Sie haben Fragen zu Ihrer Rechnung und Ihren Abschlagszahlungen? Informieren Sie sich hier.

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Häufige Fragen und Antworten (FAQs)

Sie haben Ihre Rechnung und Ihren Abschlagsplan erhalten? Hier finden Sie Erklärungen zu häufig gestellten Fragen zu diesen und vielen weiteren Themen rund um die Stadtwerke Essen.

Die technische Umsetzung der staatlichen Energiekostenentlastungen hat unsere Prozessabläufe verzögert. Inzwischen konnten wir unsere Systeme nun aber so weit umstellen, dass wir wieder Rechnungen erstellen können und mit Hochdruck daran arbeiten, den Rechnungsstau aufzulösen.

Durch die Entlastungsmaßnahmen in Form der Dezember-Soforthilfe und der Gas- und Strompreisbremsen sind die Rechnungsschreiben und Abschlagspläne deutlich komplexer geworden. Daher möchten wir Ihnen hier Antworten auf häufig gestellte Fragen geben, die uns im Kundenservice erreichen. Wir hoffen, dass wir Ihnen damit konkrete Hilfestellungen geben, Ihre Rechnung und den übermittelten Abschlagsplan besser zu verstehen.

Bei weitergehenden Fragen hilft Ihnen gerne unser Kundenservice weiter (https://www.stadtwerke-essen.de/kontakt).

Wichtig zu wissen:

Ende Juli 2023 hat der Gesetzgeber weitere Anpassungen an den Preisbremsen vorgenommen, die wir bei der Rechnungsstellung berücksichtigen müssen. Sie betreffen ab August insbesondere Heizstrom-Kunden mit einem eigenen Nachtstromtarif. Sofern Sie noch keine Rechnung erhalten haben, bitten wir Sie um Geduld. Wir setzen die Neuregelungen derzeit um.

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57 FAQ-Einträge in der Kategorie Allgemein

Durch die zahlreichen Veränderungen am Energiemarkt im vergangenen Jahr, die stark schwankenden Preise und die Einführung der Energiepreisbremse wird von einer pauschalen Anpassung der Abschläge abgesehen. Wenn Sie Ihre Abschläge anpassen möchten, können Sie sich an uns wenden.

Entweder telefonisch unter 0201 / 800-1453 oder per E-Mail an kundenservicestadtwerke-essen "«@&.de.

 

Auch in unserem Online-Kundenportal können Sie Ihren Abschlag ändern. Melden Sie sich über www.stadtwerke-essen.de/kundenportal an und passen Sie Ihre Angaben wie gewünscht an.

Der Zwischenstand wird auf Basis der letzten Verbräuche und der vom Deutschen Wetterdienst übermittelten Temperaturdaten errechnet. Dabei wird ein Tagesdurchschnitt zugrunde gelegt.

Selbstverständlich können Sie Ihren Zählerstand auch ganz einfach selbst ablesen und telefonisch oder schriftlich an uns weitergeben.

Sie möchten Ihre Angaben online übermitteln? Auch kein Problem. In unserem Kundenportal können Sie Ihre Daten ganz einfach online eintragen oder ändern. Melden Sie sich dazu einfach über www.stadtwerke-essen.de/kundenportal in unserem Online-Kundenportal an und nutzen Sie direkt alle Services.

Alle Letztverbraucher, die unter die Strom- bzw. Gaspreisbremse fallen, erhalten vor ihrer Jahresrechnung ein Informationsschreiben. Es gibt ihnen einen Überblick, wie sich ihr Entlastungskontingent und der Entlastungsbetrag berechnen. Zudem informiert das Schreiben über die Höhe der künftigen monatlichen Abschlagszahlungen unter Berücksichtigung des Entlastungsbetrages.

Die Energiepreisbremsen sehen grundsätzlich vor, dass der Entlastungsbetrag anteilig und monatlich gewährt wird. Daher werden bei monatlichen Abschlagszahlungen die Entlastungsbeträge bei jeder einzelnen Abschlagszahlung berücksichtigt. Sofern dies bei Abschlagszahlungen in der Vergangenheit noch nicht erfolgt ist, wird dies jetzt nachgeholt.

