Sie haben Fragen zu Ihrer Rechnung und Ihren Abschlagszahlungen? Informieren Sie sich hier.

Zum Hauptinhalt springen Zu Barrierefreiheitseinstellungen springen Links zur Barrierefreiheit

Die jährliche Überprüfung Ihrer Erdgasanlage mit der Erdgas-Hausschau

Sie können durch einen jährlichen Check selbst dazu beitragen, dass Ihre Erdgasanlage fehlerfrei läuft. Bei der Prüfung handelt es sich um eine reine Sichtkontrolle, wie sie in den "Technischen Regeln für Gasinstallationen" (TRGI) vom April 2008 festgelegt ist.

Kontakt

Kontakt

Abwicklung und technische Beratung

Werner Bruns
0201 / 800 1674

Kontakt

Jens Eitrich
0201 / 800-1664

Kontakt

Roland Sperlich
0201 / 800-1687

Die Erdgas-Hausschau bedeutet:

  • Früherkennung von Schäden
  • Vermeidung hoher Reparatur- und Folgekosten
  • Erhöhung der Betriebssicherheit

So gehen Sie vor

Die Hausschau erfordert keine besonderen technischen Kenntnisse. Was Sie bei der einfachen Sichtkontrolle tun müssen, sehen Sie in unserer Checkliste für die Hausschau.

Da die Prüfung dokumentiert werden sollte, bewahren Sie die ausgefüllte Checkliste bitte auf.

Selbstverständlich können Sie den Jahrescheck auch von einem Fachbetrieb für Sanitär-Heizung-Klima oder dem Schornsteinfeger Ihrer Wahl durchführen lassen. Unsere Kooperationspartner helfen Ihnen gerne: Installateure und Schornsteinfeger.

Rechtliche Hintergründe

  • Die Stadtwerke Essen sind für die Instandhaltung und Wartung der Erdgasanlagen und -leitungen von der Versorgungsleitung in der Straße bis zur Hauptabsperreinrichtung des Hausanschlusses zuständig.
  • Ab der Hauptabsperreinrichtung des Hausanschlusses beginnt die Verantwortlichkeit des Hauseigentümers.
  • Als Hauseigentümer müssen Sie Ihre hausinterne Erdgasanlage und hausinternen Erdgasleitungen einmal pro Jahr selbst prüfen oder prüfen lassen (Erdgas-Hausschau).
  • Die Hausschau ersetzt nicht die jährliche Wartung der Heizungsanlage. Die turnusmäßige Wartung muss von einem Fachmann für Sanitär-/Heizungs-/Klimaanlagen durchgeführt werden.

Hinweis

Die Hausschau ersetzt nicht die Gebrauchs­fähig­keitsprüfung Ihrer hausinternen Erdgas­anlage und -leitungen, die spätestens alle zwölf Jahre durch ein Vertragsinstallations­unternehmen durchgeführt werden muss, um die Dichtheit Ihrer Anlage zu prüfen.

Nach oben