Sie haben Fragen zu Ihrer Rechnung und Ihren Abschlagszahlungen? Informieren Sie sich hier.

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Häufige Fragen und Antworten (FAQs)

Sie haben Ihre Rechnung und Ihren Abschlagsplan erhalten? Hier finden Sie Erklärungen zu häufig gestellten Fragen zu diesen und vielen weiteren Themen rund um die Stadtwerke Essen.

Die technische Umsetzung der staatlichen Energiekostenentlastungen hat unsere Prozessabläufe verzögert. Inzwischen konnten wir unsere Systeme nun aber so weit umstellen, dass wir wieder Rechnungen erstellen können und mit Hochdruck daran arbeiten, den Rechnungsstau aufzulösen.

Durch die Entlastungsmaßnahmen in Form der Dezember-Soforthilfe und der Gas- und Strompreisbremsen sind die Rechnungsschreiben und Abschlagspläne deutlich komplexer geworden. Daher möchten wir Ihnen hier Antworten auf häufig gestellte Fragen geben, die uns im Kundenservice erreichen. Wir hoffen, dass wir Ihnen damit konkrete Hilfestellungen geben, Ihre Rechnung und den übermittelten Abschlagsplan besser zu verstehen.

Bei weitergehenden Fragen hilft Ihnen gerne unser Kundenservice weiter (https://www.stadtwerke-essen.de/kontakt).

Wichtig zu wissen:

Ende Juli 2023 hat der Gesetzgeber weitere Anpassungen an den Preisbremsen vorgenommen, die wir bei der Rechnungsstellung berücksichtigen müssen. Sie betreffen ab August insbesondere Heizstrom-Kunden mit einem eigenen Nachtstromtarif. Sofern Sie noch keine Rechnung erhalten haben, bitten wir Sie um Geduld. Wir setzen die Neuregelungen derzeit um.

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FAQ-Einträge

43 FAQ-Einträge in der Kategorie Strom

Ihr Netzbetreiber ist für die Behebung von Störungen am Stromnetz verantwortlich. 

Der zuständige Stromnetzbetreiber in Essen ist die Westnetz GmbH. Angaben zum Netzbetreiber finden Sie aber auch auf Ihrer letzten Stromrechnung.

Störungen im Stromnetz können dem Netzbetreiber jederzeit gemeldet werden.

Überprüfen Sie zunächst, ob der Stromausfall nur Ihren Haushalt oder auch die Nachbarschaft betrifft. Wenn nur ihr Haushalt betroffen ist, dann nehmen Sie elektrische Geräte vom Strom, überprüfen Sie Ihre Sicherungen und schalten Sie die Geräte nach und nach wieder ein.

Sollte der Stromausfall ein größeres Gebiet betreffen und auch die Nachbarschaft betroffen sein, so ist Ihr Netzbetreiber der richtige Ansprechpartner. Denn es kann sein, dass eine Störung am Niederspannungsnetz oder im Umspannwerk vorliegt. Melden Sie den Ausfall direkt Ihrem Netzbetreiber, denn dieser ist für die Behebung verantwortlich. 

In Essen ist der Stromnetzbetreiber die Westnetz GmbH. Auch auf Ihrer letzten Stromrechnung finden Sie Informationen zum Netzbetreiber. 

Bei Fragen zu den aktuellen Veränderungen oder zu unseren Serviceleistungen können Sie uns in unserem Kundenzentrum an der Rüttenscheider Straße 27–37 besuchen. Hier empfangen wir Sie gerne montags bis freitags von 8:00 Uhr bis 13:00 Uhr und donnerstags durchgehend von 8:00 bis 18:00 Uhr. Oder rufen Sie uns an. Unter 0201 800-3333 helfen wir Ihnen gerne weiter. Über diese Nummer können Sie uns auch von montags bis freitags jeweils von 8:00 bis 18:00 auf Whatsapp erreichen.