Im ersten dargestellten Abschlag 2023 werden zusätzlich die Entlastungsbeträge der zu berücksichtigenden Vormonate verrechnet.

Beispielrechnung:

Ihr bisheriger Abschlag betrug 100,00 Euro im Monat. Ihr monatlicher Entlastungsbeitrag beträgt 25,00 Euro und in Ihrem Fall müssen die Entlastungsbeiträge aus 6 Vormonaten verrechnet werden. Daraus ergibt sich im ersten dargestellten Abschlag ein Betrag von 0,00 Euro, da die Entlastungsbeiträge aus 4 Monaten verrechnet werden konnten (4 x 25,00 = 100,00). Im zweiten dargestellten Abschlag werden die übrigen 2 Vormonate verrechnet (2 x 25,00 = 50,00), also zahlen Sie noch 50,00 Euro. Ab dem dritten Abschlag zahlen Sie 75,00 Euro (100,00 – 25,00 = 75,00).

Sofern wir Sie im Rahmen der Jahresrechnung erst später als gewohnt berücksichtigen konnten, da die Umsetzung zur Entlastung durch die Energiepreisbremse mehr Zeit in Anspruch genommen hat, sind weniger Abschlagszahlungen bis zur nächsten Jahresrechnung fällig. Dadurch erhöht sich die monatliche Belastung. Erst in der darauffolgenden Abrechnungsperiode berechnen wir Ihren Abschlag wieder mit den gewohnten 12 Abschlägen pro Jahr.

Wir rechnen im rollierenden System ab. Das bedeutet, dass der Abrechnungszeitraum nicht mit einem Kalenderjahr gleichzusetzen ist. Wenn Sie Ihre Jahresrechnung bspw. üblicherweise im Oktober erhalten, ist der aktuelle Abrechnungszeitraum Oktober 2022 bis Oktober 2023. Da die Energiepreisbremse ab dem 01. Januar 2023 gilt, ergibt sich bis zum Tag Ihrer Abrechnung im Oktober 2023 ein anteiliges Entlastungskontingent, das 10 Mal Ihren monatlichen Entlastungsbetrag berücksichtigt. Die verbleibenden 2 Entlastungsbeträge werden dann im anschließenden Abrechnungszeitraum verrechnet.

Im Rahmen des Kundeninformationsschreibens informieren wir Sie über ihren gesamten Entlastungsbetrag für das Kalenderjahr 2023 sowie den Abschlagsplan für den aktuellen Abrechnungszeitraum. Da der Abrechnungszeitraum nicht mit einem Kalenderjahr gleichzusetzen ist und somit vor Ablauf des Jahres 2023 enden kann, die Preisbremsen aber nach dem aktuellen Gesetzesstand bis Ende 2023 gelten – wobei die Bundesregierung die Preisbremsen auch noch um vier Monate verlängern kann – werden noch ausstehende Entlastungsbeträge im Abschlagsplan für den nächsten Abrechnungszeitraum berücksichtigt. In Ihren Jahresrechnungen werden zudem alle im jeweiligen Abrechnungszeitraum gewährten Entlastungen ausgewiesen.

Für Haushaltskunden und kleinere Unternehmen wird der Erdgaspreis seit 01. März und rückwirkend für Januar und Februar bei 80 Prozent des im September 2022 prognostizierten Jahresverbrauchs auf 12 Cent brutto pro Kilowattstunde gedeckelt. Darüber hinaus gilt dann der zwischen Ihnen und uns vereinbarte vertragliche Arbeitspreis.

Auch kleinere und mittlere Wärmekunden erhalten bei 80 Prozent des im September 2022 prognostizierten Jahresverbrauchs einen Preisdeckel. Für Wärme liegt dieser bei 9,5 Cent brutto pro Kilowattstunde. Auch Wärmekunden müssen für darüberhinausgehende Verbräuche den vertraglich vereinbarten Preis zahlen.

