lohnt sich also.
Den Entlastungsbetrag, der sich für Sie ergibt, werden wir in Ihrer Verbrauchsabrechnung berücksichtigen und ausweisen. Zudem werden wir Sie vorab über Ihre zukünftigen Abschläge und die entsprechende Entlastung informieren.
Nein, Sie erhalten den Ihnen zustehenden Entlastungsbetrag in vollem Umfang und auch rückwirkend für die Monate seit Januar 2023. Wir beziehen die vergangenen Monate selbstverständlich in unsere Berechnungen mit ein und informieren Sie über die für Sie entstehende Höhe des Entlastungsbetrages.
Alle Kunden mit einem Jahresverbrauch bis 1 500 000 Kilowattstunden erhalten die Dezember-Soforthilfe. Ausführliche Informationen zu weiteren Kundengruppen und Sonderfälle sind hier zusammengefasst.
Der Entlastungsbetrag entspricht der Höhe nach dem Septemberabschlag mit einem zusätzlichen Aufschlag von 20 Prozent².
²Wenn wir mit Ihnen keinen Septemberabschlag vereinbart haben, bilden wir einen entsprechenden monatlichen Durchschnitt nach § 4 Abs. 3 Satz 2 Erdgas-Wärme-Soforthilfegesetz.
Wir kaufen unseren Ökostrom am Energiemarkt ein und sind von den dort verfügbaren Preisen abhängig. Wir kaufen zwar Ökostrom aus Europa, in den deutschen Stromleitungen fließt jedoch Strom aus allen Erzeugungsarten zusammen. Denn noch reicht das Ökostromangebot nicht aus, um den gesamten Strombedarf Deutschlands zu decken. Der Strom, der aus Ihrer Steckdose kommt, ist also ein Mix aus günstigem Ökostrom und teurem Strom aus herkömmlicher Erzeugung (z.B. aus Atomkraftwerken oder Gaskraftwerken). An der Strombörse kostet die Kilowattstunde Strom immer so viel, wie der teuerste Erzeuger aus diesem Strommix verlangt, um den Bedarf zu decken. Die teuersten Stromerzeuger sind aktuell die Gaskraftwerke. Daher bedingt der hohe Erdgaspreis auch den ansteigenden Strompreis.
Wie genau der Einkauf von Ökostrom aus Europa funktioniert, wird in diesem Video erklärt: https://www.youtube.com/watch?v=eKldwuOtr38
Der Import und Export von Strom ist eine Frage des Preises, welcher auf den Strombörsen festgelegt wird. In der EU kaufen die Länder gegenseitig Strom bei ihren Nachbarn ein und verkaufen diesen auch wieder – je nach aktueller Preislage. Somit kauft Deutschland bspw. in einem anderen Land Strom ein, wenn dieser dort zum Zeitpunkt günstiger ist. Auf der anderen Seite kaufen Marktakteure Strom aus Deutschland, wenn die Preise hier günstiger sind als im eigenen Land.
Dieser Handel bietet Vorteile für alle Beteiligten. Regionale auftretende Unstabilitäten können ausgeglichen werden und die Erzeugungskapazitäten bieten mehr Synergieeffekte. Das gewährleistet auch die Versorgungssicherheit.
Versuchen Sie überall dort, wo es geht Energie einzusparen: Sind alle Elektrogeräte komplett ausgeschaltet, wenn sie nicht genutzt werden? Läuft die Spülmaschine wirklich erst wenn Sie voll ist? Schalten Sie das Licht aus, wenn Sie einen Raum für längere Zeit verlassen? Unsere Tipps zum Energiesparen finden sie unter https://www.stadtwerke-essen.de/zuhause/energie-sparen .
Sofern Sie Ihrer Zahlungsverpflichtung nicht nachkommen können, wenden Sie sich rechtzeitig an uns. Wir prüfen Ihr Anliegen in jedem Fall und finden eine an Ihre aktuelle finanzielle Situation angepasste Lösung.
Ja. Die Preisänderung berechtigt Sie dazu, den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist außerordentlich zum Datum des Wirksamwerdens der Preisänderung in Textform zu kündigen.
Die Höhe Ihrer Abschläge wird anhand Ihres Verbrauchs festgelegt. Sollten Sie aber weniger Erdgas verbrauchen, können Sie auch Ihren Abschlag anpassen lassen. In Anbetracht der stark steigenden Energiepreise, die im Falle einer Gasmangellage noch mal steigen könnten, ist jedoch Vorsicht geboten. Denn durch die Senkung des Abschlags bei weiter steigenden Preisen, könnte es so zu einer Nachzahlung zum Ende des Abrechnungsjahres kommen. Gerne schauen wir uns gemeinsam Ihre Verbräuche und Abschläge an und beraten Sie zu möglichen Anpassungen.
Sofern Sie Ihrer Zahlungsverpflichtung nicht nachkommen können, wenden Sie sich rechtzeitig an uns. Wir prüfen Ihr Anliegen in jedem Fall und finden eine an Ihre aktuelle finanzielle Situation angepasste Lösung. Diese kann u.a. aus einer Ratenzahlungsvereinbarung, einer Vorauszahlungsänderung oder auch einer Stundung bestehen. Bei Fragen dazu wenden Sie sich bitte telefonisch unter 0201/800-1599 an uns oder senden Sie uns einfach eine E-Mail an forderungsmanagement-vertriebstadtwerke-essen "«@&.de.
Tipps und Tricks zum Energiesparen finden Sie übersichtlich und ausführlich hier bei uns.
Wir geben die Mehrwertsteuersenkung selbstverständlich vollständig an unsere Kunden weiter.
Zum Zeitpunkt unserer aktuellen Preisanpassung bzw. des Versands der Informationsschreiben an unsere Kunden konnte die angekündigte Mehrwertsteuersenkung noch nicht ausgewiesen werden.
Selbstverständlich werden wir die Senkung aber von Beginn ihres Wirksamwerdens an in den Erdgasabrechnungen berücksichtigen und die Ersparnis vollständig an unsere Kunden weitergeben. Mit Wirkung zum 01.10.2022 haben wir die Mehrwertsteuersenkung schon in die Berechnung der neuen Abschläge einfließen lassen.
Die Gasspeicherumlage soll die Mehrkosten der Marktgebietsverantwortlichen Trading Hub Europe (THE) auffangen. Die THE ist für die Einhaltung der Füllstandsvorgaben zuständig und hat für die Speicherbefüllung zu den aktuellen Preisen erhebliche Mehrkosten. Diese Kosten können ab dem 1. Oktober 2022 an die Bilanzkreisverantwortlichen, d.h. auch die Stadtwerke Essen, weitergegeben werden. Die Stadtwerke Essen prüfen aktuell noch, wie sich diese zweite Umlage auf die Preisgestaltung auswirken wird.
Schon heute liegen die Preise unserer Bestandskunden unter den marktüblichen Preisen, welche zum Beispiel auf den gängigen Vergleichsportalen ersichtlich sind. Das liegt an der von uns langfristig angelegten Einkaufsstrategie für Erdgas und Strom. Wir stehen mit unseren Preisen für eine faire und transparente Kommunikation und verpflichten uns in unseren AGB zudem, gesunkene Kosten an unsere Kunden weiterzureichen.
Die Mehrkosten, die durch die neuen, vom Gesetzgeber eingeführten Umlagen entstehen, müssen wir an unsere Kunden weitergeben. Wie in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Tarife mit eingeschränkter Preisfixierung aufgeführt, passen wir auch in diesen Tarifen den Preis entsprechend der Höhe der Umlagen an.
Heizung runter – Pullover an. So plakativ es auch klingt, die Raumtemperatur zu senken, ist in diesem Winter die beste Möglichkeit, Gas und somit auch Kosten zu sparen. Wenn Sie die Temperatur nur um ein Grad absenken, sparen Sie bereits 6 Prozent Energie und somit Heizkosten. Weitere Tipps zum Energiesparen finden sie unter https://www.stadtwerke-essen.de/zuhause/energie-sparen .
Sofern Sie Ihrer Zahlungsverpflichtung nicht nachkommen können, wenden Sie sich rechtzeitig an uns. Wir prüfen Ihr Anliegen in jedem Fall und finden eine an Ihre aktuelle finanzielle Situation angepasste Lösung. Diese kann u.a. aus einer Ratenzahlungsvereinbarung, einer Vorauszahlungsänderung oder auch einer Stundung bestehen.
Ja. Die Preisänderung berechtigt Sie dazu, den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist außerordentlich zum Datum des Wirksamwerdens der Preisänderung in Textform zu kündigen.
Im Strompreis sind die folgenden Kostenpositionen enthalten: Beschaffungs- und Vertriebskosten, die jeweils gültige Umsatzsteuer, Stromsteuer, die an den Netzbetreiber zu entrichtenden Netzentgelte (inklusive der Kosten für Messstellen-betrieb und Messung), die Konzessionsabgabe, die Mehrbelastungen aus den Verpflichtungen des Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetzes (KWKG) sowie die Umlagen nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), nach § 19 Abs. 2 StromNEV (StromNEV-Umlage), nach § 17f EnWG (Offshore-Umlage) sowie nach § 18 der Verordnung über Vereinbarungen zu abschaltbaren Lasten (AbLaV).
EEG-Umlage: Umlage für den Vorrang erneuerbarer Energien
Im Rahmen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) soll die Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien gefördert werden. Denn durch die Nutzung Erneuerbarer Energien werden große Mengen an klimaschädlichem Kohlendioxid eingespart. Für jeden Stromanbieter gilt die gleiche EEG-Umlage, denn sie wird bundeseinheitlich festgelegt.
