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Wichtige Informationen zur Gasmangellage

Wie Sie der Presse entnehmen können, befinden wir uns in einer akuten Gasmangellage, die nun auch Privatverbraucher direkt betrifft. Nachdem die nicht geschützten Kunden bereits vor xx Tagen/Wochen ihren Gasbezug einstellen mussten, reicht das Gas nun auch nicht mehr für eine lückenlose Versorgung der geschützten Kunden aus. Das bedeutet, dass zunächst einzelne Insellagen im äußersten Fall jedoch auch das gesamte Stadtgebiet den Gasbezug einstellen muss. Auf dieser Seite finden Sie alle Informationen zur aktuellen Lage sowie Erklärungen zur Außer- und Wiederinbetriebnahme Ihres Gas-Hausanschlusses. Denn hier sind wir auf Ihre Mithilfe angewiesen. Je mehr betroffene Essenerinnen und Essener die Anweisungen korrekt befolgen, desto besser gelingt der Ablauf der beiden Phasen „Abschaltung Gas Hausanschluss“ und „Wiederinbetriebnahme Gas-Hausanschluss“.

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Gasmangellage
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Aktuelles

Hier werden News-Meldungen stehen

Insellagen in Essen

Wir befinden uns in einer akuten Gasmangellage und sind daher von der Bundesnetzagentur aufgefordert worden, einen bestimmten Prozentsatz (oder xx Prozent) Erdgas einzusparen. Das funktioniert bei uns in Essen über die Abschaltung sogenannter „Inseln“. Die wichtigsten Fragen zum Thema Insellagen beantworten wir Ihnen hier. Außerdem können Sie auf der interaktiven Karte (Link oder Einbindung der Karte) prüfen, ob sich ihr Wohnraum in einer der / in der bisher xx definierten Insel(n) befindet.

In Bezug auf das Essener Erdgasnetz sind Inseln Bereiche im Essener Stadtgebiet, die verhältnismäßig leicht vom restlichen Gasnetz getrennt werden können, so dass möglichst schnell Erdgas eingespart werden kann. Das ist beispielsweise der Fall, wenn ein Stadtteil nur an ein oder zwei Stellen, über sogenannte Absperrschieber, mit dem übrigen Netz verbunden ist. So muss nur an wenigen Stellen manuell ins System eingegriffen werden, um eine bestimmte Anzahl an Verbraucher vom Netz zu nehmen und somit Gas einzusparen. Nicht immer sind einzelne Stadtteile betroffen. Je nachdem wie das Erdgasnetz verläuft, erstrecken sich Inseln auch über Stadtteilgrenzen hinweg.

Durch die im Vorfeld ermittelten Inseln wissen wir genau, wo wir welche Menge an Gas einsparen können. Das ist wichtig für den Fall, dass wir von der Bundesnetzagentur dazu aufgerufen werden, innerhalb kurzer Zeit den Erdgasverbrauch zu reduzieren. Rein technisch ist es die einzige effiziente Möglichkeit, einem Reduzierungsaufruf nachzukommen, ohne das gesamte Stadtgebiet von der Gasversorgung zu trennen. Die Abschaltung von Insellagen hat dadurch den Vorteil, dass in den (vorerst) nicht von einer Abschaltung betroffenen Gebieten z. B. die Krankenversorgung und Kinderbetreuung aufrechterhalten werden kann.

Für die Abschaltreihenfolge spielen drei Faktoren eine wichtige Rolle:

  1. Wie kurzfristig lässt sich die Insel abschalten? Das heißt, wie groß ist der Aufwand? Wie viele Mitarbeiter-Teams werden benötigt, um die Insellagen abzusperren und anschließend die Hausanschlüsse zu sichern (mehr zum Ablauf einer Abschaltung lesen Sie hier Verweise zum Eintrag „Abschaltung“)?
  2. Wie viel Abschaltpotenzial hat die Insellage? Die Bundenetzagentur gibt uns  vor, wieviel Prozent Erdgas wir in Essen einsparen müssen. Je nachdem wie viel verlangt wird, entscheidet sich mit welcher Insel die geforderte Menge abgedeckt werden kann.
  3. Wie viele soziale Einrichtungen (Krankenhäuser, Pflegeheime, Schulen, Kitas u.ä.) befinden sich auf der Insel? Wenn Krankenhäuser und Pflegeheime nicht mehr beheizt werden können, müssen sie evakuiert und die Patienten/Bewohner woanders untergebracht werden. Das bedeutet einen hohen Aufwand und sollte möglichst vermieden werden.

Die letztendliche Entscheidung darüber, welche Insel zuerst abgeschaltet wird, liegt bei der Stadt Essen / dem Oberbürgermeister. Die Stadtwerke Essen haben im Krisenstab „Gasmangellage“ eine beratende Funktion.

Sperren Sie Ihren Gas-Hausanschluss wie hier (LINK) beschrieben ab. In den kommenden Tagen, werden Techniker der Stadtwerke oder von uns beauftragte Handwerker Ihren Gas-Hausanschluss überprüfen und verplomben. Der Gas-Hausanschluss darf dann erst wieder durch eine Fachkraft in Betrieb genommen werden, sobald die Unterbrechung der Gasversorgung in Ihrer Insel wieder aufgehoben ist.

