Sie haben Fragen zu Ihrer Rechnung und Ihren Abschlagszahlungen? Informieren Sie sich hier.

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Häufige Fragen und Antworten (FAQs)

Sie haben Ihre Rechnung und Ihren Abschlagsplan erhalten? Hier finden Sie Erklärungen zu häufig gestellten Fragen zu diesen und vielen weiteren Themen rund um die Stadtwerke Essen.

Die technische Umsetzung der staatlichen Energiekostenentlastungen hat unsere Prozessabläufe verzögert. Inzwischen konnten wir unsere Systeme nun aber so weit umstellen, dass wir wieder Rechnungen erstellen können und mit Hochdruck daran arbeiten, den Rechnungsstau aufzulösen.

Durch die Entlastungsmaßnahmen in Form der Dezember-Soforthilfe und der Gas- und Strompreisbremsen sind die Rechnungsschreiben und Abschlagspläne deutlich komplexer geworden. Daher möchten wir Ihnen hier Antworten auf häufig gestellte Fragen geben, die uns im Kundenservice erreichen. Wir hoffen, dass wir Ihnen damit konkrete Hilfestellungen geben, Ihre Rechnung und den übermittelten Abschlagsplan besser zu verstehen.

Bei weitergehenden Fragen hilft Ihnen gerne unser Kundenservice weiter (https://www.stadtwerke-essen.de/kontakt).

Wichtig zu wissen:

Ende Juli 2023 hat der Gesetzgeber weitere Anpassungen an den Preisbremsen vorgenommen, die wir bei der Rechnungsstellung berücksichtigen müssen. Sie betreffen ab August insbesondere Heizstrom-Kunden mit einem eigenen Nachtstromtarif. Sofern Sie noch keine Rechnung erhalten haben, bitten wir Sie um Geduld. Wir setzen die Neuregelungen derzeit um.

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49 FAQ-Einträge in der Kategorie Erdgas

Zur Entlastung der Gas- und Wärmekunden hat der Bundestag die Gas- und Wärmepreisbremse beschlossen. Diese gilt seit dem 01. März 2023, greift rückwirkend aber auch für Januar und Februar 2023. Das Maßnahmenpaket gilt zunächst befristet bis zum 31. Dezember 2023. Die Bundesregierung kann diese Befristung bis zum 30. April 2024 verlängern.

Die Dezember-Soforthilfe sollen Letztverbraucher für jede ihrer Entnahmestellen erhalten. Letztverbraucher sind Personen, die Energie für den eigenen Verbrauch kaufen, also vor allem Haushaltskunden.

Soweit das Erdgas weit überwiegend im Zusammenhang mit der Vermietung von Wohnraum oder als Wohnungseigentümergemeinschaft im Sinne des Wohnungseigentumsgesetzes bezogen wird greift die Dezember-Soforthilfe ebenfalls.

Ausführliche Informationen zu weiteren Kundengruppen und Sonderfälle sind hier zusammengefasst.

Letztverbrauchern wird ein einmaliger Entlastungsbetrag spätestens mit der Rechnung gutgeschrieben, deren Abrechnungszeitraum den Monat Dezember 2022 umfasst. Letztverbrauchern, die über ein Standardlastprofil beliefert werden, dass sind i. d. R. Haushaltskunden, erhalten diesen Entlastungsbetrag bereits vorläufig durch den Entfall des Dezember-Abschlags 2022.

Für die Berechnung des Entlastungsbetrages wird ein Zwölftel des prognostizierten Jahresverbrauchs für die jeweilige Entnahmestelle angenommen. Der daraus errechnete Wert wird mit dem für Dezember 2022 vereinbarten Arbeitspreis, ergänzt um eine anteilige Entlastung bei den anderen Preiselementen, multipliziert. Weicht dieses Ergebnis bei Letztverbrauchern, die bereits vorläufig durch den Entfall des Dezember-Abschlags 2022 entlastet wurden, von eben diesem entfallenen Dezember-Abschlag ab, wird die Differenz über die nächste Rechnung ausgeglichen.