Für Großverbraucher gelten abweichende Regeln. Ausführliche Informationen finden Sie hier

Alle Kunden mit einem Jahresverbrauch bis 1 500 000 Kilowattstunden erhalten die Dezember-Soforthilfe. Ausführliche Informationen zu weiteren Kundengruppen und Sonderfälle sind hier zusammengefasst.

Der Entlastungsbetrag entspricht der Höhe nach dem Septemberabschlag mit einem zusätzlichen Aufschlag von 20 Prozent².

 

²Wenn wir mit Ihnen keinen Septemberabschlag vereinbart haben, bilden wir einen entsprechenden monatlichen Durchschnitt nach § 4 Abs. 3 Satz 2 Erdgas-Wärme-Soforthilfegesetz.

Ja. Die Preisänderung berechtigt Sie dazu, den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist außerordentlich zum Datum des Wirksamwerdens der Preisänderung in Textform zu kündigen.

Ja, Ihren Gas- und Stromanbieter können Sie frei wählen und kostenlos wechseln. Wir werden einen Lieferantenwechsel unter Berücksichtigung der vertraglichen Bedingungen des bisherigen Versorgers veranlassen.

Unser Serviceteam ist montags bis freitags für Sie erreichbar und freut sich auf Ihren Anruf unter 0201/800-3333. Natürlich beantworten wir Ihre Fragen auch per E-Mail. Nutzen Sie dazu folgende Adressen:

Oder besuchen Sie uns in unserem Kundenzentrum an der Rüttenscheider Straße 27-37, 45128 Essen.


Wir bieten Kundennähe und eine persönliche Beratung in unserem Kundenzentrum. Weiterhin profitieren Sie von vielen anderen Produkten und Dienstleistungen, wie z. B. unserer Kundenkarte.

Für einen kombinierten Strom- und Gasvertrag sprechen Sie uns gerne an. Einfach telefonisch unter 0201/800-3333, per E-Mail an kundenservicestadtwerke-essen "«@&.de, persönlich in unserem Kundenzentrum oder bei einem unserer Info-Mobil-Einsätze ganz in Ihrer Nähe.

Melden Sie sich für EssenStrom, EssenHeizstrom oder EssenGas schnell und unkompliziert in unserem Online-Kundenportal an. Alles Weitere, auch die Kündigung bei Ihrem bisherigen Versorger, übernehmen wir für Sie. Wir werden den Anbieterwechsel unter Berücksichtigung der vertraglichen Bedingungen des bisherigen Versorgers veranlassen.

In der Regel dauert der Wechselprozess maximal drei Wochen. Im Anschluss erhalten Sie von uns eine schriftliche Vertragsbestätigung. Eventuelle Kündigungsfristen bei Ihrem bisherigen Versorger können den Lieferantenwechsel hinauszögern.

Nein, die Kündigung bei Ihrem alten Anbieter übernehmen wir für Sie. Eine von Ihnen selbstständig durchgeführte Kündigung kann zu Verzögerungen im Wechselprozess führen.

Der Lieferantenwechsel erfordert immer eine gewisse Vorlaufzeit: Vom Zeitpunkt der Vertragsunterzeichnung bis zur Erdgas- oder Stromlieferung durch uns vergehen in der Regel zwei bis drei Wochen. Eventuelle Kündigungsfristen bei Ihrem bisherigen Versorger können den Lieferantenwechsel hinauszögern.

Die Belieferung beginnt immer zum frühestmöglichen Zeitpunkt. Eventuelle Kündigungsfristen bei Ihrem bisherigen Versorger können den Wechsel hinauszögern.

Als lokaler Energieversorger sind wir in Essen Zuhause. Das verdeutlichen wir sowohl über unseren Markenauftritt als auch über unsere Produkte. Wir arbeiten in dieser Stadt und für diese Stadt und schätzen die Nähe zu den Essener Bürgern und unseren Kunden. Seit jeher setzen wir uns für unsere Heimatstadt ein und tragen einen Teil zur Lebensqualität in Essen bei. Und das auch durch unser Engagement in schulischen, sportlichen und sozialen Bereichen. Wir sehen es als unsere gesellschaftliche Aufgabe an, das öffentliche Leben zu unterstützen und zu fördern.

