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Spenden und Sponsoring

Als lokal verankertes Wirtschaftsunternehmen übernimmt die Stadtwerke Essen AG bewusst Verantwortung für die Menschen in der Stadt Essen. Als Teil von Essen erfüllen wir unseren Versorgungsauftrag. Darüber hinaus engagieren wir uns durch Spenden- und Sponsoring-Aktivitäten, indem wir in unserer Stadt gemeinnützige und private Initiativen sowie kommunale Aufgaben unterstützen.

Kontakt

Wir fördern euch!

Zum aktuellen Stadtwerke Essen Sponsoring 2024 geht es hier

Sponsoring 2024

Bei unseren Aktivitäten steht das Sponsoring, das wir als ausgewogenes Verhältnis von Leistung und Gegenleistung verstehen, im Fokus. Wir betrachten Sponsoring als Mittel, unsere Marktpräsenz zu werblichen Zwecken zu steigern und die ökologische Entwicklung in der Stadt zu fördern. Daneben ist es uns als Lokalversorger und Traditionsunternehmen auch ein Anliegen, durch Spenden zudem das soziale und kulturelle Miteinander in Essen zu fördern. Denn wir sind ein Unternehmen aus dieser Stadt für diese Stadt und sind mit dieser verbunden.

Im Rahmen der Verpflichtung, mit Spenden und Sponsoring verbundene finanzielle Unterstützungen nach transparenten und verständlichen Regelungen durchzuführen, bedarf es hierfür geordneter Verfahrensgrundsätze.

Förderung durch die Stadtwerke Essen

Was fördern wir?

Den Schwerpunkt bildet die Förderung von lokalen, gemeinnützigen Organisationen und Veranstaltungen mit nachhaltiger Zielsetzung und regionaler Ausrichtung, insbesondere in den Bereichen:

  • Breitensport, Bewegungs- und Gesundheitsförderung, insbesondere von Kindern und Jugendlichen
  • Maßnahmen, Veranstaltungen, Feste und Projekte mit kulturellen, ökologischen, sozialen, sportlichen und wissenschaftlichen Bezügen, die von der Stadt Essen oder ihren Einrichtungen oder von privaten gemeinnützigen Initiativen durchgeführt werden
  • Veranstaltungen der Brauchtumspflege
  • Sportvereine (mit Profi-Abteilung ausschließlich im Rahmen von Sponsoring, keine Spenden)

Wen oder was fördern wir nicht?

Von der Förderung ausgeschlossen sind:

  • Politische Parteien und parteinahe Organisationen, Gewerkschaften, Amts- und Mandatsträger, Bewerber um ein öffentliches Amt
  • Projekte oder Einrichtungen, die gegen die guten Sitten verstoßen, die einen extremen politischen Hintergrund haben, sowie Anfragen, die von politisch extremen oder fremdenfeindlichen Gruppen eingereicht werden
  • Sportarten und Tätigkeiten, bei denen Gewaltverherrlichung im Vordergrund steht
  • Religiöse Bewegungen, Einrichtungen, Kirchengemeinden (Ausnahme: Karitative Einrichtungen, soweit die Glaubensverkündung nicht im Mittelpunkt steht, z.B. Kindergärten in Trägerschaft der Kirche)
  • Charity Clubs
  • Spenden und Sponsoring aufgrund einer besonderen Nähe von Organmitgliedern oder Mitarbeitern zu Führungsgremien von Fördermittelempfängern
  • Spenden an Einzelpersonen
  • Spenden an Organisationen mit kommerziellen Abteilungen

Wie fördern wir?

Eine Förderung kommt als Spende oder als Sponsoring (Gewährung von Geld oder geldwerten Vorteilen gegen Erhalt bestimmter Gegenleistungen, insbesondere die Einräumung von Werbemöglichkeiten) in Betracht.

Als Spenden werden in aller Regel Sachspenden gewährt, nur in Ausnahmefällen werden auch Geldspenden bewilligt.

Als Sponsoringleistungen kommen finanzielle Mittel, Sachmittel, die Überlassung von Personal oder von Räumlichkeiten sowie die Übernahme von Transport- oder Infrastrukturdienstleistungen in Betracht. Kosten für die Versorgung und Entsorgung sowie Miet- oder Betriebskosten werden nicht übernommen.

Wie kann man eine Förderung erlangen?

Interessenten können einen schriftlichen Antrag auf Förderung stellen. In dem Antrag muss das zu fördernde Projekt einschließlich des Finanzierungsplanes beschrieben und das Einverständnis in eine Veröffentlichung der Förderung in einem möglichen Bericht über Corporate Social Responsibility der Stadtwerke Essen (CSR-Bericht) erklärt werden. Nähebeziehungen zwischen Personen, die für den Antragsteller verantwortlich tätig sind, und Personen, die auf Seiten der Stadtwerke Essen verantwortlich tätig sind, sind unaufgefordert offenzulegen. Anträge, welche diese Vorgaben nicht einhalten, werden abgelehnt. Ein Anspruch auf Förderung besteht nicht.

Bitte senden Sie Ihren Antrag an diese Anschrift:

Stadtwerke Essen AG
Rüttenscheider Straße 27-37
45128 Essen

 

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