Unsere Tipps zum Energiesparen finden sie unter https://www.stadtwerke-essen.de/zuhause/energie-sparen.

Haben Sie schon mal darüber nachgedacht, Ihren Strom ganz einfach selbst zu produzieren und so Kosten zu sparen? Informieren Sie sich jetzt zum Thema Photovoltaik und unserem Produkt EssenSolar unter https://www.stadtwerke-essen.de/produkte/e-mobilitaet-photovoltaik/photovoltaik.  

Der Zwischenstand wird auf Basis der letzten Verbräuche errechnet. Selbstverständlich können Sie Ihren Zählerstand auch ganz einfach selbst ablesen und an uns weitergeben.  

Sie möchten Ihre Angaben über unsere Homepage übermitteln? Auch kein Problem. In unserem Kundenportal können Sie Ihre Daten ganz einfach online eintragen oder ändern. Melden Sie sich dazu einfach über www.stadtwerke-essen.de/kundenportal in unserem Online-Kundenportal an und nutzen Sie direkt alle Services.

Da es zum jetzigen Zeitpunkt noch Unklarheiten hinsichtlich einer Fortsetzung der Energiepreisbremsen über den 31.12.2023 hinaus und der näheren Ausgestaltung gibt, werden die Abschläge nicht automatisch angepasst. Wir empfehlen Ihnen, den Entscheidungsprozess in Berlin und Brüssel zunächst abzuwarten, bevor Sie Ihre Abschläge anpassen.

Sie möchten trotzdem schon jetzt Ihre Abschläge anpassen? Kein Problem. Melden Sie sich ganz einfach bei uns:

  • telefonisch unter 0201/800-1453
  • per E-Mail an kundenservice@stadtwerke-essen.de
  • per WhatsApp unter 0201/800-3333

Ihren Zählerstand können Sie unter 0201/800-1470 mitteilen.

Oder nutzen Sie unser Online-Kundenportal. Unter www.stadtwerke-essen.de/kundenportal können Sie Ihren Zählerstand angeben oder Ihre Abschläge eigenständig anpassen.

Der Strompreis bei den Stadtwerken Essen setzt sich aus einem Grund- und einem Arbeitspreis zusammen. Mit dem Grundpreis werden verbrauchsunabhängige Kosten abgedeckt. Er setzt sich maßgeblich aus dem Grundpreis der Netzentgelte und des Messstellenbetriebs, inkl. Messung zusammen. Der Arbeitspreis beinhaltet alle variablen Kosten, die mit dem Verbrauch zusammenhängen (z. B. Beschaffungskosten).

Das ist unterschiedlich und hängt von Ihrem Tarif ab.  

Wie der Arbeits- und Grundpreis in Ihrem Tarif jeweils angepasst wird, erfahren Sie aus dem Anschreiben zur Strompreisanpassung, das Sie von uns erhalten haben.

Auf Grund gestiegener Netzentgelte und Beschaffungskosten wird der Strompreis zum 01. Januar 2024 angepasst.

Zur Entlastung der Stromkunden hat der Bundestag die Strompreisbremse beschlossen. Diese gilt seit dem 01. März 2023, greift aber rückwirkend auch für Januar und Februar 2023. Die Strompreisbremse gilt zunächst befristet bis zum 31. Dezember 2023. Die Bundesregierung kann diese Befristung durch Rechtsverordnung bis zum 30. April 2024 verlängern.

Wenn der mit Ihnen vertraglich vereinbarte Arbeitspreis den Betrag von 40 Cent brutto pro Kilowattstunde übersteigt, wird Ihr Verbrauch in Höhe von 80 Prozent Ihres bisherigen Stromverbrauchs trotzdem nur mit dem Betrag von 40 Cent brutto pro Kilowattstunde abgerechnet. Nur der darüberhinausgehende Verbrauch wird mit dem mit Ihnen vertraglich vereinbarten Arbeitspreis abgerechnet. Wie hoch die Entlastung bei Ihnen ausfällt, hängt demnach von Ihrem bisherigen und Ihrem zukünftigen Verbrauch ab. Energiesparen lohnt sich also.