Mit unserer Kampagne und den daraus resultierenden Spenden möchten wir noch einmal einen Beitrag leisten und Organisationen und deren Projekte in Essen weiter unterstützen.

Es ist ganz einfach: Sie schließen einen Strom-, Heizstrom- oder Gasliefervertrag mit uns ab und wir spenden der Organisation Ihrer Wahl 20 Euro. Dabei können Sie zwischen fünf Organisationen auswählen.

Sie haben die Wahl zwischen fünf Organisationen:

  • Albert-Schweitzer-Tierheim (Tierschutzverein Groß-Essen e.V.)
  • Deutscher Kinderschutzbund Ortsverband Essen e.V.
  • Essener Tafel e.V.
  • Essener Sportbund e.V.  (ESPO)
  • Raum_58 - Essener Notschlafstelle

Der Verwaltungsaufwand ist sowohl auf Seiten der Stadtwerke Essen als auch auf Seiten der Organisationen zu hoch, um jede Spende einzeln zu übergeben. Darum werden die Spenden je nach Aufkommen jeweils zum Monatsende oder quartalsweise an die Organisationen weitergegeben.

Nein, die Auswahl ist auf die fünf genannten Essener Organisationen beschränkt. Aus organisatorischen Gründen ist es nicht umsetzbar, dass beliebige Vereine, Einrichtungen oder Organisationen ausgewählt werden.

Sofern Sie bei einem Neuvertragsabschluss eine Auswahl treffen, werden die Stadtwerke Essen 20,- € an die von Ihnen ausgewählte Organisation spenden. Alle fünf Organisationen sind in Essen tätig und haben sich gegenüber den Stadtwerken Essen dazu verpflichtet, gemeinnützige Zwecke zu verfolgen.

Sollte Ihrerseits bei Vertragsabschluss keine Auswahl getroffen werden, werden die Stadtwerke Essen 20,- € zur Förderung anderer gemeinnütziger Organisationen spenden oder zur Umsetzung anderer sozialer, sportlicher, kultureller oder ökologischer Vorhaben im Essener Stadtgebiet verwenden.

Nein, eine Spendenquittung kann leider nicht erteilt werden.

Nein, die Spendenaktion ist immer an den Abschluss eines Neuvertrages gekoppelt. Aber auch ein Teil aus den von Ihnen gezahlten Strom-, Gas- und Wasserrechnungen verbleibt in Essen und bewirkt so etwas für unsere Stadt (Quelle: Pro Regio, Studie zu den wirtschaftlichen Effekten der Stadtwerke Essen AG in der Region, 2014).

Ihre Gas- oder Stromrechnung erhalten Sie grundsätzlich jährlich bzw. nach dem Ende der Belieferung in Schriftform.



Sollten Sie sich in unserem Kundenportal anmelden und auf Online-Rechnung umstellen, dann wird die Abrechnung nicht mehr in Papierform zugestellt.

 

Grundsätzlich erfolgt die Abrechnung des Strom- oder Gasverbrauchs in 12-monatigen Abständen (ganzjährige Abrechnung). Wir erheben monatliche Abschlagszahlungen.

Abweichend davon bieten wir Ihnen auch an, Ihren Strom- und Gasverbrauch monatlich, viertel- oder halbjährlich (unterjährige Abrechnung) abzurechnen. Grundlage dafür ist eine gesonderte Vereinbarung über die unterjährige Abrechnung des Strom- bzw. Gasverbrauchs. Ausführliche Informationen dazu finden Sie in der Vereinbarung zur unterjährigen Abrechnung. Bitte laden Sie diese herunter und füllen sie aus, wenn Sie sich für eine unterjährige Abrechnung entscheiden. Bitte beachten Sie, dass bei einer unterjährigen Abrechnung zusätzliche Kosten entstehen können.