KWK-Umlage: Umlage zur Förderung der Kraftwärmekopplung
Die KWK-Umlage fördert die Modernisierung und den Ausbau von Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen. Durch die ressourcenschonende gleichzeitige Erzeugung von Strom und Wärme soll Energie eingespart und zum Klimaschutz beigetragen werden.
§19-Umlage: Umlage zur Entlastung des stromintensiven Gewerbes
Diese Umlage finanziert die Entlastung bzw. Befreiung stromintensiver Unternehmen von Netzentgelten. Durch die Befreiung solcher Unternehmen soll ihre Wettbewerbsfähigkeit trotz steigender Energiekosten gesichert werden.
Offshore-Umlage: Umlage für den Ausbau der Offshore-Windenergie
Die Offshore-Umlage sichert die Risiken der Anbindung von Offshore-Windparks an das Stromnetz ab. Betreiber von Offshore-Anlagen werden durch die Umlage finanziell abgesichert, wenn sie zum Beispiel wegen Lieferproblemen keinen Strom ins Netz einspeisen können.
Netzentgelt: Entgelt für die Durchleitung des Stromes
Netznutzungsentgelte werden von Stromnetzbetreibern für die Nutzung ihrer Netze erhoben. Netznutzer sind Stromanbieter und Stromhändler.
AbLaV-Umlage:
Die Umlage nach § 18 der Verordnung über Vereinbarungen zu abschaltbaren Lasten (AbLaV) ist von der Bundesregierung beschlossen worden, um die Nutzung von ab-schaltbaren Lasten in der Industrie zur Stabilisierung der Übertragungsnetze und somit zur Versorgungssicherheit zu fördern.
Die regionalen Unterschiede beim Gaspreis sind insbesondere auf die regional unterschiedlichen Netzentgelte zurückzuführen. Diese werden durch die Regulierungsbehörde (Bundesnetzagentur und Landesregulierungsbehörde) individuell je Netzgebiet auf Basis verschiedener Faktoren (z.B. Kosten für den Betrieb des Netztes, Investitionen sowie Netzstrukturdaten) geprüft und festgelegt. Die Höhe der Netzentgelte wird durch die Regulierungsbehörde kontrolliert, um sicherzustellen, dass sie angemessen und diskriminierungsfrei sind. Dieser Bestandteil des Gaspreises ist somit nicht durch die Gasversorger bei der Preisgestaltung beeinflussbar.
Somit kann es regional zu unterschiedlichen Entwicklungen bei den Netzentgelten kommen.
Der Erdgaspreis bei den Stadtwerken Essen setzt sich aus einem Grund- und einem Arbeitspreis zusammen. Mit dem Grundpreis werden verbrauchsunabhängige Kosten abgedeckt. Er setzt sich im Regelfall aus einem festen Grundbetrag und dem Verrechnungspreis (Zählerpreis) zusammen. Der Arbeitspreis bezeichnet den Preis für eine verbrauchte Kilowattstunde Energie.
Neben den Beschaffungs- und Vertriebskosten sind Netzentgelte, Steuern und Abgaben enthalten, die den Erdgaspreis beeinflussen. Je nach Verbrauch entfallen bereits rund 50 Prozent des Preises auf die Netznutzungsentgelte sowie staatliche und gesetzliche Abgaben. Diese sind vom Erdgasanbieter nicht beeinflussbar.
Aus folgenden Bestandteilen setzt sich der Erdgaspreis zusammen:
- Steuern und Abgaben
- Netzentgelte
- Beschaffungs- und Vertriebskosten
Steuern und Abgaben | Netzentgelte | Beschaffungs- und Vertriebskosten |
Dieser Teil der Kosten wird staatlich festgelegt und enthält die Erdgassteuer, die Mehrwertsteuer und die Konzessionsabgaben.
Die Erdgassteuer wird für den Verbrauch von Erdgas erhoben und ist somit eine reine Verbrauchssteuer.
Die Konzessionsabgaben werden von der Gemeinde für die Nutzung von öffentlichen Straßen und Wegen zur Verlegung von Erdgasleitungen erhoben. Die CO2-Steuer wird seit Januar 2021 für das Inverkehrbringen von Heizöl, Erdgas, Benzin und Diesel erhoben. | Die Kosten in diesem Bereich sind gesetzlich reguliert.
Mit den Netzentgelten werden die Erdgasnetze betrieben, ausgebaut und gewartet. Diese Kosten werden vom Netzbetreiber erhoben und über den Erd-gaspreis an den Verbraucher weitergegeben.
Ebenso sind in diesem Bereich die Kosten für den Messstellenbetrieb und die Messung enthalten. | Beschaffungskosten geben die Höhe des Preises für Erdgas am Energiemarkt an. |
Wir liefern Ihnen das Essener Trinkwasser ohne jegliche Belastung – beispielsweise durch Blei. Trotzdem können alte Rohrleitungen im Haus oder eine zu lange Standzeit des Wassers unter anderem zu leichten Bleibelastungen führen. Wenn Sie das Wasser aus Ihrem Wasserhahn auf diese oder ähnliche Rückstände überprüfen lassen möchten, sollten Sie sich an zugelassene, unabhängige Prüfstellen richten. Das LANUV (Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen) veröffentlicht regelmäßig eine aktualisierte Liste aller offiziellen Untersuchungsstellen für Trinkwasser. Dieser Liste können Sie die zugelassenen Laborstandorte in NRW und in Ihrer Umgebung entnehmen, die auch für Privatpersonen offizielle Trinkwasserproben durchführen.
Jede*r kann etwas tun, um zu verhindern, dass Mikroplastik in unsere Umwelt gelangt. Unter anderem können Sie beim Kauf von Kosmetika und Pflegeprodukten darauf achten, dass diese mikroplastikfrei sind. So wird vermieden, dass Mikroplastik überhaupt in unser Abwasser gelangt. Das ist allerdings auf den ersten Blick oft gar nicht zu erkennen. Stehen in den Inhaltsstoffen Begriffe wie Polyethylen (PE), Polypropylen (PP), Polyamid (PA) oder Polyethylenterephtalat (PET) ist auf jeden Fall Mikroplastik enthalten. Ansonsten hilft oft ein Blick in die App CodeCheck oder in die Negativ-Liste des BUND.
Auch die Themen Mülltrennung und Verpackungsmaterial spielen eine wichtige Rolle: Bestenfalls wird der Plastikmüll reduziert, ein wichtiger Schritt ist aber auch schon ihn richtig zu trennen. Selbstverständlich sollte der eigene Müll auch in der Natur entsprechend mitgenommen und entsorgt werden. Denn dort ist er besonders schädlich und kann leicht als Mikroplastik in unsere Gewässer gelangen.
Einen großen Anteil an Mikroplastikpartikeln im Abwasser und dementsprechend auch in unseren Gewässern und Flüssen haben aber auch synthetische Textilien. Beim Waschen lösen sich aus den Kleidungsstücken winzig kleine Fasen, die anschließend ins Abwasser gelangen. Deshalb sollte synthetische Kleidung möglichst selten, am besten schonend und kurz oder in einem entsprechenden Beutel gewaschen werden.
Die Untersuchungen des Essener Trinkwassers haben gezeigt, dass die Passage von möglicherweise belastetem Wasser durch Bodenschichten eine wirksame Barriere gegen Mikroplastikpartikel ist. Diese Filterung durch Bodenschichten geschieht zum einen ganz natürlich bei der Grundwasserbildung. Zum anderen ist sie ein wichtiger Prozessschritt in der Wasseraufbereitung, die bei uns im Verbundwasserwerk Essen stattfindet. Dort wird das Ruhrwasser durch viele verschiedene Aufbereitungsstufen geschickt. Spätestens in diesen Aufbereitungsstufen werden Mikroplastikpartikel aus dem Trinkwasser entfernt. Was am Ende schließlich in Essen aus dem Wasserhahn kommt, ist Trinkwasser mit einem Qualitätsstandard, der weit über die gesetzlichen Vorgaben hinausgeht.
Im Essener Trinkwasser befindet sich kein Mikroplastik.
Seit einiger Zeit wird in den Medien intensiv über Mikroplastik in der Umwelt berichtet und auch über deren Vorkommen im Trinkwasser diskutiert.
Schon 2018, zu Beginn der Diskussion um Mikroplastik im Trinkwasser, wurde eine detaillierte Beprobung und Untersuchung des Essener Trinkwassers vorgenommen. Es wurde eindeutig bestätigt, dass im Essener Trinkwasser kein Mikroplastik enthalten ist. Die Kombination der verschiedenen Aufbereitungsschritte im Verbundwasserwerk hält Partikel aller Größenordnungen sicher zurück. Man spricht auch vom Multibarrierensystem.
Als Mikroplastik werden Partikel aus verschiedensten Kunststoffmaterialien bezeichnet, die kleiner als 5 mm sind. Dabei unterscheidet man je nach Herkunft in primäres und sekundäres Mikroplastik. Primäres Mikroplastik bzw. Kunststoffpellets stammen direkt aus der industriellen Produktion. Es kann sowohl in Hygiene- und Kosmetikprodukten (z. B. bei Peelings), in flüssiger Form als Bindemittel oder in der Medizin eingesetzt werden. Sekundäres Mikroplastik entsteht durch die Zerkleinerung größerer Kunststoffteile. Durch verschiedene Einflüsse zerfallen diese wieder in kleine Mikroplastikpellets und können über unterschiedliche Wege in unsere Flüsse und Gewässer gelangen.