Den Entlastungsbetrag, der sich für Sie ergibt, werden wir in Ihrer Verbrauchsabrechnung berücksichtigen und ausweisen. Zudem werden wir Sie vorab über Ihre zukünftigen Abschläge und die entsprechende Entlastung informieren.

Nein, Sie erhalten den Ihnen zustehenden Entlastungsbetrag in vollem Umfang und auch rückwirkend für die Monate seit Januar 2023. Wir beziehen die vergangenen Monate selbstverständlich in unsere Berechnungen mit ein und informieren Sie über die für Sie entstehende Höhe des Entlastungsbetrages.

Wir kaufen unseren Ökostrom am Energiemarkt ein und sind von den dort verfügbaren Preisen abhängig. Wir kaufen zwar Ökostrom aus Europa, in den deutschen Stromleitungen fließt jedoch Strom aus allen Erzeugungsarten zusammen. Denn noch reicht das Ökostromangebot nicht aus, um den gesamten Strombedarf Deutschlands zu decken. Der Strom, der aus Ihrer Steckdose kommt, ist also ein Mix aus günstigem Ökostrom und teurem Strom aus herkömmlicher Erzeugung (z.B. aus Atomkraftwerken oder Gaskraftwerken). An der Strombörse kostet die Kilowattstunde Strom immer so viel, wie der teuerste Erzeuger aus diesem Strommix verlangt, um den Bedarf zu decken. Die teuersten Stromerzeuger sind aktuell die Gaskraftwerke. Daher bedingt der hohe Erdgaspreis auch den ansteigenden Strompreis.

Wie genau der Einkauf von Ökostrom aus Europa funktioniert, wird in diesem Video erklärt: https://www.youtube.com/watch?v=eKldwuOtr38

Der Import und Export von Strom ist eine Frage des Preises, welcher auf den Strombörsen festgelegt wird. In der EU kaufen die Länder gegenseitig Strom bei ihren Nachbarn ein und verkaufen diesen auch wieder – je nach aktueller Preislage. Somit kauft Deutschland bspw. in einem anderen Land Strom ein, wenn dieser dort zum Zeitpunkt günstiger ist. Auf der anderen Seite kaufen Marktakteure Strom aus Deutschland, wenn die Preise hier günstiger sind als im eigenen Land.

Dieser Handel bietet Vorteile für alle Beteiligten. Regionale auftretende Unstabilitäten können ausgeglichen werden und die Erzeugungskapazitäten bieten mehr Synergieeffekte. Das gewährleistet auch die Versorgungssicherheit.

Versuchen Sie überall dort, wo es geht Energie einzusparen: Sind alle Elektrogeräte komplett ausgeschaltet, wenn sie nicht genutzt werden? Läuft die Spülmaschine wirklich erst wenn Sie voll ist? Schalten Sie das Licht aus, wenn Sie einen Raum für längere Zeit verlassen? Unsere Tipps zum Energiesparen finden sie unter https://www.stadtwerke-essen.de/zuhause/energie-sparen .

Sofern Sie Ihrer Zahlungsverpflichtung nicht nachkommen können, wenden Sie sich rechtzeitig an uns. Wir prüfen Ihr Anliegen in jedem Fall und finden eine an Ihre aktuelle finanzielle Situation angepasste Lösung.

Ja. Die Preisänderung berechtigt Sie dazu, den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist außerordentlich zum Datum des Wirksamwerdens der Preisänderung in Textform zu kündigen.