 

In der Regel umfasst eine Abrechnung einen Zeitraum von rund zwölf Monaten. Ergeben sich in dieser Zeit jedoch zum Beispiel Preisänderungen oder Änderungen der Umsatzsteuersätze, ist eine entsprechende Aufteilung der Verbrauchsmengen erforderlich - bis zum Änderungstermin (nach altem Stand) und für die Zeit danach (nach neuem Stand).

Sollte aufgrund einer Kündigung eine unterjährige Abrechnung notwendig sein, dann benötigen wir zur Erstellung der Abrechnung einen Zählerstand. Diesen können Sie uns entweder schriftlich oder auch telefonisch mitteilen. Die von Ihnen geleisteten Abschläge werden dann mit der verbrauchten Energie in der Schlussrechnung verrechnet.

Selbstverständlich werden Sie von uns spätestens sechs Wochen vorher schriftlich über Preisänderungen informiert. Zusätzlich werden die Preise auf dieser Website veröffentlicht.

Dies kann durch Selbstablesung erfolgen oder der Stand wird auf Basis der letzten Verbräuche errechnet. Es wird ein Tagesdurchschnitt zugrunde gelegt. Für die Gasabrechnung werden zusätzlich zu den letzten Verbräuchen die vom Deutschen Wetterdienst übermittelten Temperaturen hinzugezogen.

Sie erhalten von uns ein Anschreiben, in welchem wir Ihnen unsere Mandatsreferenznummer mitteilen. Diese Nummer soll Ihnen helfen, zukünftige Abbuchungen (=Mandate) von Ihrem Konto einwandfrei den Stadtwerken Essen zuzuordnen.

Nein, das brauchen Sie nicht. Lediglich wenn sich Ihre Bankverbindung ändert (z. B. wenn Sie das Institut wechseln), sollten Sie Kontakt mit uns aufnehmen.

Gläubiger ID: DE97ZZZ00000074465
IBAN:  DE70360501050000251900
Bank: Sparkasse Essen

Gläubiger ID: DE97ZZZ00000074465
IBAN: DE53360100430005180437
Bank: Postbank Essen

Abschlagszahlungen sind Teilzahlungen/Anzahlungen auf Energielieferungen. In der jährlichen Endabrechnung werden die geleisteten Abschlagszahlungen mit den Kosten Ihres Gesamtverbrauchs verrechnet. Die Höhe des Abschlages orientiert sich an Ihrem zu erwartenden Energieverbrauch.

Die Abschläge passen wir für Sie automatisch bei jeder Preisänderung an. Auf Wunsch können wir Ihren Abschlag auch unabhängig davon ändern - nutzen Sie dazu unser Online-Kundenportal. Alternativ können Sie uns eine E-Mail an kundenservicestadtwerke-essen "«@&.de senden oder uns unter 0201/800-3333 anrufen.

In unserem Kundenportal können Sie Ihren den Abschlag online ändern. Oder Sie senden uns eine E-Mail an infostadtwerke-essen "«@&.de. Sie können uns dies außerdem telefonisch unter 0201/800-3333 mitteilen.

Bei einem Wohnungswechsel und der damit verbundenen Vertragskündigung werden alle Zählerstände abgerechnet. Dafür brauchen wir von Ihnen:


  • Ihre Kündigung in Textform,
  • Die Zählernummer,
  • Den Zählerstand am Tag des Auszugs und
  • Ihre neue Anschrift, damit wir Ihnen die Schlussrechnung zusenden können.

Der Arbeitspreis (auch: Verbrauchspreis) bezeichnet den Preis für eine verbrauchte Kilowattstunde Energie. Der Arbeitspreis beinhaltet alle variablen Kosten, die mit dem Verbrauch zusammenhängen (z. B. Beschaffungskosten, Netzentgelte etc.).

Der Grundpreis ist eine monatliche Pauschale, die unabhängig vom Verbrauch zu entrichten ist. Der Grundpreis enthält alle Fixkosten wie z. B. Messpreise etc.

Jeder Kunde besitzt ein Vertragskonto bei uns. Darin sind die Kunden-Stammdaten, die Angaben zur Lieferstelle sowie alle damit verbundenen Zahlungsvorgänge verzeichnet.