Nein, einen Zwischenzähler für Ihren Gartenwasseranschluss müssen Sie in einem entsprechenden Fachhandel kaufen. Auch für die Installation und das Ablesen sind Sie selbst zuständig. Die Stadtwerke Essen sind an diesem Vorgang nicht beteiligt.
Bei Fragen zur Befreiung der Schmutzwassergebühren, wenden Sie sich direkt an das Stadtsteueramt der Stadt Essen. Kontakte finden Sie auf der Internetseite der Stadt Essen.
Ja, in Essen besteht die Möglichkeit, das Gartenwasser von den Schmutzwassergebühren befreien zu lassen. Dazu müssen Sie einen entsprechenden Antrag bei der Stadt Essen stellen und einen Zwischenzähler an Ihrem Gartenwasseranschluss installieren. Dieser muss nicht geeicht sein und kann in einem Fachhandel erworben werden. Die Kosten für den Zähler tragen Sie.
Als Stadtwerke Essen sind wir an dem gesamten Vorgang nicht beteiligt. Auch den Einbau des Zählers und das Ablesen übernehmen Sie selbst. Die abgelesenen Werte übermitteln Sie dann auf direktem Weg an das Stadtsteueramt der Stadt Essen. Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite der Stadt Essen .Ebenso finden Sie dort die Kontakte zum Stadtsteueramt und können über das Kontaktformular auch spezielle Anfragen stellen.
Mit unserem Strom schonen Sie ohne Aufpreis die Umwelt: Denn der Strom wird zu 100 Prozent aus Wasser-, Wind- und/oder Solarkraft gewonnen wird. Er stammt zu 100 Prozent aus Neuanlagen in Europa, die nicht älter als sechs Jahre sind und ist klimaneutral. Das Qualitätslabel HKN NEU100 wurde vom TÜV Rheinland zertifiziert und jährlich auf die Einhaltung der Nachhaltigkeitskriterien überprüft. Unser Strom basiert auf diesem Label. Das gilt für alle unsere Stromprodukte wie EssenStrom, EssenHeizstrom und EssenStrom1907.
Vor Beginn einer Baumaßnahme muss im Rahmen einer Baugrunduntersuchung der vorhandene Boden untersucht und gegebenenfalls begutachtet werden. Der Baugrund setzt sich aus verschiedenen Bodenschichten und Bodenarten zusammen. Die Bodeneigenschaften können regional, je nach geologischer Entstehung, sehr verschieden sein. Bei der Baugrunduntersuchung wird festgestellt, welche Bodenverhältnisse beim Bau angetroffen werden. Daraus leitet sich dann ab, ob der vorhandene Boden wieder verwendet werden kann oder ob er im Zuge der Baumaßnahme ausgetauscht wird.
Die Art und der Umfang der Baugrunduntersuchung richten sich nach der Schwierigkeit der Baumaßnahme. Es werden Tragfähigkeit, Verdichtungsfähigkeit und die Beschaffenheit des Bodens geprüft. Ein Sachverständiger ermittelt außerdem Informationen über den Wassergehalt, die Wasserdurchlässigkeit sowie die Frostempfindlichkeit des Baugrundes.
Für eine Baugrunduntersuchung gibt es verschiedene Verfahren. Beispielsweise wurde beim Bau des Ersatzsystems in Karnap der Boden durch Bohrungen überprüft, bei denen Bodenproben entnommen wurden. Aus diesen werden dann die Bodenkennwerte abgeleitet sowie die Rechengrößen für den Statiker.
Die Grafik illustriert den groben Aufbau des Einlaufbauwerks, das auch als Zweikammerbauwerk bezeichnet wird: Durch die linke der beiden Kammern läuft das Abwasser, das später gereinigt und aufbereitet wird. Auf der rechten Seite fließt das Gewässer in das Bauwerk hinein und wird anschließend durch Rohre bis zur Ruhr weitergeleitet. Um das Eindringen von Ästen und anderen störenden Hindernissen, die im Wasser bis zum Einlaufbauwerk treiben könnten, zu verhindern, ist dieser Einlauf mit einem Gitterrost geschützt. Diesen Rost bezeichnet man auch als Treibgutrechen oder Geröllfang. Das Einlaufbauwerk besitzt zudem zwei Zugänge, über die man zwecks Kontrollen und Überprüfungen ins Innere des Bauwerks gelangen kann. Die beeindruckenden Dimensionen dieses Bauwerks lassen sich an seinen Maßen ablesen: Es weist eine Breite von knapp 12 Metern, eine Höhe von etwa 6,50 m sowie eine Tiefe von circa 8 Metern auf.
Das Einlaufbauwerk im Walpurgistal bildet den Übergang vom offenen zum verrohrten und damit unterirdischen Verlauf des Rellinghauser Mühlenbachs. Der Bach wird ab diesem Punkt gewissermaßen "gebündelt" und verrohrt ins Gewässer geführt. Darüber hinaus bildet das Bauwerk den Anschluss des neu verlegten Kanals an das bereits bestehende Kanalnetz. Im Rahmen der Renaturierung ist eine vollständige offene Gestaltung des Rellinghauser Mühlenbachs bis zu seiner Mündung in die Ruhr nicht möglich. Aufschüttungen und die vorhandene Bebauung lassen dies nicht zu. Eine Teilstrecke des Bachlaufs muss deshalb verrohrt in die Ruhr geführt werden.
Ein sogenannter Wirbelfallschacht gilt als Sonderbauwerk, das in der Entwässerung eingesetzt wird, um Abwasser kontrolliert über große Höhendifferenzen abzuleiten. Dies geschieht durch einen spiralförmigen Einlaufwirbel, der dem Bauwerk seinen Namen gibt.
Im Wirbelfallschacht wird das Abwasser zentrifugal nach unten geleitet. Das bedeutet, dass die bei den Drehbewegungen auftretende Kraft das Wasser entlang der Schachtwand nach unten führt. Eine hydraulische Berechnung im Vorfeld sorgt dafür, dass das Wasser durch den Einlaufwirbel geregelt abfließt und eine geringe Geschwindigkeit aufweist. Dabei schluckt der Wirbel einen großen Teil der Energie. Dies hat den Vorteil, dass das Wasser kein zu lautes Geplätscher verursacht.
Die zu überwindende Höhendifferenz beim Wirbelfallschacht im Walpurgistal beträgt circa 8 Meter. So sind auch die Dimensionen des Bauwerkes beeindruckend: Mit allen Komponenten wird es nach Fertigstellung eine Länge von knapp 30 Metern umfassen und eine Tiefe von etwa 15 Metern aufweisen.
Den Abschnitt, in dem mittels unterirdischem Vortrieb Rohre gepresst werden, bezeichnet man als Press- bzw. Vortriebsstrecke. Diese Strecke wird von einem offenen Anfangs- sowie von einem offenen Endpunkt begrenzt, den man als Start- bzw. Zielgrube bezeichnet. Start- und Zielbaugruben stellen somit die einzigen Öffnungen einer Vortriebsstrecke dar.
Bei Großbaustellen wie jener im Walpurgistal weisen sowohl die Start- als auch die Zielbaugrube beachtliche Dimensionen auf. Die Startbaugrube im Bereich Gönterstraße weist einen Innendurchmesser von circa 13 Metern und eine Tiefe von ungefähr 11 Metern auf. Die Zielbaugrube hinter dem Bahndamm in Richtung Birkenstraße reicht etwa 15 Meter in die Tiefe und misst einen Innendurchmesser von knapp 18 Metern. Diese Größe ergibt sich allerdings in erster Linie aus der Tatsache, dass in der Zielbaugrube nach Abschluss des Vortriebs ein großes Bauwerk Platz finden wird.
Drainage bezeichnet ein System zur Entwässerung des Bodens. Dieses System dient dazu, überschüssiges Wasser in ein nahegelegenes Gewässer abzutransportieren. Wenn der Grundwasserspiegel auf ein hohes Niveau steigt, kann es bei länger anhaltendem Regen schnell zu Überschwemmungen kommen. Um dieses überflutende Wasser dauerhaft in Bäche oder Flüsse abzuleiten, werden Transportleitungen geschaffen. Dafür gibt es verschiedene Möglichkeiten. Zum einen können Leitungen in Form „gelöcherter“ oder mit Schlitzen versehener Rohre verlegt werden, die beispielsweise an eine Sickergrube angeschlossen werden. Zum anderen werden Schächte erstellt. Damit eine bestimmte Durchlässigkeit gegeben ist, sind diese Öffnungen von Kies und Sand umgeben. Am Schacht wiederum sind Leitungen angeschlossen, die ins umliegende Gewässer führen.
Im Falle der Baustelle im Walpurgistal wurden vom Glockenberg bis zur Eschenstraße durchlässige Rohre verlegt, die mit Vlies ummantelt sind. Dieser Transportkanal soll die Umgebung zukünftig besser vor Überschwemmungen schützen.
Nicht erst mit der Fertigstellung des Kanals, sondern schon viel früher kommen die Landschaftsplaner ins Spiel, denn auch bei der vorbereitenden Beratung ist das Wissen der Landschaftsexperten gefragt: Sogenannte faunistische Untersuchungen geben Aufschluss darüber, welche Tierarten das Gebiet bewohnen und welche Ansprüche die jeweilige Art an ihren Lebensraum stellt. Dabei geht es in erster Linie um die Einhaltung gesetzlich verankerter Verpflichtungen der Natur und ihrer Bewohner gegenüber. Daher kommt auch die Kanalbaumaßnahme im Walpurgistal nicht ohne einen Artenschutzrechtlichen Fachbeitrag aus, der am Anfang jeglicher Baumaßnahme steht.