Im Strompreis sind die folgenden Kostenpositionen enthalten: Beschaffungs- und Vertriebskosten, die jeweils gültige Umsatzsteuer, Stromsteuer, die an den Netzbetreiber zu entrichtenden Netzentgelte (inklusive der Kosten für Messstellen-betrieb und Messung), die Konzessionsabgabe, die Mehrbelastungen aus den Verpflichtungen des Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetzes (KWKG) sowie die Umlagen nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), nach § 19 Abs. 2 StromNEV (StromNEV-Umlage), nach § 17f EnWG (Offshore-Umlage) sowie nach § 18 der Verordnung über Vereinbarungen zu abschaltbaren Lasten (AbLaV).

EEG-Umlage: Umlage für den Vorrang erneuerbarer Energien

Im Rahmen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) soll die Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien gefördert werden. Denn durch die Nutzung Erneuerbarer Energien werden große Mengen an klimaschädlichem Kohlendioxid eingespart. Für jeden Stromanbieter gilt die gleiche EEG-Umlage, denn sie wird bundeseinheitlich festgelegt. 
 

KWK-Umlage: Umlage zur Förderung der Kraftwärmekopplung

Die KWK-Umlage fördert die Modernisierung und den Ausbau von Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen. Durch die ressourcenschonende gleichzeitige Erzeugung von Strom und Wärme soll Energie eingespart und zum Klimaschutz beigetragen werden.
 

§19-Umlage: Umlage zur Entlastung des stromintensiven Gewerbes

Diese Umlage finanziert die Entlastung bzw. Befreiung stromintensiver Unternehmen von Netzentgelten. Durch die Befreiung solcher Unternehmen soll ihre Wettbewerbsfähigkeit trotz steigender Energiekosten gesichert werden.
 

Offshore-Umlage: Umlage für den Ausbau der Offshore-Windenergie

Die Offshore-Umlage sichert die Risiken der Anbindung von Offshore-Windparks an das Stromnetz ab. Betreiber von Offshore-Anlagen werden durch die Umlage finanziell abgesichert, wenn sie zum Beispiel wegen Lieferproblemen keinen Strom ins Netz einspeisen können.
 

Netzentgelt: Entgelt für die Durchleitung des Stromes

Netznutzungsentgelte werden von Stromnetzbetreibern für die Nutzung ihrer Netze erhoben. Netznutzer sind Stromanbieter und Stromhändler.
 

AbLaV-Umlage:

Die Umlage nach § 18 der Verordnung über Vereinbarungen zu abschaltbaren Lasten (AbLaV) ist von der Bundesregierung beschlossen worden, um die Nutzung von ab-schaltbaren Lasten in der Industrie zur Stabilisierung der Übertragungsnetze und somit zur Versorgungssicherheit zu fördern.

Mit unserem Strom schonen Sie ohne Aufpreis die Umwelt: Denn der Strom wird zu 100 Prozent aus Wasser-, Wind- und/oder Solarkraft gewonnen wird. Er stammt zu 100 Prozent aus Neuanlagen in Europa, die nicht älter als sechs Jahre sind und ist klimaneutral. Das Qualitätslabel HKN NEU100 wurde vom TÜV Rheinland zertifiziert und jährlich auf die Einhaltung der Nachhaltigkeitskriterien überprüft. Unser Strom basiert auf diesem Label. Das gilt für alle unsere Stromprodukte wie EssenStromEssenHeizstrom und EssenStrom1907.

Geben Sie bitte neben den üblichen Kontaktdaten (Name, Anschrift, Bankverbindung) folgende Angaben an:

  • den Name Ihres aktuellen Stromanbieters
  • die dortige Kundennummer (ausgenommen bei Neueinzug)
  • die Nummer des eigenen Stromzählers
  • den aktuellen Zählerstand
  • den Vorjahresverbrauch

Bitte vergessen Sie nicht anzukreuzen, dass Sie das Widerrufsrecht zur Kenntnis genommen haben. Hinweis: Nur wenn der Antrag vollständig und korrekt ausgefüllt wird, ist ein Wechsel bzw. eine Neuanmeldung möglich.