Beispielrechnung:

Für einen Durchschnittshaushalt im Grundversorgungstarif wird ein Jahresverbrauch von 18.000 Kilowattstunden prognostiziert. Geteilt durch zwölf ergibt sich ein Verbrauch von 1.500 Kilowattstunden pro Monat. Dieser wird mit dem im Dezember 2022 geltenden Arbeitspreis, für die Grundversorgung von 13,72 Cent/kWh, multipliziert. Zu den daraus errechneten 205,80 Euro wird noch ein Zwölftel des Grundpreises addiert (106,36 Euro: 12 = 8,86 Euro). Der tatsächliche Entlastungsbetrag beträgt in der Beispielrechnung also 214,66 Euro. Dieser Betrag kann von Ihrer üblichen Abschlagszahlung abweichen. Sie müssen dennoch nichts tun, die Differenz wird in Ihrer Jahresrechnung berücksichtigt.

Der prognostizierte Jahresverbrauch wird nach Maßgabe von § 2 Abs. 2 Erdgas-Wärme-Soforthilfegesetz ermittelt.

Uns ist bekannt, dass nach dem Willen der Bundesregierung die Gasbeschaffungsumlage kurzfristig wieder abgeschafft werden soll. Wir prüfen derzeit, wann und wie genau die Bundesregierung die Abschaffung der Gasumlage umsetzen möchte, um dies bei unserer Preisgestaltung berücksichtigen zu können. Über Preisänderungen werden wir Sie informieren. Bis dahin gelten unsere aktuellen Preise.

Lesen Sie dazu auch unsere aktuelle Pressemitteilung

In der aktuellen Situation ist es nicht möglich zu prognostizieren, wie sich die Preise genau entwickeln werden. Es ist jedoch anzunehmen, dass die Energiepreise auch im kommenden Jahr auf einem hohen Niveau bleiben werden.

Die Regierung prüft nahezu täglich, ob die Maßnahmen zur Verbesserung der Liefersituation (Gasbeschaffungsumlage) oder zur Entlastung der Bürger zielführend und hilfreich sind. Das kann auch kurzfristig zu Veränderungen der Kostensituation führen und wirkt sich dadurch auch auf Abschläge unserer Kunden aus. Sie können sicher sein, dass wir alle Änderungen, auch kurzfristig, bestmöglich im Sinne unserer Kunden und einer sicheren Versorgung berücksichtigen. Kurzfristige Änderungen an der Höhe der Abschläge sind somit nicht ausgeschlossen.

Die Höhe Ihrer Abschläge wird anhand Ihres Verbrauchs festgelegt. Sollten Sie aber weniger Erdgas verbrauchen, können Sie auch Ihren Abschlag anpassen lassen. In Anbetracht der stark steigenden Energiepreise, die im Falle einer Gasmangellage noch mal steigen könnten, ist jedoch Vorsicht geboten. Denn durch die Senkung des Abschlags bei weiter steigenden Preisen, könnte es so zu einer Nachzahlung zum Ende des Abrechnungsjahres kommen. Gerne schauen wir uns gemeinsam Ihre Verbräuche und Abschläge an und beraten Sie zu möglichen Anpassungen.

Bei Fragen rund um Ihre Erdgasversorgung können Sie sich unter 0201/800-3333 an uns wenden. Oder senden Sie uns einfach eine E-Mail an kundenservicestadtwerke-essen "«@&.de.

In unserem Kundenzentrum an der Rüttenscheider Straße empfangen wir Sie montags bis freitags von 8.00 bis 13.00 Uhr und donnerstags durchgehend bis 18.00 Uhr.

Aufgrund der momentanen Lage am Energiemarkt und der Erdgas-Preisanpassung erreichen uns derzeit zahlreiche Anfragen. Durch die Vielzahl an Anrufen kommt es zu zeitweisen Überlastungen und längeren Wartezeiten. Zahlreiche Services können Sie auch selbstständig in unserem Online-Kundenportal lösen. Registrieren Sie sich dazu einfach unter www.stadtwerke-essen.de/kundenportal und nutzen Sie die zahlreichen Funktionen bequem von zu Hause aus.

Aufgrund der stark gestiegenen Energiepreise sind die Stadtwerke Essen bemüht, den Verbrauch aller Essener Erdgaskunden möglichst genau zu ermitteln und abzurechnen. Daher werden zwischen Oktober und dem Ende des Jahres vermehrt Gaszähler im Essener Stadtgebiet in unserem Auftrag abgelesen. Dies betrifft alle Erdgaszähler im Essener Stadtgebiet. Bei einzelnen Haushalten wird der Gaszähler in diesem Jahr daher zum zweiten Mal abgelesen. Sowohl die Stadtwerke Essen als auch die Erdgaskunden profitieren dadurch von einer sehr präzisen Abrechnung.