Eine Bestandsaufnahme, die etwa ein Jahr im Voraus beginnt, liefert die entscheidenden Hinweise darauf, ob und inwiefern die geplanten Eingriffe die Tierwelt beeinträchtigen könnten. Im Zentrum stehen dabei „planungsrelevante Arten“, auf die gemäß dem Naturschutzgesetz besondere Rücksicht genommen werden muss. Im Walpurgistal wurden unter anderem Fledermäuse und Mäusebussarde als solche planungsrelevante Arten ausfindig gemacht. Glücklicherweise ergaben die Untersuchungen, dass diese Tiere die Bauzeit ohne größere Probleme überdauern werden. Die geplante Kanalbaumaßnahme musste in dieser Hinsicht also nicht mehr überdacht werden. Während der gesamten Bauzeit leistet das Essener Büro für Landschafts- und Umweltplanung eine ökologische Baubegleitung, die die eintretenden Veränderungen in Flora und Fauna aufmerksam beobachtet und dokumentiert.
Beim im Walpurgistal entstehenden Kanal handelt es sich um beachtliche Dimensionen. Die aus Ostdeutschland stammenden Rohrelemente des Kanals werden daher nachts mit einem speziellen Fahrzeug angeliefert. Wegen Überlänge, Überbreite und wegen ihres enormen Gewichts entsprechen Schwertransporte nicht der Straßenverkehrszulassungsordnung. Diese würden aufgrund der geringen Fahrgeschwindigkeit und der besonderen Ausmaße der Fracht den alltäglichen Straßenverkehr behindern. Aus diesem Grund müssen alle Rohre zwischen 22 Uhr und 6 Uhr auf einem Tieflader und mit vorgeschriebenem Begleitfahrzeug zur Baustelle transportiert werden. Im Vorfeld muss eine behördliche Genehmigung für den Transport erfolgt sein.
Als Alternative zum „klassischen“ offenen Bauen wird mit einem Verfahren gearbeitet, bei dem auf die Aushebung eines Grabens verzichtet werden kann. Bei der geschlossenen Bauweise können Rohre verlegt werden, ohne das Erdreich vorher weiträumig abtragen zu müssen. Die Arbeiten finden entsprechend größtenteils im Verborgenen statt, sind für Außenstehende also kaum sichtbar.
Die geschlossene Bauweise findet an Orten statt, an denen eine Beseitigung oder Versetzung von Objekten notwendig wäre. Da diese Form der Rohrverlegung unterirdisch erfolgt, sind nur punktuelle Öffnungen an der Straßenoberfläche erforderlich. Im Fachjargon spricht man von Start- und Zielgruben. Für die grabenlose Verlegung von Rohren stehen verschiedene Techniken zur Verfügung.
Auf der Baustelle im Walpurgistal kommt der sogenannte Rohrvortrieb zum Einsatz. Hierbei wird mit speziellen Geräten ein Tunnel hergestellt. Anschließend wird das Rohr in den entstandenen Hohlraum gepresst. Die abgetragene Erde wird durch das bereits hergestellte Rohrsystem über Förderbänder oder Loren in die Startgrube gebracht und von dort aus verladen und abgefahren. Im Walpurgistal ist die geschlossene Bauweise unter anderem aufgrund eines Bahndamms notwendig.
Bei der offenen Bauweise muss das vorgesehene Erdreich für die Durchführung der Arbeiten zunächst freigelegt werden. Für die entsprechende Größe der Kanalrohre wird ein Graben geschaffen, in den die einzelnen Rohrelemente von oben mit einem Kran eingelassen werden können. Zur Sicherung der Baugrube wird der Graben seitlich durch einen sogenannten Verbaukasten gestützt. Dieser wird zuvor ebenfalls von oben in die Baugrube gelassen und sichert die beiden Wände des Grabens. Bevor die Rohre jedoch ihren Platz einnehmen können, wird der Graben in Form der sogenannten Rohrauflage vorbereitet. Diese besteht aus Schotter, Kies oder Sand und sorgt für den dauerhaften Halt und die optimale Lage der Rohrelemente.
Nach Fertigstellung der Arbeiten muss der Graben wieder mit dem gewonnenen Aushub verfüllt werden. Damit er die gewünschten Eigenschaften aufweist und sich gut verdichten lässt, wird diesem allerdings noch Kalk beigemischt. Bei der Verfüllung muss besonders darauf geachtet werden, dass der Boden lagenweise verdichtet wird. Schicht für Schicht wird so aus loser Erde wieder ein belastbarer Untergrund für eine begeh- und befahrbare Straße.
Um die verschiedenen Teilstrecken der Bauabschnitte in den einzelnen Bauphasen zu verlegen, arbeiten wir mit zwei grundsätzlichen Bauweisen. Diese unterscheiden sich in der Herangehensweise deutlich voneinander und tragen den speziellen Umständen und Herausforderungen der jeweiligen Umgebung des Bauvorhabens Rechnung.
Bei der offenen Bauweise handelt es sich um die Standardmaßnahme und im Vergleich zur geschlossenen Bauweise um die wirtschaftlichere Lösung. Grundsätzlich wird die geschlossene Bauweise nur dann eingesetzt, wenn Rohre in besonderen Tiefen verlegt werden müssen oder es sich um Strecken handelt, die man unter keinen Umständen queren kann. Gründe können beispielsweise Bahngleise oder Autobahnen sein.
Damit die Mitarbeiter der Baustelle wortwörtlich im Trockenen arbeiten können, muss im Vorfeld einer geplanten Rohrverlegung ein zusätzlicher Kanal angelegt werden. Dieser dient als vorübergehendes Provisorium während der laufenden Bauarbeiten. Der provisorische Kanal, der parallel zum neuen Kanal verläuft, leitet das (Ab-)Wasser auf der Baustelle also für die gesamte Bauzeit um. Sind die neuen Rohrelemente vollständig verlegt und ist die entstandene Baugrube schlussendlich ausreichend verfüllt, wird der provisorische Kanal wieder vollständig abgebaut.
Im Walpurgistal werden Rohre mit einem Innendurchmesser von zwei Metern eingesetzt. Im Vergleich zu den dauerhaften Rohrelementen fällt ihr Durchmesser also deutlich kleiner aus.
Die Essener Bevölkerung wird von den Stadtwerken Essen täglich mit frischem Trinkwasser versorgt. Das Wasser wird im Trinkwasserverbundsystem, das sich von Essen-Horst bis Essen-Überruhr erstreckt, gewonnen und umfangreich aufbereitet. Seit 2016 sind 3 zusätzliche Aufbereitungsstufen (Aktivkohlefestbettfilter, zentrale physikalische Entsäuerung und UV-Desinfektion ) im Einsatz. Mit Hilfe dieses Multibarrierensystems ist die Trinkwasserversorgung für die Zukunft bestens aufgestellt.
Im Schnitt liegt der Pro-Kopf-Verbrauch bei 145 Liter Trinkwasser pro Tag. Das meiste Wasser wird nicht zum Trinken oder zur Zubereitung von Speisen verwendet, sondern zum Baden, Duschen, Spülen, Wäschewaschen und für die Toilettenspülung.
Das Essener Trinkwassers entspricht dem Härtebereich 1 und ist somit als „weich“ einzustufen. Die Härte des Wassers ist ein Maß für den Gehalt an Calcium- und Magnesiumsalzen (Härtebilder) im Wasser. Je mehr Härtebilder im Wasser enthalten sind, umso härter ist das Wasser.
Das weiche Essener Trinkwasser eignet sich ausgezeichnet für die Teezubereitung. Der Härtegrad spielt beispielsweise bei Darjeeling und Grüntee eine entscheidende Rolle. Übrigens sollten Sie das Wasser für die Zubereitung von hochwertigen Tees stets frisch und kalt aus der Leitung benutzen – nie aus einem Boiler, in dem es schon längere Zeit stand.
In der Regel gibt die jeweilige Betriebsanleitung Auskunft darüber, wie die Geräte in Abhängigkeit von der Wasserhärte einzustellen sind. Das Essener Trinkwasser entspricht dem Härtebereich 1, „weich“. Die Einteilung „weich“, „mittel“ und „hart“ findet sich auch in den Dosierungshinweisen auf den Waschmittelverpackungen.
Nein. Alte Arzneimittel gehören in den Hausmüll und dort in die graue Tonne. Das schont auch die Umwelt.
Das Essener Trinkwasser wird von uns ohne jegliche Bleibelastung geliefert. Sollten sich in Ihrem Haus allerdings noch Bleirohre befinden, so können diese unter Umständen eine Belastung Ihres Trinkwassers verursachen. Bleirohre finden Sie in aller Regel nur noch in unsanierten Altbauten.
Falls Ihr Trinkwasser noch mit hauseigenen Bleirohren in Kontakt kommt: Steht das Wasser länger als zwei Stunden, können sich gesundheitsschädliche Blei-Ionen aus der Leitung lösen. Sie sollten das Wasser ablaufen lassen bis es kühl und frisch aus dem Hahn läuft, bevor Sie es verwenden.