Damit Sie immer flexibel bleiben, haben Sie bei EssenStrom ein monatliches Kündigungsrecht. Wenn Sie in diesem Monat kündigen, werden Sie noch bis zum Ende des nächsten Kalendermonats von uns mit EssenStrom versorgt

EssenStrom zum Fixtarif kann mit einer Frist von drei Monaten zum Ende der Vertragslaufzeit gekündigt werden.

Im EssenStrom-Liefervertrag wird der jährliche Energiebedarf abgefragt, um die Höhe der Abschlagszahlungen zu ermitteln. Sie können sich an den nachfolgenden Richtwerten orientieren:


  • Einpersonenhaushalt: 1.700 kWh/Jahr

  • Zweipersonenhaushalt: 3.000 kWh/Jahr

  • Dreipersonenhaushalt: 3.500 kWh/Jahr 

  • Vierpersonenhaushalt: 4.200 kWh/Jahr


  • Fünfpersonenhaushalt und mehr: 4.700 kWh/Jahr



Diese Werte können allerdings deutlich vom tatsächlichen Verbrauch abweichen, je nachdem, ob man beispielsweise viele Elektrogeräte oder energieintensive Durchlauferhitzer betreibt oder nicht. Genauere Anhaltspunkte liefert ein Blick auf die letzte Stromrechnung.

Ja, die Stadtwerke Essen bieten mit EssenHeizstrom einen Tarif speziell für Nachtspeicherheizungen (Wärmespeicher) und Wärmepumpen (Wärmepumpe und Strahlungswärme) an. Nutzen Sie unser Online-Kundenportal, um schnell und unkompliziert zu EssenHeizstrom zu wechseln. Unter 0201 / 800-3333 beraten wir Sie auch gerne persönlich zu EssenHeizstrom und den darin enthaltenen Tarifen.

Heizstrom ist der Strom, der in der Nacht bezogen und gespeichert wird. Dadurch, dass der Strom in der Nacht aus dem Netz genommen wird, kann er günstiger, zum sogenannten Niedertarif (NT), angeboten werden als der Strom zu anderen Tageszeiten (Hochtarif (HT)).

Nicht alle Kraftwerke werden auch in der Nacht vollständig heruntergefahren und produzieren somit auch in dieser Zeit Strom. In der Nacht wird allerdings deutlich weniger Strom verbraucht. Durch die geringere Kapazitätsauslastung der Kraftwerke, kann der Strom somit günstiger angeboten werden.

Die Nachtspeicherheizung hat Heizstäbe, die in der Nacht mit Strom aufgeheizt werden. Daher auch der gebräuchliche Name Nachtspeicherheizung.

Die so gespeicherte Wärme wird dann am Tag über Ihren Nachtspeicherofen abgegeben und erzeugt so die Grundtemperatur.

Bei Nachtspeicherheizungen wird der Stromverbrauch in zwei unterschiedlichen Zeitkorridoren (Freigabezeiten) und entsprechend in zwei Tarifen gemessen. Im Vergleich zum Haushaltsstrom veranschlagt der Netzbetreiber hier niedrigere Netzentgelte.

Der Strom wird im Hochtarif (HT) und im Niedertarif (NT) gemessen. Die Verbrauchsmessung hängt vom Messkonzept ab.

1. Konzept: Gemeinsame Messung (1-Zähler-Messung)

Bei der gemeinsamen Messung werden der Haushaltsstrom- und der Heizstromverbrauch über den gleichen Zähler gemessen. In der Regel wird hierzu vom örtlichen Netzbetreiber ein Doppeltarifzähler bei Ihnen eingebaut. 

Mit Hilfe des Doppeltarifzählers (jeweils ein HT- und NT-Zählwerk) ist es nun möglich, Ihren Stromverbrauch in Abhängigkeiten von den Freigabezeiten des örtlichen Netzbetreibers in einen Hochtarif (HT) und einen Niedertarif (NT) aufzuteilen. 

