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Unsere Grundversorgung: Erdgasversorgung zu jeder Zeit

Wir sind Essens lokaler Gasanbieter und der größte Teil der Essener Erdgaskunden wird von uns beliefert. Somit sind die Stadtwerke Essen der Grundversorger auf diesem Gebiet. Hinzu kommt, dass wir Betreiber des Essener Erdgasnetzes sind. Beides verpflichtet uns zu einer besonderen Verantwortung, der wir auch mit unserer Grund- und Ersatzversorgung nachkommen.

Wir gewährleisten die lückenlose Versorgung der Essener Bevölkerung mit umweltverträglichem Erdgas zu jeder Zeit.

Kontakt

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Stadtwerke Essen Kundenzentrum

Rüttenscheider Str. 27-37, 45128 Essen
0201 / 800-3333
kundenservicestadtwerke-essen "«@&.de

Unsere Verantwortung

Fällt ein alternativer Lieferant aus dem Essener Stadtgebiet kurzfristig aus, kümmern wir uns übergangslos um die Erdgaslieferung für die Essener Kunden. Oder: Hat jemand keinen Lieferanten gewählt, ist er automatisch durch uns abgesichert. Damit entsprechen wir nicht nur dem Energiewirtschaftsgesetz. Wir nehmen diese Verantwortung ernst und sind ein Partner, auf den man sich verlassen kann.

Informationen zur Grundversorgung

Die Stadtwerke Essen AG bietet Ihnen die Möglichkeit, Ihre Gasabrechnung in diversen Abständen abzurechnen. Grundsätzlich erfolgt die Abrechnung des Gasverbrauchs in 12-monatlichen Abständen (ganzjährige Abrechnung). Die Stadtwerke Essen AG erhebt monatliche Abschlagszahlungen. Abweichend davon bieten wir Ihnen auch an, Ihren Gasverbrauch monatlich, viertel- oder halbjährlich (unterjährige Abrechnung) abzurechnen. Grundlage dafür ist die gesonderte Vereinbarung über die unterjährige Abrechnung des Gasverbrauchs nach Maßgabe folgender Ziffern:

1.1 Der Wunsch nach einer unterjährigen Abrechnung ist den Stadtwerken vom Kunden in Textform spätestens einen Monat vor dem gewünschten Anfangsdatum mitzuteilen. In der Mitteilung sind anzugeben:

  • die Angaben zum Kunden (Firma, Familienname, Vorname, Geburtstag, Adresse und Kundennummer),
  • die Zählernummer, 
  • ggf. die Angaben zum Messstellenbetreiber (Firma, Registergericht, Registernummer, Adresse), falls der Messstellenbetrieb nicht durch den örtlichen Netzbetreiber, sondern durch ein anderes Unternehmen durchgeführt wird, 
  • der Zeitraum der gewünschten unterjährigen Abrechnung (monatlich, viertel- oder halbjährlich), 
  • das gewünschte Anfangsdatum der unterjährigen Abrechnung.

1.2 Die Stadtwerke werden dem Kunden schnellstmöglich nach Eingang der Mitteilung des Kunden ein Angebot für eine Vereinbarung über die unterjährige Abrechnung übersenden.

1.3 Die Kosten betragen 9,45 € brutto (7,94 € netto) pro Abrechnung. Ausführliche Informationen dazu finden Sie in der Vereinbarung zur unterjährigen Abrechnung. Bitte laden Sie diese herunter und füllen sie aus, wenn Sie sich für eine unterjährige Abrechnung entscheiden.

Es gelten die Gasgrundversorgungsverordnung (GasGVV), das Preisblatt Erdgas sowie die Ergänzenden Bedingungen zur GasGVV der Stadtwerke Essen AG.

Grundversorgung

Grundversorger nach § 36 EnWG ist die Stadtwerke Essen AG. Die Pflicht zur Grundversorgung besteht nicht, wenn die Versorgung aus wirtschaftlichen Gründen nicht zumutbar ist.

Ersatzversorgung

Gemäß § 38 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) vom 13. Juli 2005 stellt die Stadtwerke Essen AG die Ersatzversorgung mit Erdgas für maximal 3 Monate im Netzgebiet Essen sicher.

Bei der Ersatzversorgung beziehen Sie aus dem Niederdrucknetz Energie, ohne dass dieser Bezug einer Lieferung oder einem bestimmten Liefervertrag zugeordnet werden kann, d.h. der Erdgasbezug erfolgt ohne einen Liefervertrag.

Die Ersatzversorgung wird im Netzgebiet Essen von der Stadtwerken Essen AG, Ihrem Grundversorger, durchgeführt. Es gelten die jeweiligen Bedingungen der Gasgrundversorgungsverordnung (GasGVV) sowie die Ergänzenden Bedingungen der Stadtwerke Essen AG.

Die Ergänzenden Bedingungen zur Gasgrundversorgungsverordnung und das Preisblatt der Stadtwerke Essen AG für Kunden in der Grund- und Ersatzversorgung liegen in unseren Geschäftsräumen aus oder werden Ihnen gerne zugesandt.

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