Langfristig hilft nur die Erneuerung der Rohre, die in der neuen Trinkwasserverordnung zur Pflicht wird. Das bedeutet: Die neue Trinkwasserverordnung vom 24.06.2023 sieht nach § 17 Abs. 1 ein Stillegegebot für sämtliche Leitungen aus dem Werkstoff Blei mit Fristsetzung bis zum 12.1.2026 vor. Dies steht im Zusammenhang mit einer Halbierung des Grenzwertes für den Parameter Blei von 10 µg/l auf 5 µg/l zum 12.1.2028.
Eine Grenzwertüberschreitung stellt einen Mangel dar, der vom Hauseigentümer beseitigt werden muss. Der Hauseigentümer ist für die Einhaltung der Grenzwerte in seinem Haus gemäß Trinkwasserverordnung verantwortlich. Wir bitten die Hauseigentümer darum, insbesondere bei älteren Häusern (i.d.R. Baujahr vor 1973), überprüfen zu lassen, ob sich in ihrer Hausinneninstallation noch Teile aus Blei befinden. Sollte dies der Fall sein, sollen diese sich bitte umgehend mit Ihrem Installationsunternehmen in Verbindung setzen.
Bei Fragen zur Austauschpflicht wenden sich Hauseigentümer bitte an das Gesundheitsamt der Stadt Essen.
Neben den üblichen Kontaktdaten (Name, Anschrift, Bankverbindung) tragen Sie bitte folgende Punkte ein:
- den Namen des aktuellen Gaslieferanten
- die Kundenummer beim aktuellen Gasanbieter (ausgenommen bei Neueinzug)
- die Nummer des eigenen Gaszählers
- den aktuellen Zählerstand
- den Vorjahresverbrauch
Wichtig: Nur wenn der Antrag vollständig und korrekt ausgefüllt wird, ist ein Wechsel möglich.
Damit Sie immer flexibel bleiben, haben Sie bei EssenGas ein monatliches Kündigungsrecht. Wenn Sie in diesem Monat kündigen, werden Sie noch bis zum Ende des nächsten Kalendermonats von uns mit EssenGas versorgt.
EssenGas zum Fixtarif kann mit einer Frist von drei Monaten zum Ende der Vertragslaufzeit gekündigt werden.
Im Erdgasliefervertrag wird der jährliche Energiebedarf abgefragt, um die Höhe der Abschlagszahlungen zu ermitteln. Sie können sich an den nachfolgenden Richtwerten orientieren:
- Wohnung 50 m²: ca. 7.000 kWh pro Jahr
- Wohnung 100 m²: ca. 15.000 kWh pro Jahr
- Reihenhaus 120 m²: ca. 18.000 kWh pro Jahr
- Einfamilienhaus 150 m²: ca. 23.000 kWh pro Jahr
Diese Werte können allerdings deutlich vom tatsächlichen Verbrauch abweichen, je nachdem, ob man beispielsweise viel heizt oder nicht. Genauere Anhaltspunkte liefert ein Blick auf die letzte Gasrechnung.
Auf dem Weg zu Ihnen wird das Erdgas durch unterirdische Leitungen befördert. Ein Transport über Straßen und Schienen entfällt.
Sie sollten Ihre Erdgasheizung einmal jährlich von einem dafür zugelassenen Installateur überprüfen, reinigen und warten lassen. Das sichert Ihnen die zuverlässige, sparsame und lange Funktion Ihrer Heizungsanlage.
Von Natur aus ist Erdgas geruchlos. Die Stadtwerke Essen fügen dem Erdgas allerdings einen penetrant riechenden Duftstoff bei. So würden Sie ausweichendes Gas schon in der geringsten Konzentration wahrnehmen. Bereits ein Anteil von nur 0,5 % Erdgas in der Umgebungsluft wäre umgehend deutlich zu erkennen.
Öffnen Sie unverzüglich Türen und Fenster. Unmittelbar danach verlassen Sie bitte das Gebäude. Vermeiden Sie alles, was zu einer Funkenbildung führen könnte. Betätigen Sie keine elektrischen Geräte und Lichtschalter. Ziehen Sie keine Stecker aus den Steckdosen.
Kontaktieren Sie, sobald Sie das Gebäude verlassen haben, die Störungsannahme der Stadtwerke Essen AG unter 0201 / 85113-33. Die Mitarbeiter des Technischen Informationszentrums (TIZ) stehen Ihnen rund um die Uhr zur Verfügung.
Die Maßeinheit für den Gasverbrauch ist der Kubikmeter (m³). Der Verbrauchswert ist das vom Gaszähler gemessene Verbrauchsvolumen in Kubikmetern innerhalb einer Abrechnungsperiode.
Der Verbrauch von Erdgas wird als Brennwert in Kilowattstunden (kWh) angegeben und für die jeweilige Abrechnungsperiode ausgewiesen. Am Gaszähler wird die Verbrauchsmenge allerdings in Kubikmetern (m³) gemessen. Für die Abrechnung wird das eine aus dem anderen mittels eines Umrechnungsfaktors ermittelt.
Bei der Verbrennung von Gas und der nachfolgenden Abkühlung der Abgase wird Energie freigesetzt. Die freigesetzte Energiemenge wird als Brennwert angegeben. Der Brennwert beziffert den Gewinn an Wärmeenergie, der bei der Verbrennung pro Kubikmeter Erdgas entsteht.
Erdgas wird volumetrisch, das heißt in Kubikmetern (m³), gemessen und in Kilowattstunden (kWh) umgerechnet. Denn das Betriebsvolumen wird von Druck und Temperatur beeinflusst. Diese Faktoren sollen allerdings keinen Einfluss auf die Abrechnung haben. In der thermischen Gasabrechnung wird deshalb der Verbrauch in Kubikmetern nach eichrechtlich anerkannten Regeln mit der Zustandszahl z (z-Zahl) und dem Brennwert multipliziert. Die z-Zahl ist ein Korrekturfaktor, mit dem der Einfluss von Druck und Temperatur aufgehoben wird. Der Brennwert zeigt an, wie viel Energie im Erdgas enthalten ist.
Der Verbrauchswert in Kilowattstunden (kWh) ergibt sich durch die Multiplikation des gemessenen Verbrauchswertes in Kubikmetern (m³) mit der Zustandszahl und dem Brennwert.
Die Gassteuer ist eine gesetzlich geregelte Verbrauchssteuer. Sie fällt seit dem Gesetz zur ökologischen Steuerreform von 1999 an. Besteuert wird der Gasverbrauch bzw. die Entnahme von Gas aus dem Netz im deutschen Steuergebiet. Die Energiesteuer für Erdgas wird vom Energieversorger in Rechnung gestellt und an den Fiskus abgeführt.
Eine Zustandszahl (z-Zahl) beschreibt die Temperatur und den Druck am Verbrauchsort. Beides beeinflusst den Energiegehalt des Erdgases und wird in der thermischen Verbrauchsabrechnung berücksichtigt.
Der Wobbe-Index wird gebraucht, um die Austauschbarkeit von Brenngasen zu beurteilen. Brenngase mit gleichem Wobbe-Index ergeben bei gleichem Düsendruck die gleiche Wärmebelastung im Brenner. Die Brennerdüse muss in diesem Fall nicht ausgetauscht werden.
Wobbe-Index für das in Essen verwendete Erdgas-E (H):
Wobbe-Index = Ws n 14,631 kWh/m³
Für Vertrags-Installationsunternehmen (VIU): Einstelltabelle für Gasgeräte (H-Gas)
Geben Sie bitte neben den üblichen Kontaktdaten (Name, Anschrift, Bankverbindung) folgende Angaben an:
- den Name Ihres aktuellen Stromanbieters
- die dortige Kundennummer (ausgenommen bei Neueinzug)
- die Nummer des eigenen Stromzählers
- den aktuellen Zählerstand
- den Vorjahresverbrauch
Bitte vergessen Sie nicht anzukreuzen, dass Sie das Widerrufsrecht zur Kenntnis genommen haben. Hinweis: Nur wenn der Antrag vollständig und korrekt ausgefüllt wird, ist ein Wechsel bzw. eine Neuanmeldung möglich.
Damit Sie immer flexibel bleiben, haben Sie bei EssenStrom ein monatliches Kündigungsrecht. Wenn Sie in diesem Monat kündigen, werden Sie noch bis zum Ende des nächsten Kalendermonats von uns mit EssenStrom versorgt
EssenStrom zum Fixtarif kann mit einer Frist von drei Monaten zum Ende der Vertragslaufzeit gekündigt werden.
Im EssenStrom-Liefervertrag wird der jährliche Energiebedarf abgefragt, um die Höhe der Abschlagszahlungen zu ermitteln. Sie können sich an den nachfolgenden Richtwerten orientieren:
- Einpersonenhaushalt: 1.700 kWh/Jahr
- Zweipersonenhaushalt: 3.000 kWh/Jahr
- Dreipersonenhaushalt: 3.500 kWh/Jahr
- Vierpersonenhaushalt: 4.200 kWh/Jahr
- Fünfpersonenhaushalt und mehr: 4.700 kWh/Jahr
Diese Werte können allerdings deutlich vom tatsächlichen Verbrauch abweichen, je nachdem, ob man beispielsweise viele Elektrogeräte oder energieintensive Durchlauferhitzer betreibt oder nicht. Genauere Anhaltspunkte liefert ein Blick auf die letzte Stromrechnung.
Ja, die Stadtwerke Essen bieten mit EssenHeizstrom einen Tarif speziell für Nachtspeicherheizungen (Wärmespeicher) und Wärmepumpen (Wärmepumpe und Strahlungswärme) an. Nutzen Sie unser Online-Kundenportal, um schnell und unkompliziert zu EssenHeizstrom zu wechseln. Unter 0201 / 800-3333 beraten wir Sie auch gerne persönlich zu EssenHeizstrom und den darin enthaltenen Tarifen.
