Kanalsanierungsberatung
Bei Beschädigungen Ihrer Abwasserleitungen sind Sie als Hauseigentümer zu einer Sanierung verpflichtet. Unsere Kanalsanieriungsberatung ist der Komplettservice für die Sanierung Ihrer Abwasserleitungen.
Fragen zur Kanalsanierung?
Besteht Handlungsbedarf, helfen wir Ihnen gerne weiter mit:
- einer umfassenden, zertifizierten Sanierungsberatung
- der Erstellung eines individuellen Sanierungskonzeptes
- der Auswahl geeigneter Sanierungsfirmen
- der Koordination und Begleitung der Sanierungsarbeiten
- der Auswertung der Abnahmeprotokolle
- dem Ausstellen der Dichtheitsbescheinigung
Undichtigkeiten und kritische Stellen kann z. B. die von uns beauftragte Kanal-TV-Inspektion zuverlässig aufdecken.
Gesetzliche Bestimmungen
Haus- bzw. Grundstückseigentümer sind gemäß § 60 und § 61 des Wasserhaushaltsgesetzes verpflichtet, ihre Abwasseranlagen nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik zu unterhalten, zu betreiben und hinsichtlich ihres Zustandes und ihrer Funktionsfähigkeit zu überwachen.
Dichtheitsbescheinigung
Wie in der Verordnung zur Überwachung von Abwasseranlagen festgelegt, werden Dichtheitsbescheinigung benötigt:
Nach jedem Neubau bzw. jeder wesentlichen Änderung Ihrer Grundstücksentwässerungsanlage benötigen Sie
- eine unverzügliche Prüfung sowie
- eine wiederholende Prüfung nach 30 Jahren.
Dies gilt sowohl für häusliches Abwasser als auch für gewerbliches/industrielles Abwasser innerhalb und außerhalb von Wasserschutzgebieten.
Außerdem benötigen Sie eine Dichtheitsbescheinigung in folgenden Fällen:
1. in Wasserschutzgebieten
bei häuslichem Wasser:
Errichtungsdatum der Anlage | Dichtheitsbescheinigung bis |
vor dem 01.01.1965 | spätestens bis zum 31.12.2015 |
ab dem 01.01.1965 | spätestens bis zum 31.12.2020 |
bei gewerblichem/industriellem Abwasser
Errichtungsdatum der Anlage | Dichtheitsbescheinigung bis |
vor dem 01.01.1990 | spätestens bis zum 31.12.2015 |
ab dem 01.01.1990 | spätestens bis zum 31.12.2020 |
2. außerhalb von Wasserschutzgebieten
bei häuslichem Abwasser
Dichtheitsbescheinigung bis |
keine Frist |
bei gewerblichem/industriellem Abwasser
Dichtheitsbescheinigung bis |
Abhängig davon, wie Ihr Gewerbe in den Anhängen der Abwasserverordnung geregelt ist |
Falls Ihr Gewerbe dort nicht geregelt ist, besteht keine Prüfpflicht! |
Hinweis für Hauseigentümer:
Ist die Abwasseranlage undicht oder weist anderweitige Schäden auf, so müssen Sie als Eigentümer eine Sanierung der Entwässerungsleitungen durchführen lassen. Durch eine defekte Abwasseranlage könnte zum Beispiel Ihr Abwasser oder Regenwasser nicht richtig abfließen.
Ziel der gesetzlichen Bestimmungen ist es außerdem, Verunreinigungen des Grundwassers und des Bodens durch undichte Abwasserleitungen zu vermeiden.
Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne persönlich zur Verfügung!