Alle weiteren detaillieren Informationen finden Sie hier.

In einem ersten Schreiben von August haben wir Sie über die steigenden Erdgaspreise zum 01. Oktober informiert.

Um Sie aufgrund der gestiegenen Preise vor hohen Nachzahlungen zu schützen, passen wir Ihre monatlichen Abschläge prozentual zur Preiserhöhung an. Darüber haben wir Sie in einem zweiten Schreiben Ende September/Anfang Oktober informiert.

Die Bundesregierung empfiehlt allen Verbrauchern, den Energieverbrauch zu reduzieren.  Mit der Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über kurzfristig wirksame Maßnahmen (EnSikuMaV) sollen Maßnahmen zur Energieeinsparung im Gebäudebereich geregelt werden. Als ein Teil dieser Maßnahmen sollen Gas- und Wärmelieferanten über Möglichkeiten zur Energieeinsparung informieren. Dazu haben wir Ihnen bereits mit einem dritten Anschreiben von Oktober Informationen zukommen lassen. Bis Ende dieses Jahres erhalten Sie zudem noch eine weitere individualisierte Mitteilung zu diesem Thema.

Wenn Sie die Informationen rund um Ihre Gasversorgung zukünftig digital erhalten möchten, registrieren Sie sich ganz einfach in unserem Kundenportal und wählen Sie hier die entsprechende Versandart Ihrer Unterlagen aus: www.stadtwerke-essen.de/kundenportal

Aktuell erreichen Sie viele Informationen zu unterschiedlichen Aspekten ihrer Erdgasversorgung bei den Stadtwerken Essen. Wir arbeiten mit unterschiedlichen Partnern zusammen, um sicherzustellen, dass Sie alle Informationen rechtzeitig erhalten. Das kann jedoch dazu führen, dass Briefumschläge beispielsweise unterschiedlich aussehen und mal mit und mal ohne Stadtwerke-Logo versehen sind. Wir setzen auf umweltschonende Materialien und sind, parallel durch die Rohstoffknappheit, gezwungen, alternative Versandumschläge zu nutzen.

Sie können helfen, die Umwelt zu entlasten, indem Sie Ihre Unterlagen zukünftig digital erhalten. Dazu können Sie sich einfach in unserem Kundenportal registrieren und hier die entsprechende Versandart Ihrer Unterlagen auswählen: www.stadtwerke-essen.de/kundenportal.

Der Krieg in der Ukraine und die Turbulenzen auf den Energiemärkten stellen uns alle vor große Herausforderungen. Energiesparen ist daher das Gebot der Stunde. Die Bundesregierung empfiehlt entsprechend allen Verbrauchern, den Energieverbrauch zu reduzieren. Mit der Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über kurzfristig wirksame Maßnahmen (EnSikuMaV) sollen Maßnahmen zur Energieeinsparung im Gebäudebereich geregelt werden. Dazu haben wir Ihnen bereits mit einem dritten Anschreiben von Oktober Informationen zukommen lassen. Bis Ende dieses Jahres erhalten Sie zudem noch eine weitere individualisierte Mitteilung zu diesem Thema.

Alle ausführlichen Heiz- und Energiespartipps finden Sie hier bei uns.

Aufgrund der außergewöhnlichen Lage am Energiemarkt, die zu stark gestiegenen Beschaffungskosten und neuen gesetzlichen Umlagen führt, kommen auch wir nicht umhin, unsere Erdgaspreise zum 01. Oktober anzupassen. Um hohe Nachzahlungen für Sie zu vermeiden, wird Ihr monatlicher Abschlag entsprechend der Preiserhöhung prozentual angepasst. Über die Höhe Ihrer neuen Abschläge informieren wir Sie in einem individuellen Schreiben.