Heizstrom ist der Strom, der in der Nacht bezogen und gespeichert wird. Dadurch, dass der Strom in der Nacht aus dem Netz genommen wird, kann er günstiger, zum sogenannten Niedertarif (NT), angeboten werden als der Strom zu anderen Tageszeiten (Hochtarif (HT)).
Nicht alle Kraftwerke werden auch in der Nacht vollständig heruntergefahren und produzieren somit auch in dieser Zeit Strom. In der Nacht wird allerdings deutlich weniger Strom verbraucht. Durch die geringere Kapazitätsauslastung der Kraftwerke, kann der Strom somit günstiger angeboten werden.
Die Nachtspeicherheizung hat Heizstäbe, die in der Nacht mit Strom aufgeheizt werden. Daher auch der gebräuchliche Name Nachtspeicherheizung.
Die so gespeicherte Wärme wird dann am Tag über Ihren Nachtspeicherofen abgegeben und erzeugt so die Grundtemperatur.
Bei Nachtspeicherheizungen wird der Stromverbrauch in zwei unterschiedlichen Zeitkorridoren (Freigabezeiten) und entsprechend in zwei Tarifen gemessen. Im Vergleich zum Haushaltsstrom veranschlagt der Netzbetreiber hier niedrigere Netzentgelte.
Der Strom wird im Hochtarif (HT) und im Niedertarif (NT) gemessen. Die Verbrauchsmessung hängt vom Messkonzept ab.
1. Konzept: Gemeinsame Messung (1-Zähler-Messung)
Bei der gemeinsamen Messung werden der Haushaltsstrom- und der Heizstromverbrauch über den gleichen Zähler gemessen. In der Regel wird hierzu vom örtlichen Netzbetreiber ein Doppeltarifzähler bei Ihnen eingebaut.
Mit Hilfe des Doppeltarifzählers (jeweils ein HT- und NT-Zählwerk) ist es nun möglich, Ihren Stromverbrauch in Abhängigkeiten von den Freigabezeiten des örtlichen Netzbetreibers in einen Hochtarif (HT) und einen Niedertarif (NT) aufzuteilen.
Das HT-Zählwerk (Hochtarif) erfasst den Stromverbrauch außerhalb der Freigabezeiten (Haushaltsstrom). Das NT-Zählwerk (Niedertarif) erfasst den Stromverbrauch innerhalb der Freigabezeiten (Heizstrom). Die HT-/ NT-Zeiten werden vom örtlichen Verteilnetzbetreiber bestimmt und können je Kundenanlage und Netzgebiet voneinander abweichen. Die an der Kundenanlage eingestellten HT-/ NT-Zeiten können für das Stromnetzgebiet der Stadt Essen bei der Westnetz GmbH erfragt werden.
Bei der gemeinsamen Messung enthält der gemessene Strom, der innerhalb der Freigabestunden anfällt, auch einen erheblichen Anteil am Haushaltsstrom. Da für den Haushaltsstrom nicht der günstigere Heizstrom berechnet werden darf, erfolgt eine Korrektur.
So wird der Verbrauch auseinander gerechnet
Ein Anteil des NT-Verbrauchs wird rechnerisch zum HT-Verbrauch verlagert. Für die Umlagerung des anteiligen Haushaltsstroms teilt der örtliche Netzbetreiber einen Faktor mit, welcher in der Regel bei Anlagen mit Tagnachladung 25 % und bei Anlagen ohne Tagnachladung 15 % beträgt.
Zur Ermittlung des anteiligen Haushaltsstromes im Niedertarifbereich wird der Faktor mit dem gemessenen Stromverbrauch, der außerhalb der Freigabestunden liegt, multipliziert. Der außerhalb der Freigabestunden gemessene Stromverbrauch wird um den anteiligen Haushaltsstrom erhöht. Dieser ermittelte Stromverbrauch gilt anschließend als Haushaltsstrom (HT).
Der gemessene Stromverbrauch, der innerhalb der Freigabestunden liegt, wird um den anteiligen Haushaltsstrom vermindert. Dieser verminderte Stromverbrauch gilt als Heizstrom (NT).
Der Gesamtverbrauch (HT + NT) bleibt trotz dieser "Umlagerung" unverändert.
2. Konzept: Getrennte Messung (2-Zähler-Messung)
Bei der getrennten Messung wird der Verbrauch Ihrer Nachtspeicherheizung bzw. Ihrer elektrischen Wärmepumpenanlage von einem separaten Stromzähler erfasst, der vom Haushaltsstrom unabhängig ist. Somit sind zwei Zähler notwendig. Zur Messung des Heizstromverbrauchs kann ein Doppel- oder ein Eintarifzähler verwendet werden.
Eintarifzähler
Bei der getrennten Messung mit einem Eintarifzähler wird lediglich Ihr NT-Strom-Verbrauch (Niedertarif für die Nachtaufladung) gemessen. Hier können Sie in der Regel nur in den Nachtstunden Ihren Speicher aufladen.
Doppeltarifzähler
Bei der getrennten Messung mit einem Doppeltarifzähler haben sie zudem die Möglichkeit, zu bestimmten Zeiten von günstigeren Strompreisen zu profitieren, da der Zähler in den vom örtlichen Netzbetreiber bestimmten Zeiten vom Hochtarif (HT für Tagnachladung)) auf den günstigeren Niedertarif (NT für die Nachtaufladung) umschaltet.
Wärmepumpen sind Heizsysteme, die Energie aus ihrer Umwelt ziehen. Zu einem Großteil nutzen Wärmepumpen die Wärme des Grundwassers, des Erdreichs oder der Außenluft als Energiequellen. Nicht zu vergessen bleibt jedoch der Anteil an Wärmepumpenstrom, der dem Gerät zugeführt werden muss, damit es arbeiten kann.
Ja, wir haben für Sie den passenden Tarif. Erfahren Sie mehr über unser Produkt EssenHeizstrom und die darin enthaltenen Tarife. Unter 0201 / 800-3333 beraten wir Sie dazu gerne persönlich. Oder wechseln Sie direkt in unserem Online-Kundenportal zu EssenHeizstrom.
Netzbetreiber kalkulieren ein, dass Wärmepumpen zu Spitzenzeiten abgeschaltet sind. Der Strom ist beim Heizen mit der Wärmepumpe nur als Unterstützung des Heizsystems gedacht und ist ausschließlich für den Betrieb einer Wärmepumpe gedacht. Hierfür benötigen Sie einen getrennten Anschluss und Zähler.
Es gibt zwei Techniken zur Nutzung der Solarenergie: Photovoltaik und Solarthermie. Bei beiden Techniken wird das Sonnenlicht mithilfe von Kollektoren in eine andere Energieform umgewandelt. Die Kollektoren einer Photovoltaik-Anlage erzeugen aus der Sonnenenergie Strom. In den Kollektoren einer Solarthermie-Anlage wird die Wärmeenergie der Sonneneinstrahlung für die Erwärmung von Wasser genutzt, um Heizungsanlagen zu unterstützen und/oder um Trinkwasser zu erwärmen.
Die Einstufung basiert auf Laserscans sowie auf Fotodaten der Stadt Essen, die aus der Luft geschossen wurden. Die Daten wurden über längere Zeit aufgenommen, um die Sonneneinstrahlung auf den unterschiedlichen Flächen der Häuser zu ermitteln. Eine Immobilie kann als „sehr gut geeignet“, als „gut geeignet“ oder als „bedingt geeignet“ eingestuft werden. Diese Einstufungen werden in der Analyse farblich differenziert.
Hat ein Haus in der Solarenergieanalyse keine Einfärbung erhalten, ist es als „nicht geeignet“ eingestuft worden. Das bedeutet, dass sich eine Solaranlage wirtschaftlich nicht lohnen würde. Es kann also sein, dass Ihr Dach durchaus von der Sonne beschienen wird. Diese Sonneneinstrahlung reicht wohl aber nicht aus, um nicht nur die Kosten einer Solaranlage zu decken, sondern auch um damit einen Gewinn zu erzielen.
Es ist richtig, dass Flachdächer i. d. R. sehr gut geeignet sind. Allerdings gibt es bei der Bewertung der Flachdächer zwei Betrachtungsweisen. Einerseits gibt es die Möglichkeit, auf der gesamten Dachfläche liegende Module zu installieren. Andererseits können Module schräg mithilfe eines Ständerwerks auf der Dachfläche installiert werden, d. h. diese Module werden optimal zur Sonne ausgerichtet. Die gesamte Fläche der schräg installierten Module beträgt allerdings nur 30 % der gesamten Dachfläche.
Das Solartool der Stadtwerke Essen nutzt die Variante der flach installierten Module für die Wirtschaftlichkeitsberechnung. Daher ist das Ergebnis der Wirtschaftlichkeitsbetrachtung einer Photovoltaik-Anlage auf einem Flachdach derzeit leider selten positiv. Der Grund hierfür ist, dass die Anschaffungskosten für die größere Modulfläche sehr hoch sind. Zudem wird auf der viel größeren Fläche nur nahezu die gleiche Menge an Strom pro Jahr produziert, d.h. der Erlös für den produzierten Strom ist im Vergleich zur hohen Investition relativ klein.
In naher Zukunft wird es ein Update des Tools geben. Dann wird die Wirtschaftlichkeitsberechnung für Flachdächer auf Grundlage der schräg montierten Module erfolgen, sodass wir ein besseres wirtschaftliches Ergebnis ausgeben können.