Das HT-Zählwerk (Hochtarif) erfasst den Stromverbrauch außerhalb der Freigabezeiten (Haushaltsstrom). Das NT-Zählwerk (Niedertarif) erfasst den Stromverbrauch innerhalb der Freigabezeiten (Heizstrom). Die HT-/ NT-Zeiten werden vom örtlichen Verteilnetzbetreiber bestimmt und können je Kundenanlage und Netzgebiet voneinander abweichen. Die an der Kundenanlage eingestellten HT-/ NT-Zeiten können für das Stromnetzgebiet der Stadt Essen bei der Westnetz GmbH erfragt werden.

Bei der gemeinsamen Messung enthält der gemessene Strom, der innerhalb der Freigabestunden anfällt, auch einen erheblichen Anteil am Haushaltsstrom. Da für den Haushaltsstrom nicht der günstigere Heizstrom berechnet werden darf, erfolgt eine Korrektur.

So wird der Verbrauch auseinander gerechnet

Ein Anteil des NT-Verbrauchs wird rechnerisch zum HT-Verbrauch verlagert. Für die Umlagerung des anteiligen Haushaltsstroms teilt der örtliche Netzbetreiber einen Faktor mit, welcher in der Regel bei Anlagen mit Tagnachladung 25 % und bei Anlagen ohne Tagnachladung 15 % beträgt.   

Zur Ermittlung des anteiligen Haushaltsstromes im Niedertarifbereich wird der Faktor mit dem gemessenen Stromverbrauch, der außerhalb der Freigabestunden liegt, multipliziert. Der außerhalb der Freigabestunden gemessene Stromverbrauch wird um den anteiligen Haushaltsstrom erhöht. Dieser ermittelte Stromverbrauch gilt anschließend als Haushaltsstrom (HT).

Der gemessene Stromverbrauch, der innerhalb der Freigabestunden liegt, wird um den anteiligen Haushaltsstrom vermindert. Dieser verminderte Stromverbrauch gilt als Heizstrom (NT).

Der Gesamtverbrauch (HT + NT) bleibt trotz dieser "Umlagerung" unverändert.

2. Konzept: Getrennte  Messung (2-Zähler-Messung)

Bei der getrennten Messung wird der Verbrauch Ihrer Nachtspeicherheizung bzw. Ihrer elektrischen Wärmepumpenanlage von einem separaten Stromzähler erfasst, der vom Haushaltsstrom unabhängig ist. Somit sind zwei Zähler notwendig. Zur Messung des Heizstromverbrauchs kann ein Doppel- oder ein Eintarifzähler verwendet werden.

Eintarifzähler

Bei der getrennten Messung mit einem Eintarifzähler wird lediglich Ihr NT-Strom-Verbrauch (Niedertarif für die Nachtaufladung) gemessen. Hier können Sie in der Regel nur in den Nachtstunden Ihren Speicher aufladen.

Doppeltarifzähler

Bei der getrennten Messung mit einem Doppeltarifzähler haben sie zudem die Möglichkeit, zu bestimmten Zeiten von günstigeren Strompreisen zu profitieren, da der Zähler in den vom örtlichen Netzbetreiber bestimmten Zeiten vom Hochtarif (HT für Tagnachladung)) auf den günstigeren Niedertarif (NT für die Nachtaufladung) umschaltet.

Wärmepumpen sind Heizsysteme, die Energie aus ihrer Umwelt ziehen. Zu einem Großteil nutzen Wärmepumpen die Wärme des Grundwassers, des Erdreichs oder der Außenluft als Energiequellen. Nicht zu vergessen bleibt jedoch der Anteil an Wärmepumpenstrom, der dem Gerät zugeführt werden muss, damit es arbeiten kann.

