Sie haben Fragen zu Ihrer Rechnung und Ihren Abschlagszahlungen? Informieren Sie sich hier.

Zum Hauptinhalt springen Zu Barrierefreiheitseinstellungen springen Links zur Barrierefreiheit

Löschwasserversorgung im Essener Stadtgebiet

Im Brandfall ist es wichtig, dass ausreichend Wasser zum Löschen bereitsteht. Als Wasserversorger der Stadt Essen sind wir dafür verantwortlich, Löschwasser im Rahmen des sogenannten Grundschutzes zur Verfügung zu stellen.

Wir sind für den Grundschutz verantwortlich

Der Grundschutz umfasst den Brandschutz für Wohn-, Gewerbe- oder Industriegebiete ohne erhöhtes Sach- oder Personenrisiko. Die Leistungskapazität des Grundschutzes, also wie viel Löschwasser dem entsprechenden Objekt bereitgestellt wird, ist über das Bebauungsplanverfahren der Stadt Essen auf Basis des DVGW Arbeitsblattes W 405 festgeschrieben. Für Bereiche, die im Bebauungsplan nicht erfasst sind, erfolgt eine Einschätzung analog zum Arbeitsblatt.

Bauherren oder Planungsbüros können für die Erstellung des Brandschutzkonzeptes eine kostenfreie Auskunft zum Grundschutz bei uns anfordern. Diese Auskunft wird durch uns ausschließlich in digitaler Form über unsere Online-Planauskunft (OPA) erteilt. Um eine Löschwasseranfrage stellen zu können, ist die vorherige Registrierung in der Online-Planauskunft erforderlich.

Diese Informationen erhalten Sie von uns

Nachdem wir Ihre Anfrage bearbeitet haben, erhalten Sie von uns einen Downloadlink, über den Sie unter anderem folgende Informationen abrufen können:

  • einen Planausschnitt mit Lage und Nennweite der Versorgungsleitung,
  • den dazugehörigen Hydranten und
  • eine schriftliche Beurteilung des jeweiligen Bereichs.

In der Beurteilung ist - gemäß dem DVGW-Arbeitsblatt 405 - die Löschwassermenge aus unserem Leitungsnetz, die für eine Löschzeit von mindestens zwei Stunden zur Verfügung steht, angegeben.

Wir möchten Sie bitten, die übermittelten Daten vor Ort zu überprüfen: So können beispielsweise Unterflurhydranten nur genutzt werden, wenn diese auch direkt zugänglich sind und nicht durch Mauern oder Bahnschienen vom angefragten Bereich getrennt sind. Aus diesem Grund ist es wichtig, dass Sie unsere Angaben mit den aktuellen Gegebenheiten vor Ort abgleichen.

Sollten Sie nach der Überprüfung noch Fragen haben, können Sie sich gerne an uns wenden. Die zuständigen Ansprechpartner finden Sie im Anschreiben zu der erteilten Löschwasserauskunft.

Der Objektschutz muss mit der Feuerwehr abgestimmt werden

Der Objektschutz geht über den Grundschutz hinaus und gilt für Objekte mit erhöhtem Brand- und Personenrisiko. Im Gegensatz zum Grundschutz sind die Stadtwerke Essen für den Objektschutz nicht verantwortlich.

Bitte beachten Sie: Die von uns angebotenen Trinkwasserhausanschlüsse werden auf Basis des Trinkwasserbedarfs gemäß DIN 1988 bemessen und orientieren sich nicht am Bedarf des Objektschutzes. Die Bereitstellung von Löschwasser aus unserem Trinkwassernetz kann in diesem Fall nicht über die Leistungskapazität des Trinkwasserbedarfs erfolgen.

Falls Sie weitere Informationen zum Objektschutz benötigen, bitten wir Sie, sich mit uns in Verbindung zu setzen. Die zuständigen Mitarbeiter aus unserem Hausanschluss-Kompetenzcenter erreichen Sie über die E-Mail-Adresse info-netzstadtwerke-essen "«@&.de oder finden Sie im Anschreiben zur erteilten Löschwasserauskunft.

Wenn über den Grundschutz hinaus ein spezieller Objektschutz erforderlich ist, muss dieser mit der Feuerwehr Essen abgestimmt werden:

Abteilung Vorbeugender Brandschutz - Löschwasserversorgung
Tel.: 0201/1237-401
E-Mail: vbfeuerwehr.essen "«@&.de

Weitere Informationen erhalten Sie über die Internetseite der Stadt Essen.

Nach oben