In unserem Bruttopreis sind enthalten: die gesetzlichen Abgaben wie Umsatzsteuer, Stromsteuer, die Umlage nach dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz, die Abgabe zur Förderung von Erneuerbaren Energien, die § 19 Strom-NEV Umlage zur Entlastung des stromintensiven Gewerbes sowie die Offshore-Haftungsumlage. Die vom örtlichen Netzbetreiber (Westnetz GmbH) in Rechnung gestellten Kosten für z. B. abschaltbare Lasten, Netznutzung, Zählerbereitstellung, Messung, Abrechnung und Konzessionsabgabe sind ebenfalls enthalten.
Mit der Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) werden gleichzeitig Strom und Wärme erzeugt. Wegen des höheren Nutzungsgrades wird Brennstoff eingespart und Kohlendioxid-Emissionen reduziert. Betreiber von KWK-Anlagen erhalten einen gesetzlich festgelegten Zuschlag auf die Stromerzeugung. Diese Kosten werden gemäß Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) auf die Verbraucher umgelegt.
In der Stromkennzeichnung (nach § 42 EnWG) werden Informationen zum Energieträgermix und dessen Umweltauswirkungen ausgewiesen. Der Energieträgermix stellt den Anteil der einzelnen Energieträger (Kernkraft, Kohle, Erdgas, erneuerbare Energien etc.) dar, die von uns verwendet wurden. Die durch den Energieträgermix entstehenden Umweltauswirkungen werden in Bezug auf Kohlendioxidemissionen (CO2-Emissionen) und radioaktiven Abfall angegeben.
In der Stromkennzeichnung unterscheiden wir zwischen dem Ökostrom-Produktmix, dem verbleibenden Energieträgermix und der Gesamtstromlieferung der Stadtwerke Essen.
- Ökostrom-Produktmix (Produktenergieträgermix): Für Stromprodukte mit einem speziellen Energieträgermix, wie bei unseren Ökostrom-Produkten EssenStrom und EssenHeizstrom, wird ein separater Produktenergieträgermix ausgewiesen: Der Ökostrom-Produktmix.
- Verbleibender Energieträgermix (Residualmix): Wenn ein Kunde sich nicht für ein Stromprodukt mit unserem Ökostrom-Produktmix entscheidet, wird ihm der verbleibende Energieträgermix zugeordnet. Dieser ermittelt sich aus der Gesamtstromlieferung der Stadtwerke Essen abzüglich unseres Ökostrom-Produktmixes.
- Gesamtstromlieferung der Stadtwerke Essen (Gesamtenergieträgermix): Die Gesamtstromlieferung der Stadtwerke Essen gibt Auskunft über den gesamten Strom, der von den Stadtwerken Essen geliefert wird.
Die Stromsteuer ist eine gesetzlich geregelte Verbrauchssteuer. Sie fällt seit dem Gesetz zur ökologischen Steuerreform von 1999 an. Besteuert wird der Stromverbrauch bzw. die Entnahme von Strom aus dem Netz im deutschen Steuergebiet. Die Stromsteuer wird vom Energieversorger in Rechnung gestellt und an den Fiskus abgeführt.
Die Maßeinheit für den Stromverbrauch ist die Kilowattstunde (kWh). Die verbrauchten Kilowattstunden werden in der Abrechnung ausgewiesen.
Blindarbeit ist ein Teil der elektrischen Energie. Dieser Teil wird nicht in Nutzenergie umgewandelt, sondern dient dem Aufbau elektromagnetischer und elektrischer Felder. Die Blindarbeit wird in kvarh angegeben. Sie belastet die Versorgungsnetze der Netzbetreiber und wird bei Überschreitung von Grenzen vom Energieversorger vereinnahmt und an den Netzbetreiber abgeführt.
Der Netzbetreiber (Westnetz GmbH) ist für den ordnungsgemäßen Betrieb des Stromnetzes sowie des Stromzählers zuständig. Stromanbieter hingegen sind für die Lieferung des Stroms verantwortlich.
Ja, Ihren Gas- und Stromanbieter können Sie frei wählen und kostenlos wechseln. Wir werden einen Lieferantenwechsel unter Berücksichtigung der vertraglichen Bedingungen des bisherigen Versorgers veranlassen.
Unser Serviceteam ist montags bis freitags für Sie erreichbar und freut sich auf Ihren Anruf unter 0201/800-3333. Natürlich beantworten wir Ihre Fragen auch per E-Mail. Nutzen Sie dazu folgende Adressen:
Oder besuchen Sie uns in unserem Kundenzentrum an der Rüttenscheider Straße 27-37, 45128 Essen.
Wir bieten Kundennähe und eine persönliche Beratung in unserem Kundenzentrum. Weiterhin profitieren Sie von vielen anderen Produkten und Dienstleistungen, wie z. B. unserer Kundenkarte.
Für einen kombinierten Strom- und Gasvertrag sprechen Sie uns gerne an. Einfach telefonisch unter 0201/800-3333, per E-Mail an kundenservicestadtwerke-essen "«@&.de, persönlich in unserem Kundenzentrum oder bei einem unserer Info-Mobil-Einsätze ganz in Ihrer Nähe.
Melden Sie sich für EssenStrom, EssenHeizstrom oder EssenGas schnell und unkompliziert in unserem Online-Kundenportal an. Alles Weitere, auch die Kündigung bei Ihrem bisherigen Versorger, übernehmen wir für Sie. Wir werden den Anbieterwechsel unter Berücksichtigung der vertraglichen Bedingungen des bisherigen Versorgers veranlassen.
In der Regel dauert der Wechselprozess maximal drei Wochen. Im Anschluss erhalten Sie von uns eine schriftliche Vertragsbestätigung. Eventuelle Kündigungsfristen bei Ihrem bisherigen Versorger können den Lieferantenwechsel hinauszögern.
Nein, die Kündigung bei Ihrem alten Anbieter übernehmen wir für Sie. Eine von Ihnen selbstständig durchgeführte Kündigung kann zu Verzögerungen im Wechselprozess führen.
Der Lieferantenwechsel erfordert immer eine gewisse Vorlaufzeit: Vom Zeitpunkt der Vertragsunterzeichnung bis zur Erdgas- oder Stromlieferung durch uns vergehen in der Regel zwei bis drei Wochen. Eventuelle Kündigungsfristen bei Ihrem bisherigen Versorger können den Lieferantenwechsel hinauszögern.
Die Belieferung beginnt immer zum frühestmöglichen Zeitpunkt. Eventuelle Kündigungsfristen bei Ihrem bisherigen Versorger können den Wechsel hinauszögern.
Als lokaler Energieversorger sind wir in Essen Zuhause. Das verdeutlichen wir sowohl über unseren Markenauftritt als auch über unsere Produkte. Wir arbeiten in dieser Stadt und für diese Stadt und schätzen die Nähe zu den Essener Bürgern und unseren Kunden. Seit jeher setzen wir uns für unsere Heimatstadt ein und tragen einen Teil zur Lebensqualität in Essen bei. Und das auch durch unser Engagement in schulischen, sportlichen und sozialen Bereichen. Wir sehen es als unsere gesellschaftliche Aufgabe an, das öffentliche Leben zu unterstützen und zu fördern.
Mit unserer Kampagne und den daraus resultierenden Spenden möchten wir noch einmal einen Beitrag leisten und Organisationen und deren Projekte in Essen weiter unterstützen.
Es ist ganz einfach: Sie schließen einen Strom-, Heizstrom- oder Gasliefervertrag mit uns ab und wir spenden der Organisation Ihrer Wahl 20 Euro. Dabei können Sie zwischen fünf Organisationen auswählen.
Sie haben die Wahl zwischen fünf Organisationen:
- Albert-Schweitzer-Tierheim (Tierschutzverein Groß-Essen e.V.)
- Deutscher Kinderschutzbund Ortsverband Essen e.V.
- Essener Tafel e.V.
- Essener Sportbund e.V. (ESPO)
- Raum_58 - Essener Notschlafstelle
Der Verwaltungsaufwand ist sowohl auf Seiten der Stadtwerke Essen als auch auf Seiten der Organisationen zu hoch, um jede Spende einzeln zu übergeben. Darum werden die Spenden je nach Aufkommen jeweils zum Monatsende oder quartalsweise an die Organisationen weitergegeben.
Nein, die Auswahl ist auf die fünf genannten Essener Organisationen beschränkt. Aus organisatorischen Gründen ist es nicht umsetzbar, dass beliebige Vereine, Einrichtungen oder Organisationen ausgewählt werden.
Sofern Sie bei einem Neuvertragsabschluss eine Auswahl treffen, werden die Stadtwerke Essen 20,- € an die von Ihnen ausgewählte Organisation spenden. Alle fünf Organisationen sind in Essen tätig und haben sich gegenüber den Stadtwerken Essen dazu verpflichtet, gemeinnützige Zwecke zu verfolgen.
Sollte Ihrerseits bei Vertragsabschluss keine Auswahl getroffen werden, werden die Stadtwerke Essen 20,- € zur Förderung anderer gemeinnütziger Organisationen spenden oder zur Umsetzung anderer sozialer, sportlicher, kultureller oder ökologischer Vorhaben im Essener Stadtgebiet verwenden.
Nein, eine Spendenquittung kann leider nicht erteilt werden.