Ihren Abschlag haben wir prozentual zur Preiserhöhung angepasst. Das bedeutet: Hat sich der Erdgaspreis pro Kilowattstunde z.B. um 100 Prozent erhöht, verdoppelt sich Ihr monatlicher Abschlag. Je nach Tarif kann Ihr Abschlag prozentual aber auch geringer ausfallen als die Preiserhöhung. Für Neukunden, die z.B. im September Kunde bei uns geworden sind, kann sich der Abschlag auch reduzieren, da sich die Mehrwertsteuer auf Erdgas ab Oktober reduziert.

Nein, Sie brauchen sich um nichts zu kümmern. Ihren Abschlag passen wir automatisch und prozentual zur Preiserhöhung für Sie an. So können hohe Nachzahlungen vermieden werden. Hierzu erhalten Sie ein separates Schreiben mit allen Informationen.

Die Mehrwertsteuersenkung von 19 auf 7 Prozent beim Erdgas geben wir natürlich vollständig an Sie weiter. In den neuen Abschlagsbeträgen ist die Mehrwertsteuersenkung bereits enthalten, wie sie der Tabelle aus Ihrem Anschreiben entnehmen können.

Sofern Sie Ihrer Zahlungsverpflichtung nicht nachkommen können, wenden Sie sich rechtzeitig an uns. Wir prüfen Ihr Anliegen in jedem Fall und finden eine an Ihre aktuelle finanzielle Situation angepasste Lösung. Diese kann u.a. aus einer Ratenzahlungsvereinbarung, einer Vorauszahlungsänderung oder auch einer Stundung bestehen. Bei Fragen dazu wenden Sie sich bitte telefonisch unter 0201/800-1599 an uns oder senden Sie uns einfach eine E-Mail an forderungsmanagement-vertriebstadtwerke-essen "«@&.de.

Tipps und Tricks zum Energiesparen finden Sie übersichtlich und ausführlich hier bei uns.

 

Wir geben die Mehrwertsteuersenkung selbstverständlich vollständig an unsere Kunden weiter.

Zum Zeitpunkt unserer aktuellen Preisanpassung bzw. des Versands der Informationsschreiben an unsere Kunden konnte die angekündigte Mehrwertsteuersenkung noch nicht ausgewiesen werden.

Selbstverständlich werden wir die Senkung aber von Beginn ihres Wirksamwerdens an in den Erdgasabrechnungen berücksichtigen und die Ersparnis vollständig an unsere Kunden weitergeben. Mit Wirkung zum 01.10.2022 haben wir die Mehrwertsteuersenkung schon in die Berechnung der neuen Abschläge einfließen lassen.

Nein, ein neues Anschreiben ist nicht notwendig. Wir werden die Senkung automatisch ab dem Zeitpunkt des Wirksamwerdens berücksichtigen und an unsere Kunden weitergeben.

Hier spielen viele Einflussfaktoren eine Rolle. Der Hauptgrund ist sicherlich der Krieg in der Ukraine und die damit zusammenhängende Auseinandersetzung der EU mit Russland. Sanktionen auf der einen und Reduzierung der Gasflüsse auf der anderen Seite trieben die Beschaffungspreise für Erdgas bis zuletzt auf Rekordhöhe. Denn reduziert sich das Angebot eines Rohstoffs bei gleichbleibender oder erhöhter Nachfrage, steigt sein Preis. Ein weiterer Grund für die Erhöhung der Erdgaspreise  niedrigen Füllstände der Gasspeicher, die seit Monaten ebenfalls zu teuren Gaspreisen wieder befüllt werden. Hinzu kommen die vom Gesetzgeber eingeführte Gasbeschaffungsumlage, die Versorger an ihre Kunden weitergeben können sowie die geplante Gasspeicherumlage.