Die jeweilige Zählernummer finden Sie auf Ihrem Strom- und Ihrem Gaszähler. Wenn sich der Zähler nicht in Ihrer Wohnung befindet, ist er im Treppenhaus oder im Keller angebracht. Fragen Sie notfalls Ihren Vermieter, die Hausverwaltung oder den Hauswart. Ihre Zählernummer finden Sie außerdem auf Ihrer letzten Rechnung. Den Zählpunkt finden Sie entweder auf Ihrer Vertragsbestätigung oder auf Ihrer Abrechnung.

Ein Zählpunkt ist eine Identifikationsnummer für Lieferstellen. Jede Nummer existiert nur einmal im europäischen Energienetz. So kann der Netzbetreiber den Standort einer Lieferstelle exakt identifizieren und die am jeweiligen Zähler gemessenen Daten genau zuordnen. Die Zählernummer ist hingegen nicht an einen bestimmten Ort gebunden.

Sie haben folgende Möglichkeiten, uns Ihren Zählerstand mitzuteilen:

  • Nutzen Sie unser Online-Kundenportal
  • Senden Sie uns eine E-Mail mit Ihrem Zählerstand und Ihrer Kundennummer an info@stadtwerke-essen.de
  • Wenden Sie sich unter 0201/800-3333 an unser Kundenzentrum und teilen Sie Ihren Zählerstand telefonisch mit

 

Wenn Sie uns Ihren Zählerstand zu früh oder zu spät mitteilen, macht das überhaupt nichts! Wir rechnen dann Ihren Zählerstand zum relevanten Zeitpunkt aus.

Einmal im Jahr erstellen wir Ihnen Ihre Jahresrechnung. Um dabei ganz genau zu sein, benötigen wir Ihren Zählerstand.

Für technische Fragen ist der örtliche Netzbetreiber Ihr Ansprechpartner. Der Essener Erdgasnetzbetreiber sind die Stadtwerke Essen. Sie erreichen uns unter 0201/800-0 oder infostadtwerke-essen "«@&.de. Das Stromnetz in Essen wird von der Westnetz GmbH betrieben. 

Im Falle eines Stromausfalls wenden Sie sich bitte ebenfalls an den zuständigen örtlichen Netzbetrieb.

Der Netzbetreiber ist für den ordnungsgemäßen Betrieb des Strom- oder Gasnetzes sowie des jeweiligen Zählers zuständig. Der Strom- oder Gasanbieter hingegen ist für die Lieferung der Energie verantwortlich.

Eine Lieferstelle ist der Ort, an dem die Energielieferung erbracht wird.

Eine Mess-Dienstleistung beinhaltet: die Ermittlung des Energieverbrauchs sowie die Erfassung, Verwaltung und Bereitstellung der Zählerdaten. Die Kosten dafür werden vom Netzbetreiber bzw. Messdienstleister in Rechnung gestellt und vom Energieversorger an den Kunden weitergegeben.

Messstellenbetrieb bezeichnet den Ein- und Ausbau sowie den Betrieb und die Wartung von Zählern. Die Kosten dafür werden vom Netzbetreiber bzw. Messstellenbetreiber in Rechnung gestellt.

Die Netzbetreibernummer dient der eindeutigen Identifikation jedes örtlichen Verteilnetzbetreibers, an dessen Netz die Lieferstelle angeschlossen ist.

Netznutzungsentgelte erhebt der Energienetzbetreiber für den Transport und die Verteilung der Energie sowie für die damit verbundenen Dienstleistungen. In Essen sind der Netzbetreiber für Erdgas die Stadtwerke Essen, für Strom die Westnetz GmbH.

Konzessionsabgaben sind Entgelte, die an die Kommune gezahlt werden, sobald für Versorgungsleitungen öffentliche Verkehrswege genutzt werden. Die jeweilige Konzessionsabgabe wird seitens des Netzbetreibers weiterverrechnet und vom Lieferanten in Rechnung gestellt.

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