Abschaltung Gas-Hausanschluss

Wir befinden uns aktuell in einer Gasmangellage. Daher sind Sie von uns aufgefordert worden, Ihren Gas-Hausanschluss an der Hauptabsperreinrichtung (HAE) abzuschalten. Wir erklären Ihnen in den folgenden Schritten und einem Video, wie Sie Ihre HAE absperren.

Wichtig: Wenn Sie Mieter sind, und/oder in einem Mehrfamilienhaus wohnen, klären Sie bitte mit Ihrem Vermieter (oder Hausmeisterdienst, falls vorhanden) oder der Eigentümergesellschaft ab, wer im Haus die Abschaltung vornehmen kann/soll/darf.

  1. Schalten Sie zunächst Ihren Heizkessel aus.
  2. Suchen Sie danach Ihre Hauptabsperreinrichtung auf. Diese befindet sich in der Regel im Keller in der Nähe der Heizungsanlage und zeichnet sich durch einen gut erkennbaren Hebel aus.
  3. Bringen Sie den Hebel mit einer viertel Drehung von senkrechter in waagerechte Stellung.
  4. Nun ist Ihre Erdgaszufuhr abgestellt.
  5. In den nächsten Stunden/Tagen werden Mitarbeitende der Stadtwerke Essen zu Ihnen nach Hause kommen und die Absperrung der HAE überprüfen sowie den Hebel verplomben. Das ist wichtig, damit sichergestellt werden kann, dass die HAE nicht widerrechtlich geöffnet wird.

WARNHINWEIS: Lassen Sie Ihre Hauptabsperreinrichtung verplombt. Sie darf nur von einer Fachkraft entriegelt werden.

Wiederinbetriebnahme Gas-Hausanschluss

ACHTUNG LEBENSGEFAHR!

Die Wiederinbetriebnahme Ihres Gasanschlusses obliegt einer Fachkraft! Sie selbst dürfen die HAUPTABSPERRARMATUR NICHT ENTRIEGELN! Da der Gasfluss im Leitungsnetz unterbrochen war, kann sich in den Rohren eine hochexplosive Mischung aus Erdgas und Sauerstoff gebildet haben. Zudem muss die Abgaswegefreiheit professionell überprüft werden, um Kohlenmonoxid-Vergiftungen zu verhindern.

Vorgehen bei Aufhebung der Gasmangellage

Im Folgenden erläutern wir Ihnen, was Sie tun können, wenn die Abschaltung der geschützten Kunden aufgehoben wird, Sie ab einem gewissen Zeitpunkt also wieder mit Erdgas versorgt werden.

  1. Verhalten Sie sich besonnen! Lassen Sie Ihre Hauptabsperrarmatur verplombt und verriegelt.
  2. Informieren Sie sich über vertrauensvolle lokale Medien über die aktuelle Lage.). Auch wir werden Sie über eine geänderte Gasversorgungslage informieren. Unter anderem über unsere Social Media-Kanäle und auf dieser Homepage teilen wir Ihnen das weitere Vorgehen mit.
  3. Bewahren Sie die Ruhe. Alle Essener Erdgaskunden / Alle Kettwiger, Werdener… Erdgaskunden[ZM1]  sind von der veränderten Lage betroffen. Das sind xx Hausanschlüsse und alle betroffenen Hausanschlüsse müssen von einer Fachkraft wieder in Betrieb genommen werden.
  4. Wir werden alle Hauptabsperrarmaturen schnellstmöglich nach und nach entriegeln. Da wir xxx Hausanschlüsse manuell wieder in Betrieb nehmen müssen, wird dies einige Zeit in Anspruch nehmen. Wir bitten Sie daher um Geduld und Ihr Verständnis.

Damit Sie so schnell wie möglich wieder Erdgas beziehen können, sind sowohl Techniker der Stadtwerke-Essen als auch von uns beauftragte Installateure unterwegs, um Ihren Gasanschluss freizugeben. Wir bitten Sie daher unseren Fachkräften Zugang zu Ihrem Hausanschluss und allen Gasinstallationen zu gewähren. In einem Mehrfamilienhaus mit Gasetagenheizung bedeutet das, dass sowohl der Kessel/die Therme im Keller, als auch die Thermen in den einzelnen Wohnungen überprüft werden müssen. Nur wenn alle Geräte im Haus zugänglich sind kann die Gasinstallation wieder in Betrieb gehen.

Hinweis: So erkennen Sie unsere Fachkräfte

Für die Prüfung, Verplombung und anschließende Wiederinbetriebnahme Ihres Gas-Hausanschlusses haben wir zusätzlich zu unseren Mitarbeitenden SHK (Sanitär, Heizung, Klima)-Handwerker beauftragt. Die Techniker der Stadtwerke Essen erkennen Sie an ihrem Dienstausweis. Die beauftragten Handwerker weisen sich durch ein Legitimationsschreiben aus. Sollten Sie Zweifel an der Echtheit der Ihnen vorgelegten Dokumente haben, so können sie sich unter 0201/800-3000  weitere Informationen einholen.

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