Gasimporteure müssen die drastisch reduzierten Gasmengen aus Russland ersetzen bzw. neu einkaufen, um ihren Lieferpflichten gegenüber Energieversorgungsunternehmen (etwa Stadtwerken) nachzukommen – allerdings zu wesentlich höheren Kosten. Zunehmend fehlen den betroffenen Gasimporteuren dazu die Mittel, weil sie aufgrund von vertraglichen Regeln die höheren Preise bisher nicht an ihre Kunden weitergeben konnten. Hierdurch entstehen einigen Gasimporteuren erhebliche Verluste, die sie nur zeitlich begrenzt decken können. Wenn die Verluste zu groß werden, droht die Insolvenz dieser Unternehmen und damit schlimmstenfalls der Zusammenbruch der Gasversorgung in Deutschland insgesamt. Gehen Importeure in die Insolvenz, können viele Energieversorger kein Gas mehr beziehen und ihre eigenen Gaslieferverpflichtungen nicht mehr vollständig erfüllen. Die Lieferausfälle könnten also sowohl weitere Insolvenzen nach sich ziehen als auch die Gasversorgung erheblich stören. Um die Versorgungssicherheit im kommenden Herbst und Winter zu gewährleisten, müssen alle Marktmechanismen des Gasmarkts sowie die Lieferketten so lange wie möglich aufrechterhalten werden, um Insolvenzen von Gashändlern und Dominoeffekte in der Lieferkette der Energiewirtschaft zu verhindern. Das ist das übergreifende Ziel der Gasbeschaffungsumlage gemäß § 26 Energiesicherungsgesetz (EnSiG). Zu diesem Zweck schafft die Bundesregierung die Möglichkeit, dass die Gasimporteure ab Oktober 2022 für die zusätzlichen Kosten zur Beschaffung von Ersatzgas einen finanziellen Ausgleich erhalten können. Um den Ausgleich zu finanzieren, wird ein Großteil der Zusatzkosten für das Ersatzgas von Oktober an über die „saldierte Preisanpassung“, also eine Art Umlage, auf möglichst viele Schultern verteilt – zunächst auf die der Energieversorger, die frei sind, diese Kosten dann an die privaten und gewerblichen Endverbraucherinnen und -verbraucher weiterzugeben. Die Gasbeschaffungsumlage wurde von der Bundesregierung zunächst mit 2,419 ct. je kWh festgesetzt.

Die Gasspeicherumlage soll die Mehrkosten der Marktgebietsverantwortlichen Trading Hub Europe (THE) auffangen. Die THE ist für die Einhaltung der Füllstandsvorgaben zuständig und hat für die Speicherbefüllung zu den aktuellen Preisen erhebliche Mehrkosten. Diese Kosten können ab dem 1. Oktober 2022 an die Bilanzkreisverantwortlichen, d.h. auch die Stadtwerke Essen, weitergegeben werden. Die Stadtwerke Essen prüfen aktuell noch, wie sich diese zweite Umlage auf die Preisgestaltung auswirken wird.

Die neuen Erdgas-Preise gelten ab dem 01. Oktober 2022. Alle betroffenen Kundinnen und Kunden werden rechtzeitig über ein persönliches Anschreiben von uns informiert. Außerdem wird auch in der Presse über die anstehende Preisanpassung informiert.

In der aktuellen Situation ist es nicht möglich zu prognostizieren, wie sich die Preise genau entwickeln werden. Es ist jedoch anzunehmen, dass die Energiepreise auch im kommenden Jahr auf einem hohen Niveau bleiben werden.

Schon heute liegen die Preise unserer Bestandskunden unter den marktüblichen Preisen, welche zum Beispiel auf den gängigen Vergleichsportalen ersichtlich sind. Das liegt an der von uns langfristig angelegten Einkaufsstrategie für Erdgas und Strom. Wir stehen mit unseren Preisen für eine faire und transparente Kommunikation und verpflichten uns in unseren AGB zudem, gesunkene Kosten an unsere Kunden weiterzureichen.

Die Mehrkosten, die durch die neuen, vom Gesetzgeber eingeführten Umlagen entstehen, müssen wir an unsere Kunden weitergeben. Wie in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Tarife mit eingeschränkter Preisfixierung aufgeführt, passen wir auch in diesen Tarifen den Preis entsprechend der Höhe der Umlagen an.

Heizung runter – Pullover an. So plakativ es auch klingt, die Raumtemperatur zu senken, ist in diesem Winter die beste Möglichkeit, Gas und somit auch Kosten zu sparen. Wenn Sie die Temperatur nur um ein Grad absenken, sparen Sie bereits 6 Prozent Energie und somit Heizkosten. Weitere Tipps zum Energiesparen finden sie unter https://www.stadtwerke-essen.de/zuhause/energie-sparen .

Sie müssen nichts weiter tun. Wir werden Ihre Abschläge entsprechend Ihrem Tarif und bisherigem Verbrauchsverhalten anpassen. Aufgrund der immensen Preissteigerungen und um hohe Nachzahlungen zu vermeiden, werden die Abschläge deutlich höher ausfallen als zuletzt. In einem gesonderten Anschreiben informieren wir alle betroffenen Kunden über die Höhe ihrer zukünftigen Abschläge.