Ja, wir haben für Sie den passenden Tarif. Erfahren Sie mehr über unser Produkt EssenHeizstrom und die darin enthaltenen Tarife. Unter 0201 / 800-3333 beraten wir Sie dazu gerne persönlich. Oder wechseln Sie direkt in unserem Online-Kundenportal zu EssenHeizstrom. 

Netzbetreiber kalkulieren ein, dass Wärmepumpen zu Spitzenzeiten abgeschaltet sind. Der Strom ist beim Heizen mit der Wärmepumpe nur als Unterstützung des Heizsystems gedacht und ist ausschließlich für den Betrieb einer Wärmepumpe gedacht. Hierfür benötigen Sie einen getrennten Anschluss und Zähler.

Es gibt zwei Techniken zur Nutzung der Solarenergie: Photovoltaik und Solarthermie. Bei beiden Techniken wird das Sonnenlicht mithilfe von Kollektoren in eine andere Energieform umgewandelt. Die Kollektoren einer Photovoltaik-Anlage erzeugen aus der Sonnenenergie Strom. In den Kollektoren einer Solarthermie-Anlage wird die Wärmeenergie der Sonneneinstrahlung für die Erwärmung von Wasser genutzt, um Heizungsanlagen zu unterstützen und/oder um Trinkwasser zu erwärmen.

Die Einstufung basiert auf Laserscans sowie auf Fotodaten der Stadt Essen, die aus der Luft geschossen wurden. Die Daten wurden über längere Zeit aufgenommen, um die Sonneneinstrahlung auf den unterschiedlichen Flächen der Häuser zu ermitteln. Eine Immobilie kann als „sehr gut geeignet“, als „gut geeignet“ oder als „bedingt geeignet“ eingestuft werden. Diese Einstufungen werden in der Analyse farblich differenziert.

Hat ein Haus in der Solarenergieanalyse keine Einfärbung erhalten, ist es als „nicht geeignet“ eingestuft worden. Das bedeutet, dass sich eine Solaranlage wirtschaftlich nicht lohnen würde. Es kann also sein, dass Ihr Dach durchaus von der Sonne beschienen wird. Diese Sonneneinstrahlung reicht wohl aber nicht aus, um nicht nur die Kosten einer Solaranlage zu decken, sondern auch um damit einen Gewinn zu erzielen.

Es ist richtig, dass Flachdächer i. d. R. sehr gut geeignet sind. Allerdings gibt es bei der Bewertung der Flachdächer zwei Betrachtungsweisen. Einerseits gibt es die Möglichkeit, auf der gesamten Dachfläche liegende Module zu installieren. Andererseits können Module schräg mithilfe eines Ständerwerks auf der Dachfläche installiert werden, d. h. diese Module werden optimal zur Sonne ausgerichtet. Die gesamte Fläche der schräg installierten Module beträgt allerdings nur 30 % der gesamten Dachfläche. 

Das Solartool der Stadtwerke Essen nutzt die Variante der flach installierten Module für die Wirtschaftlichkeitsberechnung. Daher ist das Ergebnis der Wirtschaftlichkeitsbetrachtung einer Photovoltaik-Anlage auf einem Flachdach derzeit leider selten positiv. Der Grund hierfür ist, dass die Anschaffungskosten für die größere Modulfläche sehr hoch sind. Zudem wird auf der viel größeren Fläche nur nahezu die gleiche Menge an Strom pro Jahr produziert, d.h. der Erlös für den produzierten Strom ist im Vergleich zur hohen Investition relativ klein. 

In naher Zukunft wird es ein Update des Tools geben. Dann wird die Wirtschaftlichkeitsberechnung für Flachdächer auf Grundlage der schräg montierten Module erfolgen, sodass wir ein besseres wirtschaftliches Ergebnis ausgeben können.