Nein, die Spendenaktion ist immer an den Abschluss eines Neuvertrages gekoppelt. Aber auch ein Teil aus den von Ihnen gezahlten Strom-, Gas- und Wasserrechnungen verbleibt in Essen und bewirkt so etwas für unsere Stadt (Quelle: Pro Regio, Studie zu den wirtschaftlichen Effekten der Stadtwerke Essen AG in der Region, 2014).
Ihre Gas- oder Stromrechnung erhalten Sie grundsätzlich jährlich bzw. nach dem Ende der Belieferung in Schriftform.
Sollten Sie sich in unserem Kundenportal anmelden und auf Online-Rechnung umstellen, dann wird die Abrechnung nicht mehr in Papierform zugestellt.
Grundsätzlich erfolgt die Abrechnung des Strom- oder Gasverbrauchs in 12-monatigen Abständen (ganzjährige Abrechnung). Wir erheben monatliche Abschlagszahlungen.
Abweichend davon bieten wir Ihnen auch an, Ihren Strom- und Gasverbrauch monatlich, viertel- oder halbjährlich (unterjährige Abrechnung) abzurechnen. Grundlage dafür ist eine gesonderte Vereinbarung über die unterjährige Abrechnung des Strom- bzw. Gasverbrauchs. Ausführliche Informationen dazu finden Sie in der Vereinbarung zur unterjährigen Abrechnung. Bitte laden Sie diese herunter und füllen sie aus, wenn Sie sich für eine unterjährige Abrechnung entscheiden. Bitte beachten Sie, dass bei einer unterjährigen Abrechnung zusätzliche Kosten entstehen können.
In der Regel umfasst eine Abrechnung einen Zeitraum von rund zwölf Monaten. Ergeben sich in dieser Zeit jedoch zum Beispiel Preisänderungen oder Änderungen der Umsatzsteuersätze, ist eine entsprechende Aufteilung der Verbrauchsmengen erforderlich - bis zum Änderungstermin (nach altem Stand) und für die Zeit danach (nach neuem Stand).
Sollte aufgrund einer Kündigung eine unterjährige Abrechnung notwendig sein, dann benötigen wir zur Erstellung der Abrechnung einen Zählerstand. Diesen können Sie uns entweder schriftlich oder auch telefonisch mitteilen. Die von Ihnen geleisteten Abschläge werden dann mit der verbrauchten Energie in der Schlussrechnung verrechnet.
Selbstverständlich werden Sie von uns spätestens sechs Wochen vorher schriftlich über Preisänderungen informiert. Zusätzlich werden die Preise auf dieser Website veröffentlicht.
Dies kann durch Selbstablesung erfolgen oder der Stand wird auf Basis der letzten Verbräuche errechnet. Es wird ein Tagesdurchschnitt zugrunde gelegt. Für die Gasabrechnung werden zusätzlich zu den letzten Verbräuchen die vom Deutschen Wetterdienst übermittelten Temperaturen hinzugezogen.
Sie erhalten von uns ein Anschreiben, in welchem wir Ihnen unsere Mandatsreferenznummer mitteilen. Diese Nummer soll Ihnen helfen, zukünftige Abbuchungen (=Mandate) von Ihrem Konto einwandfrei den Stadtwerken Essen zuzuordnen.
Nein, das brauchen Sie nicht. Lediglich wenn sich Ihre Bankverbindung ändert (z. B. wenn Sie das Institut wechseln), sollten Sie Kontakt mit uns aufnehmen.
Gläubiger ID: DE97ZZZ00000074465
IBAN: DE70360501050000251900
Bank: Sparkasse Essen
Gläubiger ID: DE97ZZZ00000074465
IBAN: DE53360100430005180437
Bank: Postbank Essen
Abschlagszahlungen sind Teilzahlungen/Anzahlungen auf Energielieferungen. In der jährlichen Endabrechnung werden die geleisteten Abschlagszahlungen mit den Kosten Ihres Gesamtverbrauchs verrechnet. Die Höhe des Abschlages orientiert sich an Ihrem zu erwartenden Energieverbrauch.
Die Abschläge passen wir für Sie automatisch bei jeder Preisänderung an. Auf Wunsch können wir Ihren Abschlag auch unabhängig davon ändern - nutzen Sie dazu unser Online-Kundenportal. Alternativ können Sie uns eine E-Mail an kundenservicestadtwerke-essen "«@&.de senden oder uns unter 0201/800-3333 anrufen.
In unserem Kundenportal können Sie Ihren den Abschlag online ändern. Oder Sie senden uns eine E-Mail an infostadtwerke-essen "«@&.de. Sie können uns dies außerdem telefonisch unter 0201/800-3333 mitteilen.
Bei einem Wohnungswechsel und der damit verbundenen Vertragskündigung werden alle Zählerstände abgerechnet. Dafür brauchen wir von Ihnen:
- Ihre Kündigung in Textform,
- Die Zählernummer,
- Den Zählerstand am Tag des Auszugs und
- Ihre neue Anschrift, damit wir Ihnen die Schlussrechnung zusenden können.
Der Arbeitspreis (auch: Verbrauchspreis) bezeichnet den Preis für eine verbrauchte Kilowattstunde Energie. Der Arbeitspreis beinhaltet alle variablen Kosten, die mit dem Verbrauch zusammenhängen (z. B. Beschaffungskosten, Netzentgelte etc.).
Der Grundpreis ist eine monatliche Pauschale, die unabhängig vom Verbrauch zu entrichten ist. Der Grundpreis enthält alle Fixkosten wie z. B. Messpreise etc.
Jeder Kunde besitzt ein Vertragskonto bei uns. Darin sind die Kunden-Stammdaten, die Angaben zur Lieferstelle sowie alle damit verbundenen Zahlungsvorgänge verzeichnet.
Die jeweilige Zählernummer finden Sie auf Ihrem Strom- und Ihrem Gaszähler. Wenn sich der Zähler nicht in Ihrer Wohnung befindet, ist er im Treppenhaus oder im Keller angebracht. Fragen Sie notfalls Ihren Vermieter, die Hausverwaltung oder den Hauswart. Ihre Zählernummer finden Sie außerdem auf Ihrer letzten Rechnung. Den Zählpunkt finden Sie entweder auf Ihrer Vertragsbestätigung oder auf Ihrer Abrechnung.
Ein Zählpunkt ist eine Identifikationsnummer für Lieferstellen. Jede Nummer existiert nur einmal im europäischen Energienetz. So kann der Netzbetreiber den Standort einer Lieferstelle exakt identifizieren und die am jeweiligen Zähler gemessenen Daten genau zuordnen. Die Zählernummer ist hingegen nicht an einen bestimmten Ort gebunden.
Sie haben folgende Möglichkeiten, uns Ihren Zählerstand mitzuteilen:
- Nutzen Sie unser Online-Kundenportal
- Senden Sie uns eine E-Mail mit Ihrem Zählerstand und Ihrer Kundennummer an info@stadtwerke-essen.de
- Wenden Sie sich unter 0201/800-3333 an unser Kundenzentrum und teilen Sie Ihren Zählerstand telefonisch mit
Wenn Sie uns Ihren Zählerstand zu früh oder zu spät mitteilen, macht das überhaupt nichts! Wir rechnen dann Ihren Zählerstand zum relevanten Zeitpunkt aus.
Einmal im Jahr erstellen wir Ihnen Ihre Jahresrechnung. Um dabei ganz genau zu sein, benötigen wir Ihren Zählerstand.
Für technische Fragen ist der örtliche Netzbetreiber Ihr Ansprechpartner. Der Essener Erdgasnetzbetreiber sind die Stadtwerke Essen. Sie erreichen uns unter 0201/800-0 oder infostadtwerke-essen "«@&.de. Das Stromnetz in Essen wird von der Westnetz GmbH betrieben.
Im Falle eines Stromausfalls wenden Sie sich bitte ebenfalls an den zuständigen örtlichen Netzbetrieb.
Der Netzbetreiber ist für den ordnungsgemäßen Betrieb des Strom- oder Gasnetzes sowie in der Regel des jeweiligen Zählers zuständig. Der Strom- oder Gasanbieter hingegen ist für die Lieferung der Energie verantwortlich.
Eine Lieferstelle ist der Ort, an dem die Energielieferung erbracht wird.
Eine Mess-Dienstleistung beinhaltet: die Ermittlung des Energieverbrauchs sowie die Erfassung, Verwaltung und Bereitstellung der Zählerdaten. Die Kosten dafür werden vom Netzbetreiber bzw. Messdienstleister in Rechnung gestellt und vom Energieversorger an den Kunden weitergegeben.
Messstellenbetrieb bezeichnet den Ein- und Ausbau sowie den Betrieb und die Wartung von Zählern. Die Kosten dafür werden vom Netzbetreiber bzw. Messstellenbetreiber in Rechnung gestellt.
Die Netzbetreibernummer dient der eindeutigen Identifikation jedes örtlichen Verteilnetzbetreibers, an dessen Netz die Lieferstelle angeschlossen ist.
Netznutzungsentgelte erhebt der Energienetzbetreiber für den Transport und die Verteilung der Energie sowie für die damit verbundenen Dienstleistungen. In Essen sind der Netzbetreiber für Erdgas die Stadtwerke Essen, für Strom die Westnetz GmbH.
Konzessionsabgaben sind Entgelte, die an die Kommune gezahlt werden, sobald für Versorgungsleitungen öffentliche Verkehrswege genutzt werden. Die jeweilige Konzessionsabgabe wird seitens des Netzbetreibers weiterverrechnet und vom Lieferanten in Rechnung gestellt.