Sie haben die Information zur Abschlagsanpassung später erhalten als erwartet? Das liegt an der neu eingeführten Mehrwertsteuersenkung, die wir bei der Berechnung Ihrer Abschläge direkt mit berücksichtigt haben. So kam es teilweise zu leichten Verzögerungen bei den Berechnungen und dem Versand der Schreiben.

Sofern Sie Ihrer Zahlungsverpflichtung nicht nachkommen können, wenden Sie sich rechtzeitig an uns. Wir prüfen Ihr Anliegen in jedem Fall und finden eine an Ihre aktuelle finanzielle Situation angepasste Lösung. Diese kann u.a. aus einer Ratenzahlungsvereinbarung, einer Vorauszahlungsänderung oder auch einer Stundung bestehen.

Bei Fragen zu den aktuellen Veränderungen oder zu unseren Serviceleistungen können Sie uns in unserem Kundenzentrum an der Rüttenscheider Straße 27–37 besuchen. Hier empfangen wir Sie gerne montags bis freitags von 8:00 Uhr bis 13:00 Uhr und donnerstags durchgehend von 8:00 bis 18:00 Uhr. Aber auch an den anderen Nachmittagen nehmen wir uns Zeit für Sie. Vereinbaren Sie dazu einen individuellen Termin mit uns. Oder rufen Sie uns an. Unter 0201 800-3333 helfen wir Ihnen gerne weiter.

Da in den kommenden Wochen mit deutlich mehr Rückfragen und Beratungsgesprächen gerechnet wird, bitten die Stadtwerke Essen ihre Kunden alle Services, die selbstständig im Kundenportal durchgeführt werden können, dort vorzunehmen, um Wartezeiten zu vermeiden. Dazu gehören die Erfassung von Zählerständen, die Einsicht in bereits adressierte Rechnungen, die Änderung von Kontakt- und Bankdaten, sowie viele weitere nützliche Funktionen.

Die regionalen Unterschiede beim Gaspreis sind insbesondere auf die regional unterschiedlichen Netzentgelte zurückzuführen. Diese werden durch die Bundesnetzagentur (BNetzA) anhand regionalspezifischer Faktoren wie der topografischen Beschaffenheit, der Besiedlungsdichte sowie dem Bedarf an Investitionen in den Netzzubau und die Instandhaltung der Infrastrukturen festgelegt. Die Höhe der Netzentgelte wird durch die BNetzA staatlich kontrolliert, um sicherzustellen, dass sie angemessen und diskriminierungsfrei sind. Dieser Bestandteil des Gaspreises ist somit nicht durch die Gasversorger bei der Preisgestaltung beeinflussbar.

Somit kann es regional zu unterschiedlichen Entwicklungen bei den Netzentgelten kommen. Sie basieren auf den von den Regulierungs-behörden geprüften Kosten für den Betrieb, Erhalt und Ausbau der Netzinfrastruktur in den jeweiligen Versorgungsgebieten.

Der Erdgaspreis bei den Stadtwerken Essen setzt sich aus einem Grund- und einem Arbeitspreis zusammen. Mit dem Grundpreis werden verbrauchsunabhängige Kosten abgedeckt. Er setzt sich im Regelfall aus einem festen Grundbetrag und dem Verrechnungspreis (Zählerpreis) zusammen. Der Arbeitspreis bezeichnet den Preis für eine verbrauchte Kilowattstunde Energie.

Neben den Beschaffungs- und Vertriebskosten sind Netzentgelte, Steuern und Abgaben enthalten, die den Erdgaspreis beeinflussen. Je nach Verbrauch entfallen bereits rund 50 Prozent des Preises auf die Netznutzungsentgelte sowie staatliche und gesetzliche Abgaben. Diese sind vom Erdgasanbieter nicht beeinflussbar.

Aus folgenden Bestandteilen setzt sich der Erdgaspreis zusammen:

  1. Steuern und Abgaben
  2. Netzentgelte
  3. Beschaffungs- und Vertriebskosten

Steuern und Abgaben

Netzentgelte

Beschaffungs- und Vertriebskosten

Dieser Teil der Kosten wird staatlich festgelegt und enthält die Erdgassteuer, die Mehrwertsteuer und die Konzessionsabgaben.