In unserem Bruttopreis sind enthalten: die gesetzlichen Abgaben wie Umsatzsteuer, Stromsteuer, die Umlage nach dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz, die Abgabe zur Förderung von Erneuerbaren Energien, die § 19 Strom-NEV Umlage zur Entlastung des stromintensiven Gewerbes sowie die Offshore-Haftungsumlage. Die vom örtlichen Netzbetreiber (Westnetz GmbH) in Rechnung gestellten Kosten für z. B. abschaltbare Lasten, Netznutzung, Zählerbereitstellung, Messung, Abrechnung und Konzessionsabgabe sind ebenfalls enthalten.

Mit der Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) werden gleichzeitig Strom und Wärme erzeugt. Wegen des höheren Nutzungsgrades wird Brennstoff eingespart und Kohlendioxid-Emissionen reduziert. Betreiber von KWK-Anlagen erhalten einen gesetzlich festgelegten Zuschlag auf die Stromerzeugung. Diese Kosten werden gemäß Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) auf die Verbraucher umgelegt.

In der Stromkennzeichnung (nach § 42 EnWG) werden Informationen zum Energieträgermix und dessen Umweltauswirkungen ausgewiesen. Der Energieträgermix stellt den Anteil der einzelnen Energieträger (Kernkraft, Kohle, Erdgas, erneuerbare Energien etc.) dar, die von uns verwendet wurden. Die durch den Energieträgermix entstehenden Umweltauswirkungen werden in Bezug auf Kohlendioxidemissionen (CO2-Emissionen) und radioaktiven Abfall angegeben.

In der Stromkennzeichnung unterscheiden wir zwischen dem Ökostrom-Produktmix, dem verbleibenden Energieträgermix und der Gesamtstromlieferung der Stadtwerke Essen.

  • Ökostrom-Produktmix (Produktenergieträgermix): Für Stromprodukte mit einem speziellen Energieträgermix, wie bei unseren Ökostrom-Produkten EssenStrom und EssenHeizstrom, wird ein separater Produktenergieträgermix ausgewiesen: Der Ökostrom-Produktmix.
  • Verbleibender Energieträgermix (Residualmix): Wenn ein Kunde sich nicht für ein Stromprodukt mit unserem Ökostrom-Produktmix entscheidet, wird ihm der verbleibende Energieträgermix zugeordnet. Dieser ermittelt sich aus der Gesamtstromlieferung der Stadtwerke Essen abzüglich unseres Ökostrom-Produktmixes.
  • Gesamtstromlieferung der Stadtwerke Essen (Gesamtenergieträgermix): Die Gesamtstromlieferung der Stadtwerke Essen gibt Auskunft über den gesamten Strom, der von den Stadtwerken Essen geliefert wird.

Energieträgermix für EssenStrom

Die Stromsteuer ist eine gesetzlich geregelte Verbrauchssteuer. Sie fällt seit dem Gesetz zur ökologischen Steuerreform von 1999 an. Besteuert wird der Stromverbrauch bzw. die Entnahme von Strom aus dem Netz im deutschen Steuergebiet. Die Stromsteuer wird vom Energieversorger in Rechnung gestellt und an den Fiskus abgeführt.

Die Maßeinheit für den Stromverbrauch ist die Kilowattstunde (kWh). Die verbrauchten Kilowattstunden werden in der Abrechnung ausgewiesen.

Blindarbeit ist ein Teil der elektrischen Energie. Dieser Teil wird nicht in Nutzenergie umgewandelt, sondern dient dem Aufbau elektromagnetischer und elektrischer Felder. Die Blindarbeit wird in kvarh angegeben. Sie belastet die Versorgungsnetze der Netzbetreiber und wird bei Überschreitung von Grenzen vom Energieversorger vereinnahmt und an den Netzbetreiber abgeführt.

Der Netzbetreiber (Westnetz GmbH) ist für den ordnungsgemäßen Betrieb des Stromnetzes sowie des Stromzählers zuständig. Stromanbieter hingegen sind für die Lieferung des Stroms verantwortlich.

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