 

Die Erdgassteuer wird für den Verbrauch von Erdgas erhoben und ist somit eine reine Verbrauchssteuer.

 

Die Konzessionsabgaben werden von der Gemeinde für die Nutzung von öffentlichen Straßen und Wegen zur Verlegung von Erdgasleitungen erhoben. 
 

Die CO2-Steuer wird seit Januar 2021 für das Inverkehrbringen von Heizöl, Erdgas, Benzin und Diesel erhoben.

Die Kosten in diesem Bereich sind gesetzlich reguliert.

 

Mit den Netzentgelten werden die Erdgasnetze betrieben, ausgebaut und gewartet. Diese Kosten werden vom Netzbetreiber erhoben und über den Erd-gaspreis an den Verbraucher weitergegeben.

 

Ebenso sind in diesem Bereich die Kosten für den Messstellenbetrieb und die Messung enthalten. 

Beschaffungskosten geben die Höhe des Preises für Erdgas am Energiemarkt an. 

Ab 01. Januar 2021 wird für das Inverkehrbringen von Kohlenstoffdioxid (CO2) eine Bepreisung von uns als Erdgaslieferant erhoben. Ziel dabei ist es, die Erderwärmung, die unter anderem durch den Ausstoß von Kohlenstoffdioxid-Emissionen vorangetrieben wird, zu verringern.

Warum wird eine CO2-Bepreisung eingeführt?

Um der globalen Erderwärmung entgegenzuwirken, hat Deutschland sein nationales Klimaschutzziel im vergangenen Jahr im Klimaschutzgesetz festgeschrieben und sich damit verpflichtet, bis 2030 den Treibhausgasaus-stoß um mindestens 55 Prozent im Vergleich zu 1990 zu reduzieren.

Als Maßnahme des Klimaschutzprogramms wurde im Bundeskabinett eine CO2-Bepreisung für fossile Brennstoffe (Heizöl, Erdgas, Benzin und Diesel) beschlossen. Ziel dieser Maßnahme ist es, zu einem bewussten Umgang mit den Ressourcen anzuregen und so die Kohlenstoffdioxid-Emissionen zu verringern.

Neben den üblichen Kontaktdaten (Name, Anschrift, Bankverbindung) tragen Sie bitte folgende Punkte ein:

  • den Namen des aktuellen Gaslieferanten
  • die Kundenummer beim aktuellen Gasanbieter (ausgenommen bei Neueinzug)
  • die Nummer des eigenen Gaszählers
  • den aktuellen Zählerstand
  • den Vorjahresverbrauch

Wichtig: Nur wenn der Antrag vollständig und korrekt ausgefüllt wird, ist ein Wechsel möglich.

Damit Sie immer flexibel bleiben, haben Sie bei EssenGas ein monatliches Kündigungsrecht. Wenn Sie in diesem Monat kündigen, werden Sie noch bis zum Ende des nächsten Kalendermonats von uns mit EssenGas versorgt.

EssenGas zum Fixtarif kann mit einer Frist von drei Monaten zum Ende der Vertragslaufzeit gekündigt werden.

Im Erdgasliefervertrag wird der jährliche Energiebedarf abgefragt, um die Höhe der Abschlagszahlungen zu ermitteln. Sie können sich an den nachfolgenden Richtwerten orientieren:

  • Wohnung 50 m²: ca. 7.000 kWh pro Jahr
  • Wohnung 100 m²: ca. 15.000 kWh pro Jahr
  • Reihenhaus 120 m²: ca. 18.000 kWh pro Jahr
  • Einfamilienhaus 150 m²: ca. 23.000 kWh pro Jahr

Diese Werte können allerdings deutlich vom tatsächlichen Verbrauch abweichen, je nachdem, ob man beispielsweise viel heizt oder nicht. Genauere Anhaltspunkte liefert ein Blick auf die letzte Gasrechnung.

Auf dem Weg zu Ihnen wird das Erdgas durch unterirdische Leitungen befördert. Ein Transport über Straßen und Schienen entfällt.

Sie sollten Ihre Erdgasheizung einmal jährlich von einem dafür zugelassenen Installateur überprüfen, reinigen und warten lassen. Das sichert Ihnen die zuverlässige, sparsame und lange Funktion Ihrer Heizungsanlage.

Von Natur aus ist Erdgas geruchlos. Die Stadtwerke Essen fügen dem Erdgas allerdings einen penetrant riechenden Duftstoff bei. So würden Sie ausweichendes Gas schon in der geringsten Konzentration wahrnehmen. Bereits ein Anteil von nur 0,5 % Erdgas in der Umgebungsluft wäre umgehend deutlich zu erkennen.

Öffnen Sie unverzüglich Türen und Fenster. Unmittelbar danach verlassen Sie bitte das Gebäude. Vermeiden Sie alles, was zu einer Funkenbildung führen könnte. Betätigen Sie keine elektrischen Geräte und Lichtschalter. Ziehen Sie keine Stecker aus den Steckdosen.

Kontaktieren Sie, sobald Sie das Gebäude verlassen haben, die Störungsannahme der Stadtwerke Essen AG unter 0201 / 85113-33. Die Mitarbeiter des Technischen Informationszentrums (TIZ) stehen Ihnen rund um die Uhr zur Verfügung.

Die Maßeinheit für den Gasverbrauch ist der Kubikmeter (m³). Der Verbrauchswert ist das vom Gaszähler gemessene Verbrauchsvolumen in Kubikmetern innerhalb einer Abrechnungsperiode.

Der Verbrauch von Erdgas wird als Brennwert in Kilowattstunden (kWh) angegeben und für die jeweilige Abrechnungsperiode ausgewiesen. Am Gaszähler wird die Verbrauchsmenge allerdings in Kubikmetern (m³) gemessen. Für die Abrechnung wird das eine aus dem anderen mittels eines Umrechnungsfaktors ermittelt.

Bei der Verbrennung von Gas und der nachfolgenden Abkühlung der Abgase wird Energie freigesetzt. Die freigesetzte Energiemenge wird als Brennwert angegeben. Der Brennwert beziffert den Gewinn an Wärmeenergie, der bei der Verbrennung pro Kubikmeter Erdgas entsteht.

Erdgas wird volumetrisch, das heißt in Kubikmetern (m³), gemessen und in Kilowattstunden (kWh) umgerechnet. Denn das Betriebsvolumen wird von Druck und Temperatur beeinflusst. Diese Faktoren sollen allerdings keinen Einfluss auf die Abrechnung haben. In der thermischen Gasabrechnung wird deshalb der Verbrauch in Kubikmetern nach eichrechtlich anerkannten Regeln mit der Zustandszahl z (z-Zahl) und dem Brennwert multipliziert. Die z-Zahl ist ein Korrekturfaktor, mit dem der Einfluss von Druck und Temperatur aufgehoben wird. Der Brennwert zeigt an, wie viel Energie im Erdgas enthalten ist.

Der Verbrauchswert in Kilowattstunden (kWh) ergibt sich durch die Multiplikation des gemessenen Verbrauchswertes in Kubikmetern (m³) mit der Zustandszahl und dem Brennwert.

Die Gassteuer ist eine gesetzlich geregelte Verbrauchssteuer. Sie fällt seit dem Gesetz zur ökologischen Steuerreform von 1999 an. Besteuert wird der Gasverbrauch bzw. die Entnahme von Gas aus dem Netz im deutschen Steuergebiet. Die Energiesteuer für Erdgas wird vom Energieversorger in Rechnung gestellt und an den Fiskus abgeführt.

Eine Zustandszahl (z-Zahl) beschreibt die Temperatur und den Druck am Verbrauchsort. Beides beeinflusst den Energiegehalt des Erdgases und wird in der thermischen Verbrauchsabrechnung berücksichtigt.

Der Wobbe-Index wird gebraucht, um die Austauschbarkeit von Brenngasen zu beurteilen. Brenngase mit gleichem Wobbe-Index ergeben bei gleichem Düsendruck die gleiche Wärmebelastung im Brenner. Die Brennerdüse muss in diesem Fall nicht ausgetauscht werden.

Wobbe-Index für das in Essen verwendete Erdgas-E (H):

Wobbe-Index = Ws n 14,631 kWh/m³

Für Vertrags-Installationsunternehmen (VIU): Einstelltabelle für Gasgeräte (H-Gas)

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